Informationen und Infos über Anti-Atom, Antimilitarismus und NaturFreunde.

Beiträge mit Schlagwort ‘Europäische Union’

NaturFreunde bedauern Ausgang des Atomreferendums in der Schweiz

Euratom

 

Berlin, 28. November 2016 – Zum Ausgang des Referendums über den Atomausstieg in der Schweiz erklärt Uwe Hiksch, Mitglied des Bundesvorstandes der NaturFreunde Deutschlands:

 

Der Ausgang des Referendums in der Schweiz ist eine Niederlage für die Anti-Atom-Bewegung in Europa. Fünf Jahre nach Fukushima scheinen viele Menschen in der Atomfrage wieder zur Tagesordnung überzugehen. Die NaturFreunde Deutschlands bedauern den Ausgang des Referendums. Gemeinsam mit der Anti-Atom-Bewegung in der Schweiz werden wir unsere Aufklärungsarbeit über die Gefahren der Atomtechnologie weiter verstärken.

 

Die Atomlobby hat die Mehrheit der Schweizer mit einer Angstkampagne gewonnen. Sie hat suggeriert, dass die schweizerische Energieversorgungsinfrastruktur nicht in der Lage sei, genügend Strom aus erneuerbaren Energien zu gewinnen und die Schweiz bei einem Atomausstieg Kohlestrom importieren müsse.

 

Die Ausstiegsinitiative der schweizerischen Grünen hatte gefordert, dass die Laufzeit für die fünf Atomkraftwerke auf 45 Jahre beschränkt werden solle. Damit hätte bis spätestens zum Jahr 2029 das letzte schweizerische Atomkraftwerk vom Netz gehen müssen. Die NaturFreunde Deutschlands hielten schon diesen Termin für zu wenig ambitioniert. Denn die fünf Atomreaktoren in der Schweiz sind alt: Der Reaktor 1 im AKW Beznau wurde 1969 in Betrieb genommen, Block 2 im Jahr 1971, das AKW Mühleberg 1972, das AKW Gösgen 1979 und das AKW Leibstadt 1984. Diese Atomreaktoren gefährden Millionen Bürger – auch im nahen Deutschland.

 

EURATOM muss endlich gekündigt werden

Die NaturFreunde Deutschlands werden im Bundestagswahlkampf 2017 ihre Forderung nach einer Beendigung von EURATOM in die Diskussion einbringen. Der EURATOM-Vertrag aus dem Jahr 1957 muss endlich aufgekündigt werden. Die NaturFreunde erwarten von den Parteien im Deutschen Bundestag, dass sie sich für eine Aufkündigung des Vertrages einsetzen. Stattdessen fordern die NaturFreunde die Schaffung eines neuen Vertrages, auf dessen Grundlage erneuerbare Energien gefördert und erhebliche Energieeinsparungen in ganz Europa durchgesetzt werden.

 

Die NaturFreunde setzen sich für ein atomstrom- und atomwaffenfreies Europa ein. Sie fordern, dass ein Verbot der Nutzung von Atomtechnologien für militärische Zwecke sowie zur Energiegewinnung als Grundlage der Europäischen Union festgeschrieben wird. Eine solche EU-Regelung würde auch auf die Staaten in Europa ausstrahlen, die nicht Mitglied in der EU sind.

Europa von links: Was kommt nach dem Brexit?

Mittwoch, 23. November 2016, 19:00 bis 21:00 Uhr in Berlin

Was kommt nach dem Brexit?

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Europa von links

Mit der Abstimmung über den Austritt Großbritanniens aus der EU hat sich die tiefe politische Krise der Europäischen Union weiter verschärft. Die Herrschenden stehen heute vor dem realen Problem, dass sich immer größere Teile der Bürger*innen einer Politik der Re-Nationalisierung zuwenden und in den Mitgliedstaaten vor allem rechtspopulistische Parteien weiter an Zulauf gewinnen. Alle bisherigen Krisensymptome in den Mitgliedstaaten der EU wurden von den politischen Eliten in der Regel mit der Forderung nach weiteren Integrationsschritten oder weiteren wirtschaftlichen Deregulierungsmaßnahmen beantwortet. Dies funktioniert in den letzten Jahren immer weniger.
Der Vortrag beschäftigt sich mit vier Themenkomplexen: Erstens analysiert er die Gründe, warum eine Mehrheit der Brit*innen für den Brexit gestimmt haben. Zweitens geht er auf ökonomische und politische Folgen des Brexit für Großbritannien und die Europäische Union ein. Er zeigt drittens die verschiedenen Analysen und Antworten der politischen Linken in der Europäischen Union auf und beleuchtet viertens mögliche Entwicklungen innerhalb der EU nach dem Austritt Großbritanniens.

Referent: Uwe Hiksch (Mitglied im Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands)
Moderation: Janeta Mileva

Kosten: 2,00 Euro

Veranstaltungsort:

Helle Panke
Kopenhagener Str. 9
10437 Berlin

NaturFreunde zu CETA: Wallonien steht für ein anderes Politikverständnis

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Berlin, 25. Oktober 2016 – In der aktuellen CETA-Debatte wird die belgische Wallonie oft verglichen mit dem gallischen Dorf in Asterix und Obelix. Doch gilt vielen Kommentatoren dieser Widerstand nicht als heroisch, sondern als blamabel oder gar größenwahnsinnig. Dabei gibt es auch in Deutschland eine Mehrheit der Bevölkerung gegen die Freihandelsabkommen. Und wenn Linke und Grüne ihre Ankündigungen tatsächlich ernst meinen, wird auch der Bundesrat keine Mehrheit für CETA und TTIP finden. Selten hätten EU-Kommission und deutsche Regierung so versagt, wie bei der Freihandelspolitik, kritisiert Michael Müller, Bundesvorsitzender der NaturFreunde Deutschlands. Müller erklärt:

 

Es geht nicht um Klein gegen Groß, sondern um ein grundlegend unterschiedliches Politikverständnis. Zur Demokratie gehört nicht nur, in Einzelfragen unterschiedlicher Meinung zu sein, sondern auch grundsätzliche Unterschiede zu vertreten. Die Parteien und auch die EU haben das offenkundig verlernt. Spätestens seit die Ideologie der Deregulierung in die Finanzkrise geführt hat, wollen viele Menschen in Europa eine grundsätzlich andere Politik.

 

Richtig ist: Die Globalisierung braucht Gestaltung. Die alte nationalstaatliche Politik ist längst an ihre Grenzen geraten. Die EU sollte die Leitidee der Nachhaltigkeit vertreten, von der sie so gerne redet. Das tut sie aber nicht. Selten hat die Politik so versagt wie bei der Freihandelspolitik – weniger das wallonische Parlament als vielmehr die EU-Kommission und auch die Bundesregierung.

 

In Deutschland demonstrierten in den letzten beiden Jahren Hunderttausende Menschen gegen die Freihandelsabkommen. Nie zuvor haben so viele Menschen vor dem Verfassungsgericht geklagt wie gegen die vorläufige Anwendung von CETA. Die gesellschaftliche Auseinandersetzung geht tief. Im Kern wird dabei die Frage diskutiert, wie Politik die globalisierte Welt nachhaltiger gestalten kann. Daran muss sie sich messen lassen. Das Ergebnis ist eindeutig: CETA, TTIP oder TiSA sind keine Abkommen, die die Nachhaltigkeit stärken.

 

Deshalb: Bitte keine taktischen Debatten. Das Parlament in Namur hat nur einen ungeklärten Konflikt deutlich gemacht. Schuldzuweisungen an die belgische Teilrepublik sind fehl am Platz. Zumal seit langer Zeit bekannt war, dass man dort anderer Meinung ist. Kritik und Ablehnung von TTIP und CETA sind kein Willkürakt.

Politik konkret: Linke Antworten nach der Volksabstimmung zum Austritt Großbritanniens aus der EU

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Montag 24.10.2016

  • Ort: NaturFreunde Berlin, Paretzer Str. 7, 10713 Berlin (S- und U-Bahnhof Heidelberger Platz)
  • Uhrzeit: 19.00 Uhr

Mit der Abstimmung über den Austritt Großbritanniens aus der EU hat sich die tiefe politische Krise der Europäischen Union weiter verschärft. Auch wenn die Bürger*innen von Großbritannien lediglich das im Vertrag von Lissabon „festgeschriebene Recht eines jeden Mitgliedstaates“ wahrnehmen, „im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften zu beschließen, aus der Union auszutreten“ , erschien eine solche Situation den herrschenden Eliten bisher nicht vorstellbar. Alle bisherigen Krisensymptome in den Mitgliedstaaten der EU wurden in der Regel mit der Forderung nach weiteren Integrationsschritten oder weiteren wirtschaftlichen Deregulierungsmaßnahmen beantwortet. Eine an den realen Krisensymptomen ausgerichtete Krisenstrategie wurde von ihnen jedoch in keiner Weise entwickelt.

Auch innerhalb der Theorieentwicklung der politischen Linken gab es immer unterschiedliche politische Ansätze über die Entwicklung Europas. So wurde „die politische Idee eines europäischen Staatenbundes … als Alternative zur herrschenden Außenpolitik der ‚Mächte des alten Europas‘ … im 19. Jahrhundert auch in der Arbeiterbewegung“ formuliert und wird in unterschiedlichen Formen bis heute von vielen politischen Linken vertreten.

Der Vortrag analysiert die Gründe für den BREXIT in Großbritannien, zeigt Hintergründe des Wahlverhaltens auf und versucht die Auswirkungen des Austritts Großbritanniens aus der EU aufzuzeigen.

Einführung: Uwe Hiksch, Mitglied im Bundesvorstand der NaturFreunde Berlin

NaturFreunde: Nach wallonischem CETA-Stopp ist nun der Bundesrat gefordert

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Berlin, 20. Oktober 2016 – Zur Ablehnung des Freihandelsabkommens CETA durch das wallonische Parlament erklärt Uwe Hiksch, Mitglied des Bundesvorstandes der NaturFreunde Deutschlands:

 

Das Parlament Walloniens hat eine wichtige demokratische Entscheidung zur Verhinderung des Freihandelsabkommen CETA getroffen. Die Parlamentarier haben dabei darauf hingewiesen, dass CETA gegen die Interessen der Menschen in der Wallonie gerichtet und es mit demokratischen Regeln unvereinbar sei, dass Konzerne gegen demokratische Entscheidungen vor internationalen Schiedsgerichten klagen können.

 

Die NaturFreunde Deutschlands danken den wallonischen Parlamentariern für ihren Mut, sich gegen starke Interessengruppen in der EU zu stellen und ihre originäre Aufgabe wahrzunehmen, demokratische Entscheidungen zum Wohle der Menschen zu treffen. Die NaturFreunde Deutschlands fordern die EU-Kommission und die Bundesregierung auf, keinen politischen Druck auf Belgien und das Parlament von Wallonien auszuüben. Das würde die Ablehnung der europäischen Idee weiter verstärken.

 

Ablehnung gegen TTIP und CETA muss im Berliner Koalitionsvertrag aufgenommen werden

Die NaturFreunde Deutschlands erwarten nun von den Landesregierungen, an denen Linke oder Grüne beteiligt sind, dass sie im Bundesrat ebenfalls ein klares Zeichen gegen CETA setzen. In Berlin zum Beispiel haben SPD, Linke und Grüne die Großdemonstration gegen CETA und TTIP am 17. September ausdrücklich unterstützt. In den neuen Koalitionsvertrag muss deshalb aufgenommen werden, dass Berlin im Bundesrat gegen TTIP und CETA abstimmen wird.

 

Jetzt ist ein klares Zeichen aus Deutschland nötig, dass die Parlamentarier in Wallonien nicht alleine dem Druck von Großkonzernen und EU ausgesetzt werden. Wenn der Bundesrat mit einer klaren Meinungsäußerung seine Ablehnung gegen CETA deutlich macht, kann die vorläufige Anwendung von CETA gestoppt werden! Grüne und Linke sind bald an zwölf Landesregierungen beteiligt. Jetzt erwarten wir, dass diese Gestaltungsmehrheit im Bundesrat auch eingesetzt und ein klares Zeichen gegen CETA gesetzt wird.

Eilanträge in Sachen „CETA“ erfolglos

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-071.html;jsessionid=404DC8871B6FD6C770C1398956F23E93.2_cid383

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Pressemitteilung Nr. 71/2016 vom 13. Oktober 2016
Urteil vom 13. Oktober 2016 – 2 BvR 1368/16, 2 BvR 1444/16, 2 BvR 1823/16, 2 BvR 1482/16, 2 BvE 3/16

Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, die sich gegen eine Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat der Europäischen Union zur Unterzeichnung, zum Abschluss und zur vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) richteten, über die der Rat der Europäischen Union voraussichtlich am 18. Oktober 2016 entscheiden wird. Die Bundesregierung muss allerdings sicherstellen,

–        dass ein Ratsbeschluss über die vorläufige Anwendung nur die Bereiche von CETA umfassen wird, die unstreitig in der Zuständigkeit der Europäischen Union liegen,

–        dass bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache eine hinreichende demokratische Rückbindung der im Gemischten CETA-Ausschuss gefassten Beschlüsse gewährleistet ist, und

–        dass die Auslegung des Art. 30.7 Abs. 3 Buchstabe c CETA eine einseitige Beendigung der vorläufigen Anwendung durch Deutschland ermöglicht.

Bei Einhaltung dieser Maßgaben bestehen für die Rechte der Beschwerdeführer sowie für die Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages keine schweren Nachteile, die im Rahmen einer Folgenabwägung den Erlass einer einstweiligen Anordnung geboten erscheinen ließen.

Sachverhalt:

Im April 2009 ermächtigte der Rat der Europäischen Union die Europäische Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Wirtschafts- und Handelsabkommen mit Kanada. Das Abkommen sollte das gemeinsame Ziel einer beiderseitigen schrittweisen Liberalisierung praktisch aller Bereiche des Waren- und Dienstleistungshandels und der Niederlassung bekräftigen und die Einhaltung internationaler Umwelt- und Sozialabkommen sicherstellen und erleichtern. Nach Abschluss der Verhandlungen unterbreitete die Europäische Kommission dem Rat der Europäischen Union im Juli 2016 den Vorschlag, die Unterzeichnung von CETA zu genehmigen, die vorläufige Anwendung zu erklären, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind, und das Abkommen abzuschließen.

Die Antragsteller zu I. – IV. machen im Wesentlichen geltend, dass ein Beschluss des Rates der Europäischen Union über die Genehmigung der Unterzeichnung von CETA, dessen vorläufige Anwendung und den Abschluss des Abkommens sie in ihren Rechten aus Art. 38 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG verletze. Die Fraktion Die LINKE im Deutschen Bundestag trägt im Organstreitverfahren vor, dass sie in Prozessstandschaft Rechte des Deutschen Bundestages geltend mache, namentlich sein Gestaltungsrecht aus Art. 23 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 59 Abs. 2 GG. 

Wesentliche Erwägungen des Senats:

Die zulässigen Anträge sind unbegründet.

  1. Das Bundesverfassungsgericht kann einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist (§ 32 Abs. 1 BVerfGG). Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen. Dieser wird noch weiter verschärft, wenn eine Maßnahme mit völkerrechtlichen oder außenpolitischen Auswirkungen in Rede steht. Die Erfolgsaussichten in der Hauptsache haben außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung oder der in der Hauptsache gestellte Antrag erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet. Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht eine Folgenabwägung vornehmen.
  2. Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bleiben ungeachtet offener Fragen der Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerden und des Organstreitverfahrens jedenfalls aufgrund der gebotenen Folgenabwägung ohne Erfolg.
  3. Erginge die einstweilige Anordnung, erwiese sich die Mitwirkung der Bundesregierung an der Beschlussfassung des Rates über die vorläufige Anwendung von CETA später aber als verfassungsrechtlich zulässig, drohten der Allgemeinheit mit hoher Wahrscheinlichkeit schwere Nachteile.
  4. a) Dabei lägen die wesentlichen Folgen eines auch nur vorläufigen, erst recht aber eines endgültigen Scheiterns von CETA weniger auf wirtschaftlichem als vielmehr auf politischem Gebiet. Eine einstweilige Anordnung, durch die die Bundesregierung an einer Zustimmung zur vorläufigen Anwendung von CETA gehindert würde, würde in erheblichem Maße in die – grundsätzlich weite – Gestaltungsfreiheit der Bundesregierung im Rahmen der Europa-, Außen- und Außenwirtschaftspolitik eingreifen. Dies gälte in vergleichbarer Weise auch für die Europäische Union. Ein – auch nur vorläufiges – Scheitern von CETA dürfte über eine Beeinträchtigung der Außenhandelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Kanada hinaus weit reichende Auswirkungen auf die Verhandlung und den Abschluss künftiger Außenhandelsabkommen haben. Insofern erscheint es naheliegend, dass sich der Erlass einer einstweiligen Anordnung negativ auf die europäische Außenhandelspolitik und die internationale Stellung der Europäischen Union insgesamt auswirken würde. Die mit dem Erlass einer einstweiligen Anordnung bei späterer Erfolglosigkeit der Hauptsache verbundenen Nachteile könnten sich mit hoher Wahrscheinlichkeit als irreversibel erweisen. Die zu erwartende Einbuße an Verlässlichkeit sowohl der Bundesrepublik Deutschland – als Veranlasser einer derartigen Entwicklung – als auch der Europäischen Union insgesamt könnte sich dauerhaft negativ auf den Handlungs- und Entscheidungsspielraum aller europäischen Akteure bei der Gestaltung der globalen Handelsbeziehungen auswirken.
  5. b) Demgegenüber wiegen die Nachteile weniger schwer, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erlassen würde, sich die Mitwirkung der Bundesregierung an der Beschlussfassung des Rates später aber als unzulässig erwiese. Zwar enthält CETA Bestimmungen, die den Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung im Hauptsacheverfahren als Ultra-vires-Akt qualifizieren könnten. Auch ist eine Berührung der durch Art. 79 Abs. 3 GG geschützten Verfassungsidentität nicht ausgeschlossen.
  6. aa) Allerdings hat die Bundesregierung dargelegt, dass durch die endgültige Fassung des streitgegenständlichen Ratsbeschlusses und entsprechende eigene Erklärungen (Art. 30.7 Abs. 3 Buchstabe b CETA) Ausnahmen von der vorläufigen Anwendung bewirkt werden, die es jedenfalls im Ergebnis sichergestellt erscheinen lassen, dass der bevorstehende Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung von CETA nicht als Ultra-vires-Akt zu qualifizieren sein dürfte. Soweit diese Vorbehalte reichen, dürften auch etwaige Bedenken gegen die in Rede stehende Regelung unter dem Gesichtspunkt der grundgesetzlichen Verfassungsidentität entkräftet sein. Die Bundesregierung hat darüber hinaus deutlich gemacht, dass sie im Rat nur denjenigen Teilen von CETA zustimmen wird, die sich zweifellos auf eine primärrechtliche Kompetenz der Europäischen Union stützen lassen. Sie wird ihrem Vorbringen nach nicht der vorläufigen Anwendung für Sachmaterien zustimmen, die in der Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland verblieben sind. Dies betrifft insbesondere Regelungen zum Investitionsschutz, einschließlich des Gerichtssystems (Kapitel 8 und 13 CETA), zu Portfolioinvestitionen (Kapitel 8 und 13 CETA), zum internationalen Seeverkehr (Kapitel 14 CETA), zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen (Kapitel 11 CETA) sowie zum Arbeitsschutz (Kapitel 23 CETA).
  7. bb) Einer etwaigen Berührung der Verfassungsidentität (Art. 79 Abs. 3 GG) durch Kompetenzausstattung und Verfahren des Ausschusssystems kann – jedenfalls im Rahmen der vorläufigen Anwendung – auf unterschiedliche Weise begegnet werden. Es könnte etwa durch eine interinstitutionelle Vereinbarung sichergestellt werden, dass Beschlüsse des Gemischten CETA-Ausschusses nach Art. 30.2 Abs. 2 CETA nur auf Grundlage eines gemeinsamen Standpunktes (Art. 218 Abs. 9 AEUV) gefasst werden, der im Rat einstimmig angenommen worden ist.
  8. cc) Sollte sich entgegen der Annahme des Senats ergeben oder abzeichnen, dass die Bundesregierung die von ihr angekündigten Handlungsoptionen zur Vermeidung eines möglichen Ultra-vires-Aktes oder einer Verletzung der Verfassungsidentität des Grundgesetzes (Art. 79 Abs. 3 GG) nicht realisieren kann, verbleibt ihr in letzter Konsequenz die Möglichkeit, die vorläufige Anwendung des Abkommens für die Bundesrepublik Deutschland durch schriftliche Notifizierung zu beenden (Art. 30.7 Abs. 3 Buchstabe c CETA). Zwar erscheint die Auslegung der genannten Norm nicht zwingend. Sie ist aber von der Bundesregierung als zutreffend vorgetragen worden. Dieses Verständnis hat sie in völkerrechtlich erheblicher Weise zu erklären und ihren Vertragspartnern zu notifizieren.

Ablehnung von CETA im Bundesrat muss in den Berliner Koalitionsvertrag

Pressemitteilung
des Berliner Netzwerk TTIP | TISA | CETA stoppen!

Berlin, 12.10.2016

Berliner Netzwerk TTIP/TISA/CETA stoppen:

TTIP Demo

Das Berliner Netzwerk TTIP | TISA | CETA stoppen! fordert von den Berliner Parteien, die zurzeit in Koalitionsverhandlungen stehen, dass der zukünftige Berliner Senat im Bundesrat gegen das Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada stimmt und dies ‐ jetzt ‐ im Koalitionsvertrag verankert wird.

Außerdem fordert das Netzwerk, dass der zukünftige Senat seine ablehnende Haltung sowohl gegenüber der Bundesregierung als auch dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission unmissverständlich vertreten wird.

Diese Verträge stellen einen massiven Eingriff in die landeseigene Selbstverwaltung sowie Landeshoheit Berlins dar und stehen im krassen Gegensatz zu den elementaren Grundbedürfnissen der Berliner Bürger*innen. Die genannten Abkommen gefährden die öffentliche Daseinsvorsorge, Sozial‐ und Umweltstandards, das europäische Vorsorgeprinzip und demokratische Gestaltungsmöglichkeiten.

Wolfgang Rebel vom Berliner Wassertisch betont: „Die Ausweitung des profitorientierten Wettbewerbs durch internationale Abkommen wie CETA bringt hohe Risiken für die Bevölkerung mit sich, weil dadurch die Gemeinwohl‐Orientierung der Daseinsvorsorge aufs Spiel gesetzt wird. So könnten die Berliner Wasserbetriebe gezwungen sein, Wasserrohre zu beschaffen, die unsere hohen Standards an die Trinkwasserqualität nicht mehr erfüllen.“

David Geier von Greenpeace Berlin: „CETA und TTIP würden massiv in unser Leben eingreifen. Vom Essen bis zum Shampoo – nichts wäre vor den Handelsabkommen mit den USA und Kanada sicher. Deshalb müssen wir sie stoppen.“

Doro Dietrich von attac Berlin: „Auch der Handel mit Finanzdienstleistungen soll mit CETA weiter liberalisiert werden: Finanzunternehmen dürften Staaten wegen „unangemessener“ Aufsichtsregeln verklagen und dabei künftige durch gesetzliche Regelungen entgangene Gewinne als indirekte Enteignung interpretieren. Regulierungsmaßnahmen sollen nur erlaubt werden, wenn sie von einem demokratisch nicht verantwortlichen Ausschuss für Finanzdienstleistungen für „angemessen“
erachtet werden.“

NaturFreunde sind enttäuscht über Karlsruher CETA-Urteil

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Möge die Hauptverhandlung das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada stoppen

 

Berlin, 13. Oktober 2016 – Das Bundesverfassungsgericht hat in der CETA-Sache die bisher größte Bürgerklage mit Auflagen zurückgewiesen. Damit kann es, wenn insbesondere drei Bedingungen erfüllt werden, zu einer vorläufigen Anwendung des umstrittenen Freihandelsvertrages kommen. Dazu erklärt Michael Müller, Bundesvorsitzender der NaturFreunde Deutschlands:

 

Die NaturFreunde Deutschlands bedauern die Karlsruher Entscheidung. Offenkundig besteht die Sorge, Deutschland könne international zum „Tabubrecher“ der aktuellen Politik der internationalen Anpassung werden.

 

Dabei sind die Systemlogiken, etwa der deutschen und kanadischen Sozial- und Umweltpolitik, höchst unterschiedlich, zum Teil gegensätzlich. Eine Verbindung erscheint nicht möglich. Mehr noch: CETA und die anderen Abkommen setzen sich deutlich von den bisherigen Freihandelsabkommen ab, denn sie beanspruchen, wie Wirtschaftsminister Gabriel sagt, die Gestaltung der globalen Welt. Genau das aber tun sie nicht.

 

Die Gestaltung der an soziale und ökologische Grenzen geratenen globalisierten Welt

Das Urteil von Karlsruhe ist noch keine Entscheidung in der Sache, die erkennbar sehr schwierig wird. Denn CETA berührt in vielen Punkten zentrale Fragen unserer Demokratie und mehr noch die sozialen und ökologischen Errungenschaften vieler europäischer Staaten. Die Kernfrage ist, ob die Freihandelsverträge ein Wurmfortsatz der neoliberalen Deregulierung mit einigen Verbesserungen sind oder ob sie zur globalen Gestaltungspolitik für die globalisierte Welt werden, die durch Überlastung, Ungleichheit und Machtkonzentration an soziale und ökologische Grenzen gerät. Das Letztere tun sie nicht.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frage nicht behandelt. Es hat die vorläufige Anwendung unter den Bedingungen genehmigt, dass nur unstrittige EU-Fragen behandelt werden dürfen, dass das Abkommen später noch einseitig aufgekündigt werden kann und dass die demokratische Rückbindung verbessert und umfassend gesichert wird.

 

Vor der Hauptverhandlung steht es etwa 60 zu 40 für CETA

Das bedeutet. Der Urteilsspruch ist etwa 60 zu 40 Prozent für CETA, weil das Bundesverfassungsgericht letztlich nicht den Mut hatte, den eigenen Erkenntnissen gerecht zu werden. Offenkundig sind die Verhandlungen so weit fortgeschritten, dass die „Vollendung internationaler Tatsachen“ eine zu hohe Bedeutung bekam. Warum ist das Gericht nicht genauso nachdrücklich, wenn es zum Beispiel um die Durchsetzung der Nachhaltigkeit oder der Agenda 2030 geht?

 

Jetzt geht es um die Hauptverhandlung. Im Vertrauen auf den Rechtsstaat gehen die NaturFreunde Deutschlands davon aus, dass dann nicht Märkte und Machtpolitik über die demokratische Gestaltung der Globalisierung triumphieren. Aber es wird schwierig.

NaturFreunde: Der Widerstand gegen CETA geht weiter

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Die Ideologie der Freihandelsabkommen muss gestoppt werden

 

Berlin, 23. September 2017 – Nach der gestrigen Abstimmung im Bundestag über den Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD „Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) ‒ Für freien und fairen Handel“ (Drucksache 18/9663) erklärt Uwe Hiksch, Mitglied des Bundesvorstandes der NaturFreunde Deutschlands:

 

Die Regierungskoalitionen haben es nach dem SPD-Konvent eilig. Nur drei Tage nach dem Konvent in Wolfsburg hat der Deutsche Bundestag gestern mit den Stimmen der beiden Regierungsfraktionen einen Antrag beschlossen, der eine vorläufige Anwendung von CETA ausdrücklich fordert. Dass fast 70 Prozent der Bevölkerung die Freihandelsabkommen ablehnen und am letzten Wochenende 320.000 Menschen bei sieben Großdemonstrationen eindrucksvoll ihre Ablehnung von TTIP und CETA gezeigt haben, ignoriert die Bundesregierung.

 

Leider haben sich die Befürchtungen der NaturFreunde bewahrheitet. Beim SPD-Konvent in Wolfsburg stimmte die Mehrheit der Delegierten für die weitere Verhandlung von CETA, weil in dem vorgelegten Antrag des SPD-Parteivorstandes umfangreiche Nachbesserungen gefordert werden. Davon ist im gestern beschlossenen Antrag von CDU/CSU und SPD nichts mehr zu finden. Lediglich im Begründungsteil des Antrages findet sich die allgemeine Aussage, dass der Deutsche Bundestag „die Bereitschaft der kanadischen Regierung, der Europäischen Kommission und der Bundesregierung im Rahmen des weiteren Verfahrens rechtsverbindliche Klärungen der noch offenen Fragen herbeizuführen“ begrüßt. Mit den sogenannten „roten Linien“ der SPD hat dieser Antrag im Bundestag nichts zu tun.

 

Die NaturFreunde bedauern, dass die meisten SPD-Abgeordneten diesem Antrag im Bundestag zugestimmt haben. Dieser Beschluss hat nur ein Ziel: Die schnellstmögliche vorläufige Anwendung des Freihandelsabkommens CETA möglich zu machen. Konkrete Forderungen nach Nachverhandlungen, wie sie beim SPD-Konvent in Wolfsburg beschlossen wurden, sind in diesem Antrag nicht zu finden. Es zeigt sich deutlich, dass die Zustimmung vieler kritischer Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten zu dem Leitantrag des SPD-Parteivorstandes in Wolfsburg zu keiner realen Veränderung der Planungen der Bundesregierung, das Freihandelsabkommen CETA unverändert durchzusetzen, geführt hat.

 

Widerstand gegen Freihandelsabkommen wird weiter intensiviert

Die NaturFreunde Deutschlands werden den Druck auf die Bundesregierung in den nächsten Wochen weiter erhöhen, damit diese der vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens CETA im Rat der EU nicht zustimmt. Die zivilgesellschaftliche Bewegung gegen TTIP und CETA hat sich in den letzten beiden Jahren immer weiter internationalisiert. Gemeinsam mit ihren Schwesterorganisationen in den anderen Ländern der EU werden die NaturFreunde dafür kämpfen, dass möglichst viele Regierungen im EU-Rat gegen die vorläufige Anwendung von CETA stimmen. Die NaturFreunde unterstützen in diesem Zusammenhang die Forderungen in den Anträgen „Vorläufige Anwendung des CETA-Abkommens verweigern“ (Drucksache 18/8391) und „Dem CETA-Abkommen so nicht zustimmen“ (18/6201), die von den Fraktionen DIE LINKE beziehungsweise BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegt wurden.

 

Die NaturFreunde werden auch aktiv dazu beitragen, dass die Freihandelsabkommen im nächsten Jahr zu einem wichtigen Wahlkampfthema werden. Ausdrücklich werden wir die Kandidatinnen und Kandidaten für den Bundestag nach ihrer Haltung zu diesen Freihandelsabkommen fragen.

 

Die Bundesregierung wird damit scheitern, TTIP und CETA gegen die große Mehrheit der Menschen durchzusetzen. Nicht die Profite der großen transnationalen Konzerne, sondern die Forderungen der Mehrheit der Menschen in Deutschland und den Staaten der EU müssen endlich in den Fokus der Regierungspolitik rücken.

 

NaturFreunde aktiv im Widerstand gegen TTIP und CETA

Die NaturFreunde Deutschlands arbeiten aktiv in den Bündnissen „STOP CETA & TTIP – für einen gerechten Welthandel“ und „unfairHandelbar“ sowie der selbstorganisierten Europäischen Bürgerinitiative „STOP TTIP“ mit. Sie sind Mitglied im Trägerkreis der Großdemonstrationen vom 17. September 2017, die in sieben Städten stattgefunden haben.

NaturFreunde: Der CETA-Beschluss der SPD ist ein Pyrrhussieg für Sigmar Gabriel

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Berlin, 22. September 2016 – Den CETA-Beschluss des SPD-Konvents kritisiert Michael Müller, Bundesvorsitzender der NaturFreunde Deutschlands:

 

Mit großem Aufwand hat SPD-Chef Sigmar Gabriel auf dem Parteikonvent eine Zustimmung zu weiteren Verhandlungen über das umstrittene Freihandelsabkommen CETA durchgesetzt. Aber das ist ein Pyrrhussieg für Sigmar Gabriel. Die SPD-Führung ist aus der Wirklichkeit gefallen. Die Freihandelsabkommen sind Ideologie, sie haben nichts mit der dringend notwendigen sozialen und ökologischen Gestaltung der Globalisierung zu tun. Das ist die große Herausforderung – und nicht die Verlängerung der Deregulierung der letzten Jahrzehnte.

 

Die NaturFreunde Deutschlands bedauern, dass die SPD nicht die große Leitidee der Nachhaltigkeit aufgegriffen hat, um die immer stärker zusammenwachsende Welt zu gestalten. Seit dem Erdgipfel von Rio im Jahr 1992 ist der Widerspruch zwischen dem programmatischen Anspruch und der praktischen Politik immer größer geworden. Dabei heißt es im geltenden Grundsatzprogramm der SPD: „Das 21. Jahrhundert wird entweder ein Jahrhundert der Gewalt und Verteilungskämpfe oder ein Jahrhundert der Nachhaltigkeit.“

 

Warum begreift die SPD nicht, dass es nicht geht, den Pariser Klimavertrag und die UN-Agenda 2030 zu unterschreiben, aber diese Ziele bei den Freihandelsabkommen den Interessen multinationaler Konzerne zu opfern? Eine Gestaltung der Globalisierung sieht anders aus.

 

Auch praktisch hat die Politik von Sigmar Gabriel keine Mehrheit. Denn dass der Bundesrat zustimmen wird, ist nicht zu sehen. Und dass alle 41 Parlamente, die beteiligt sind, zustimmen werden, ist auch nicht zu erwarten.

 

Fest steht: Die SPD hat die Chance, eine klare Alternative zur Union aufzuzeigen, nicht genutzt.