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Beiträge mit Schlagwort ‘Berliner Wassertisch’

VIER JAHRE BLUE COMMUNITY BERLIN:   UNSER WASSER als Lebensressource und Menschenrecht

Eröffnung der Wanderausstellung durch die Bezirke im Rathaus Charlottenburg

  Pressemitteilung des Berliner Wassertischs, 2. November 2022

Seit 2018 ist Berlin Blue Community, viele Berliner und Berlinerinnen wissen das noch nicht. Das soll sich nun durch eine Wanderausstellung durch die Berliner Bezirke ändern.

Am 2. November 2022 hat der Berliner Wassertisch im Rathaus Charlottenburg eine Wanderausstellung zu Wasser als Lebensressource und Menschenrecht eröffnet, die in den folgenden Monaten ihre Reise durch die Bezirke antreten wird. Auf sieben Schautafeln über die Blue Community-Bewegung und ihre Prinzipien zum Schutz des Wassers werden spannende Einblicke in die Arbeit lokaler Initiativen zum Thema Wasser präsentiert. Was wurde bereits geschafft und was muss dringend verändert werden in Zeiten des Klimawandels? Vor vier Jahren hat sich das Abgeordnetenhaus Berlin offiziell zur BLUE COMMUNITY ernannt, die Wasser als öffentliches Gut und und das Menschenrecht auf Zugang zu sauberem Trinkwasser und Sanitärversorgung anerkennt. Die Akteure der „Blue Community“ stellten nach der Eröffnung durch Staatssekretärin Frau Dr. Karcher und Bezirksstadtrat von Charlottenburg-Wilmersdorf, Herr Schrouffeneger, spannende Wasserprojekte aus Berlin vor.

Johanna Erdmann, Mitglied des Berliner Wassertischs und Initiatorin des Projekts der Wanderausstellung sagte dazu: „Wir haben schon einiges erreicht, sichtbar z.B. durch viele neue öffentliche Trinkbrunnen. Doch es bleibt noch viel zu tun und das geht nur mit der Beteiligung vieler Interessierter aus der Bevölkerung.“

Caroline Breidenbach, Kommunikationsdignerin und Gestalterin der Ausstellung: „Wir möchten die Öffentlichkeit für das Thema gewinnen, alternative Lösungswege aufzeigen und motivieren, selbst tätig zu werden für die Brisanz des Themas Wasser, das immer dringlicher wird, auch in Berlin.“

Samuel Höller von „a tip: tap“ stellte die Vor-Ort-Arbeit ihrer Initiative zum Thema „Leitungswasser vor Flaschenwasser“ dar.

Die Ausstellung wird ein Jahr durch Berlin wandern und in verschiedenen Rathäusern oder anderen öffentlichen Orten gezeigt werden. Bei den  Eröffnungsfeiern in den Bezirken bietet sich die  Möglichkeit, mit Personen aus der Bezirksverwaltung und verschiedenen Bevölkerungsgruppen und Akteuren ins Gespräch zu kommen und so Ideen für alternative Lösungswege kennenzulernen und Menschen zu motivieren, selbst tätig zu werden. Das Projekt wird realisiert vom Berliner Wassertisch in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz und der Initiative Blue Community. www.bluecommunityberlin.de

Kontakt: Johanna Erdmann   johanna.erdmann@gmx.de

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GIB: Berlin droht die Schulprivatisierung“

Pressemitteilung von Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) e.V.

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Am Montag, den 6. November, treffen sich der Berliner Senat und die Bezirksbürgermeister, um über die sogenannte „Berliner Schulbauoffensive“ zu verhandeln. Das kommentiert Carl Waßmuth, Sprecher von Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB):

„Was Senat und Bezirke da planen, hat weitreichendere Folgen als jedes andere Vorhaben von Rot-Rot-Grün. Es wäre nicht weniger als der Einstieg in die Privatisierung der Schulen. Alle derzeit verhandelten Modelle bedeuten eine weitreichende Privatisierung des Schulbaus, der Schulgebäude und der zugehörigen Grundstücke. Die zu erwartenden Mehrkosten führen dazu, dass weniger saniert werden kann. Das alles hat man den Berlinerinnen und Berlinern noch nicht erzählt. Wir fordern Senat und Bezirks­bürgermeister auf: Keine Vorentscheidung am Montag, stattdessen eine breite Debatte!“

Die vorgeschlagene Übertragung der Verantwortung für weite Teile des Schulbaus an eine GmbH entspricht der formellen Privatisierung. Gleichzeitig sollen Gebäude und Grundstücke übertragen oder langjährig verpachtet werden. Die Bezirke müssen die Schulen dann zurückmieten. Dieser Schritt erlaubt es dem Management der GmbH, Öffentlich-Private Partnerschaften einzugehen oder anderweitig Investoren einzubeziehen. Eventuell können Schulgrundstücke auch aufgeteilt und teilweise verkauft werden. Gleichzeitig verfehlt die Schulbauoffensive das zentrale Problem des Fachkräftemangels völlig. Dazu Ulrich Scholz, Sekundarschullehrer und Autor einer Kurzstudie für GiB:

„Nachholende Sanierung ist dringend nötig. Aber die jetzt vorgeschlagene ‚Schulbauoffensive‘ überfordert die Verwaltung ebenso wie jede private GmbH. Das zeigt unsere Studie glasklar. Dieses Jahr wurden 830 Millionen Euro bereitgestellt. Letztes Jahr konnten nur gut 160 Millionen Euro verbaut werden – obwohl das Geld da war. Man gibt also vor, man könnte die Ausgaben mehr als verfünffachen. Das ist unmöglich. Bekommt nun eine private Schul-GmbH diese unmögliche Aufgabe, wird massive Privatisierung der Ausweg sein – was man selbst nicht schafft, sollen dann General- oder Totalunternehmer machen. Wir fordern realistische Maßnahmen, bei denen der sensible Bereich Schule vollständig in öffentlicher Hand bleibt.“

Die Privatisierung von Schulbau und Schulgebäuden könnte schnell gravierende Folgen auch für den Schulbetrieb verursachen. Dazu Hannelore Weimar, langjährige Schulleiterin und Sprecherin der AG Bildung von GiB:

„Hier geht es um viel mehr als um technische und finanzielle Fragen des Schulbaus. Mit dieser Schulbauoffensive würde sich der Alltag in den Schulen erheblich verändern – überwiegend zum Schlechteren. Welche Schule saniert wird, hängt dann womöglich davon ab, ob die Schule einen Gegenwert zu bieten hat: zum Beispiel attraktive Schulhofbereiche, die verkauft und bebaut werden können, Gebäudeteile oder Parkplätze, die an Dritte vermietet werden können. Die Bezirke bestimmen fast nur noch über die Möbel.“

Protest vor dem Bundestag: Nein zum vorgelegten Endlagersuchgesetz“

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Am Donnerstag stimmt der Deutsche Bundestag über das „Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze“ ab. Damit soll der zukünftige Weg zur Suche eines Atommülllagers eingeleitet werden. Trotz der Forderung der Anti-Atom-Initiativen und der Umweltverbände, Gorleben aus der Suche auszuschließen, wurde der Standort Gorleben ausdrücklich“ im Topf gelassen“.

Unzureichend umgesetzt werden Maßnahmen, die für mehr Transparenz im Suchverfahren und eine bessere Bürgerbeteiligung notwendig sind. Die Rechtsschutzmöglichkeit für betroffene Regionen müssen im Gesetz schon nach der obertägigen Auswahl in Frage kommender Standorte gewährleistet werden. Das Gesetzt wurde so geschrieben, dass möglichst reibungslos ein Atommülllager durchgesetzt werden kann. Dies wird jedoch ohne einen breiten gesellschaftlichen Konsens nicht gelingen.

Nicht akzeptabel ist, dass vor einer breiten gesellschaftlichen Diskussion die zukünftige Lagermethode für Atommüll ohne grundlegende Abwägung von Alternativen in dem Gesetz festgelegt wird. Auch die Auswahlkriterien im Gesetz sind so unpräzise formuliert, das wie bei Gorleben politische Standortbestimmungen möglich bleiben.

Das gesamte Gesetz

 

 

Wir fordern

  • Sofortige Beendigung der Atommüllproduktion in Deutschland
  • Keine Einschränkung des Klagerechts für die Bevölkerung
  • Organisationen eines offenen, transparenten Beteiligungsprozesses
  • Streichung von Gorleben als möglicher Standort aus dem Verfahren

 

 

Wir treffen uns

Donnerstag, 23.03.2017

08.00 Uhr

Platz der Republik, vor dem Deutschen Bundestag

 

 

NaturFreunde Berlin

Anti Atom Berlin

Berliner Wassertisch

 

CETA-Lobbyist Gabriel will TTIP durch die Hintertür erzwingen

Gemeinsame PM GiB Berliner Wassertisch

ttip berlin 17.9.

 

Zwei Wochen vor den bundesweiten Protesten am 17.9. macht  Parteichef Gabriel mit der Behauptung, TTIP sei faktisch gescheitert Schlagzeilen.

Ein allzu durchsichtiges Ablenkungsmanöver. Parteichef Gabriel und die Spitze der SPD wollen offenbar das verheerende Freihandelsabkommen CETA auf Biegen und Brechen durchsetzen: am Sonntag, 4.September beschloss das elfköpfige Parteipräsidium einstimmig einen Leitantrag an den sog.

Parteikonvent, der „vorläufigen Anwendung“ des Abkommens zuzustimmen, am 5. September stimmte dem auch der 35-köpfige Parteivorstand bei drei Enthaltungen und einer Gegenstimme zu.

 

Es ist auch der SPD-Führung nicht verborgen geblieben, dass nicht nur in Deutschland, sondern auf beiden Seiten des Atlantiks die Ablehnung der Abkommen CETA und TTIP zu breiten Bewegungen in den Bevölkerungen der EU, Kanadas und der USA angeschwollen ist. Mit dem Trick der „vorläufigen Anwendung“ von CETA will Gabriel das unterlaufen und die berechtigten Proteste einfach übergehen.

 

Aber auch in der SPD selbst weiß man längst, wie schädlich CETA für Demokratie und Rechtsstaat, für Daseinsvorsorge, Arbeitnehmerrechte,

Sozial- und Umweltstandards ist. Die Parteispitze traut sich offenbar nicht, die Entscheidung über dessen  vorläufige Anwendung, die bundesweit Empörung hervorruft, einem ordentlichen Parteitag der SPD vorzulegen.

Sie weicht auf einen nicht-öffentlichen Konvent am 19. September in Wolfsburg aus, der nicht einmal partei-intern für SPD-Mitglieder zugänglich ist.

 

„Die nicht öffentlichen Konvente der SPD sind in einer Demokratie in sich schon ein Skandal“, sagt Ulrike Kölver, Sprecherin des Berliner Wassertisches, „während 2011 bei der Einführung dieser Geheimveranstaltungen der SPD die Rede davon war, hier würden partei- interne Angelegenheiten verhandelt, hat die Parteiführung  sie für alle wichtigen, keineswegs partei-internen Entscheidungen (z.B.

Vorratsdatenspeicherung) missbraucht. Dass jetzt die SPD- Entscheidung über CETA wie eine partei-interne Angelegenheit erscheinen soll, überbietet alles bisher Dargebotene, zumal trotz Nicht-Öffentlichkeit längst bekannt ist, welchen Druck die Parteispitze auf die Konventsdelegierten ausübt.“

 

 

Gerlinde Schermer, Ökonomin und ehemalige SPD-Abgeordnete, kommentiert:

„Das Abkommen CETA hat eine solche negative Tragweite für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, öffentliche Daseinsvorsorge (z.B. auch Wasserversorgung), alle sozialen und ökologischen Standards, dass die SPD-Konventsdelegierten besser daran täten, sich nicht dem Druck des Parteivorstandes zu fügen, sondern auf den wachsenden Protest aus ihrer Partei selbst und aus der Bevölkerung zu hören.  Sie sollten Öffentlichkeit des Konvents fordern und Vertagung der SPD-Entscheidung auf einen ordentlichen, öffentlichen, Parteitag.“

 

 

 

GiB-Demokratie-Expertin Ulrike von Wiesenau erklärt in einer

Stellungnahme: „Sigmar Gabriels Strategie, das TTIP-Abkommen mit den USA für „de facto gescheitert“ zu erklären, dabei aber gleichzeitig das CETA-Abkommen mit Kanada umso massiver durchzudrücken, ist ein weiterer Versuch, die Öffentlichkeit über elementare Sachverhalte zu täuschen und TTIP durch die Hintertür zu erzwingen. Denn mit CETA sind bereits alle Ziele auch von TTIP erreicht: jeder Investor kann sich mit einem Ableger in Kanada dieses Abkommen international zunutze machen. Mit der vorläufigen Anwendung von CETA würden demokratisch nicht legitimierte Gremien und Schiedsgerichte bald an den nationalen Parlamenten vorbei Fakten schaffen und eine Paralleljustiz für die Interessen  transnational agierender Investoren implementieren. Wir fordern die Bunderegierung auf, die vorläufige Anwendung von CETA abzulehnen und TTIP, CETA und TISA für gescheitert zu erklären.“

Berliner Wassertisch: Der Einstieg in den Ausstieg aus dem Volksentscheid „100% Tempelhofer Feld“

Wassertisch

Berliner Wassertisch, Sprecherteam, 24.11.2015

http://berliner-wassertisch.net

Der Senat von Berlin hat heute den Entwurf eines Gesetzes verabschiedet, mit dem das Ergebnis des Volksentscheids „100% Tempelhofer Feld“
annulliert werden soll.

Der Berliner Wassertisch sieht in dem Gesetzentwurf den Versuch, aus der Volksgesetzgebung auszusteigen und das Gesetzgebungsmonopol wieder beim Parlament anzusiedeln. Dies ist ein Rückfall in längst vergangene Zeiten, als das Wahlvolk nur einmal alle vier oder fünf Jahre der Parlamentsmehrheit eine Generalvollmacht erteilen durfte oder nicht. Der Berliner Wassertisch ist solidarisch mit dem zweiten erfolgreichen Volksentscheid in Berlin.
Eine Änderung des im Jahr 2014 per Volksentscheid beschlossenen Tempelhofer-Feld-Gesetzes aber wäre nur dann legitim, wenn mit einem Einspruchsreferendum über die neue Vorlage abgestimmt würde.

Gerhard Seyfarth vom Sprecherteam des Wassertischs erklärt dazu: „Mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf sendet der Senat ein deutliches Zeichen an alle Initiativen, die konkrete Teile der Stadtentwicklung anders gestalten wollen als er. Das ‚Argument‘, für Flüchtlinge müssten dringend Unterkünfte geschaffen werden, ist nur vorgeschoben: die konkreten Baupläne ähneln ganz stark jenen, die der Senat schon vor dem Volksentscheid in die Welt gesetzt hatte.“

Demokratie-Expertin Ulrike von Wiesenau, kommentiert: „Der Berliner Senat besitzt keine demokratische Legitimation zur Änderung des Gesetzes, wie schon beim Volksentscheid wird auch hier eine Alternativlosigkeit suggeriert. Im Windschatten der sogenannten Flüchtlingskrise sollen ein massiver Demokratieabbau betrieben und die sozialen Felder weiter erodiert werden. Das werden wir nicht zulassen!“

Berliner Wassertisch fordert die BWB auf, die Verjährung von Schadensersatz-Ansprüchen zu verhindern

Wassertisch

Preismissbrauchs-Klage gegen Berliner Wasserbetriebe vor Landgericht

(Berlin, 1. Oktober 2015) Eine Berliner Wohnungseigentümer-Gemeinschaft klagt seit Anfang des Jahres gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB), um Schadensersatz wegen der missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise in den Jahren 2010 und 2011 zu fordern. Das Amtsgericht Mitte hat das Verfahren nun an das Landgericht verwiesen. Der Berliner Wassertisch hat für Kunden der BWB, die ebenfalls Schadensersatz geltend machen möchten, einen Musterbrief vorbereitet, mit dem sie sich an die BWB wenden können, um für die Dauer der WEG-Klage eine drohende Verjährung ihrer Ansprüche zu verhindern.

Preissenkungsverfügung und Preismissbrauchs-Urteil

Grundlage der Forderung der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft ist ein Beschluss des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 24. Februar 2014. In dem Verfahren wies das Gericht eine Beschwerde der BWB gegen die Preissenkungsverfügung des Bundeskartell­amts zurück, das gefordert hatte, die Trinkwasserpreise um ca. 18 Prozent zu senken (Az: VI-2 Kart 4/12). Das OLG Düsseldorf bestätigte jedoch, dass die Trinkwasserpreise der BWB unter der Leitung der privaten Wasserkonzerne Veolia und RWE um mindestens 30 Prozent über denen der Vergleichsunternehmen lagen. Die BWB haben auf das Urteil hin die Trinkwasserpreise für die Jahre 2012–2015 um ca. 15 Prozent gesenkt. Ein Ausgleich für die Jahre 2009–2011, in denen ebenfalls missbräuchlich überhöhte Preise festgestellt worden waren, erfolgte nicht.

Der „Deal“ zwischen BWB und Bundeskartellamt

Statt einer Rückzahlung schlossen die BWB am 6. Mai 2014 mit dem Bundeskartellamt einen Vergleich, der als Ausgleich für den Preismissbrauch in den Jahren 2009-2011 vorsieht, die Preise von 2016 bis 2018 nicht zu erhöhen.

Der Schadensersatz-Prozess vor dem Amtsgericht Mitte

Der „Deal“ zwischen BWB und Bundeskartellamt ändert nach Ansicht der WEG nichts daran, dass der Preismissbrauch in den Jahren 2009-2011 zu Schadensersatzforderungen berechtigt. Die Berliner Wasserbetriebe bestreiten zwar die Berechtigung der Schadensersatzforderungen, doch ist ihre Verteidigungsstrategie mehr als zweifelhaft. Hatten die Wasserbetriebe vor dem Amtsgericht entgegen dem eindeutigen Urteil des OLG Düsseldorf zunächst behauptet, die Wasserpreise seien angemessen gewesen, beriefen sie sich danach zusätzlich darauf, die überhöhten Wasserpreise nicht verschuldet zu haben. Vor „dem Hintergrund eines in sich ge­schlossenen, landesrechtlichen Kalkulationssystems“, so die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, sei angeblich nicht vorhersehbar gewesen, dass die kartellrechtlichen Missbrauchs­vorschriften auch für die BWB gelten würden. Das Amtsgericht folgte dem Antrag auf Klageabweisung jedoch nicht. Die Berliner Wasserbetriebe sind damit im ersten Anlauf mit dem Versuch gescheitert, die Klage zu stoppen.

Warum der Berliner Wassertisch die Klage der WEG unterstützt

Die BWB ignorieren in ihrer Klageerwiderung, dass der Preismissbrauch nur durch eine undurchsichtige Gesetzes- und Firmenkonstruktion ermöglicht wurde, die der CDU-/SPD-geführte Senat in Zusammenarbeit mit Konzernlobbyisten selbst entwickelt hatte. Sinn und Zweck der Konstruktion war es, den Wasserkonzernen RWE und Veolia durch eine Gewinn­garantie illegale Profite auf Kosten der Wasserkunden zu sichern. Gleichzeitig wurde über die Wassereinnahmen des Senats eine verdeckte „Sondersteuer“ eingeführt, welche die Einkom­men von sozial Schwachen überproportional belastet. Auch nach der Rekommunalisierung hat der Senat die für den Missbrauch verantwortlichen Preisfindungs-Systeme nicht geändert. Sie wirken einschließlich der berüchtigten Gewinngarantie weiter fort und verteuern nicht nur die Trinkwasserpreise, sondern auch die Abwassergebühren, die ca. 60 Prozent des Gesamt­wasserpreises ausmachen. Der kürzlich erfolgte, vermeintlich großzügige Verzicht des Senats auf weitere Erhöhungen bis 2020 kann daher nicht als ein Entgegenkommen betrachtet werden. Er kompensiert nicht den Preismissbrauch der Jahre 2009–2011, sondern er zementiert die derzeit überhöhten Wasserentgelte bis ins Jahr 2020.

Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs:

„Die Verteidigung der BWB ist hanebüchen. Der Senat aus SPD und CDU hat den Preis-missbrauch der BWB durch entsprechende Gesetzesänderungen erst ermöglicht und von sich aus nichts unternommen, um ihn abzustellen. Die Weigerung, nun ein ,Verschulden‘ für die missbräuchlich überhöhten Preise der Jahre 2009-2011 anzuerkennen, um die Wasserkunden um ihre Schadensersatzansprüche zu prellen, zeigt, dass auch nach der Rekommunalisierung kein Umdenken stattgefunden hat. Wir warten weiterhin darauf, dass sich der Senat endlich offiziell für den Preismissbrauch entschuldigt und wirkliche Konsequenzen aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zieht. Bezogen auf den Prozess wäre es das Mindeste, dass die BWB bis zum Ausgang des Verfahrens eine Verjährungsverzichtserklärung an die Wasserkunden abgeben.“

Der Musterbrief für die Verjährungs-Verzichtserklärung

Sollten die BWB auf die Verjährung der Schadensersatzansprüche für die Jahre 2009–2011 nicht freiwillig verzichten, fordern wir die Berliner Wasserkunden auf, sich mit dem anhängenden Musterbrief persönlich an die Wasserbetriebe zu wenden.

Weitere Forderungen des Berliner Wassertischs

Darüber hinaus fordern wir den Senat auf:

1. sich bei den Berliner Bürgern für den gerichtlich festgestellten Preismissbrauch zu entschuldigen, die Verantwortlichkeiten festzustellen und eine unbelastete Unternehmensleitung zu berufen;

2. die immer noch bestehende Holding-Konstruktion abzuschaffen und die Berliner Wasserbetriebe als nachhaltige, kundenfreundliche, transparente und demokratisch kontrollierte Eigenbetriebe zu führen;

3. die für die Überteuerung verantwortlichen Preisfindungs-Systeme und Kalkulationsschemata, einschließlich der Gewinngarantie, abzuschaffen und die Trinkwasserpreise zumindest auf das Niveau der Vergleichsunternehmen zu senken;

4. die Höhe der Abwassergebühren, bei denen der Preismissbrauch vermutlich in ähnlicher Höhe wie beim Trinkwasser fortgeführt wird, von unabhängiger Stelle nach dem Verfahren des Bundeskartellamts überprüfen zu lassen.

Weitere Hinweise unter: http://berliner-wassertisch.info/jur-anfechtung/kartellamtsverfahren/zeitleiste/

Berliner Wassertisch: TTIP-Transparenzinitiative der EU-Kommission: Demokratie und Transparenz sehen anders aus

unfairhandelbar ttipAm 25. November 2014 hat die neue EU-Kommission Schritte für mehr Transparenz bei den Verhandlungen zum TTIP-Abkommen und die Veröffentlichung neuer TTIP-Dokumente angekündigt. Die Kommission will ab dem 1. Dezember alle Termine im Internet veröffentlichen. Auch zu den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP zwischen den USA und der EU soll es mehr Transparenz geben. Details verrät sie allerdings nicht.
„Wir können die bestmögliche Arbeit leisten, aber sie taugt nichts, wenn wir die Unterstützung und das Vertrauen der Menschen, für die wir arbeiten, nicht gewinnen können“, so EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. Er und die Kommission hätten nichts zu verbergen.

Die für das TTIP zuständige Schwedin Cecilia Malmström verkündete, dass es darum gehe, „die Öffentlichkeit genau und umfassend über die Absichten der EU bei den Verhandlungen zu informieren, auf ihre Bedenken einzugehen und Fehleinschätzungen zu berichtigen.“ Künftig sollen alle EU-Abgeordneten vertrauliche Verhandlungsdokumente einsehen können. Auch die Bürger würden mehr Dokumente zur Einsicht bekommen, hieß es. Welche Dokumente weiterhin unter Verschluss bleiben und nach welchen Kriterien die Akteneinsicht eröffnet wird, geht aus den veröffentlichten Ankündigungen jedoch nicht hervor.

Demokratie-Expertin Ulrike von Wiesenau kommentiert: „Die ‚TTIP-Transparenzinitiative‘ der neuen EU-Kommission ist die Antwort auf den massiven Druck der Zivilgesellschaft, die nach der Nicht-Zulassung der Europäischen Bürgerinitiative in weniger als zwei Monaten selbstorganisiert bald die erste Million Unterschriften gesammelt und die Freihandelsabkommen zum gesellschaftlich relevanten Thema gemacht hat. Mit der Transparenzinitiative ist eine Veröffentlichung der Entwürfe einzelner Verhandlungskapitel nicht vorgesehen, doch eine reine Veröffentlichung der EU-Position in den Verhandlungen reicht nicht aus, um den Einfluss der Konzerne und Lobbyisten auf CETA und TTIP bewerten zu können. Geleakte Dokumente und Whistleblower bleiben die einzige Quelle für konkrete Informationen.
Gewählte Abgeordnete und EU-Regierungen können einen grossen Teil der TTIP-Verhandlungstexte weiterhin nur in geheimen Leseräumen einsehen, ohne darüber berichten zu dürfen. Demokratie und Transparenz sehen anders aus.“

Vor wenigen Wochen erst enthüllte das von Professor Andreas Fischer-Lescano vorgestellte Rechtsgutachten die Selbst-Ermächtigung der EU-Kommission und wies schlüssig nach, dass das Handelsabkommen CETA weder mit deutschen Verfassungsrecht noch mit europäischem Recht vereinbar ist. Die durch das Abkommen drohende Aushebelung der bisher im EU-Recht garantierten kommunalen Selbstverwaltung wird die gesamte Daseinsvorsorge einer Liberalisierung aussetzen und im kommunalen Bereich den Marktzugang erzwingen. Eine gemeinwohlorientierte Kommunalpolitik ist mit CETA und TTIP nicht vereinbar.

Weitere Infos hier: http://berliner-wassertisch.net

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