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Pressemitteilung
Attac Deutschland
Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB)

bundesfernstraßengesellschaft

Berlin/Frankfurt am Main, 14. Juni 2016

* Grundgesetzänderung geplant / Attac und Gemeingut in BürgerInnenhand
liegt Entwurf vor

Die Bundesregierung betreibt die Privatisierung des Autobahnbaus. Als
nächsten Schritt plant sie eine Grundgesetzänderung. Bei einem Treffen
am Donnerstag wollen sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die
Ministerpräsidenten der Bundesländer darauf einigen, das Grundgesetz
entsprechend zu ändern.

Attac und Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) liegt ein entsprechender
Neuvorschlag für Artikel 90 des Grundgesetzes im Wortlaut vor. Der
Entwurf kommt aus einem Bundesministerium. Auch das Magazin „Der
Spiegel“ zitiert in seinem Bericht „Schnelles Geld“ vom 11. Juni aus dem
Entwurf. Danach könnten bis zu 49,9 Prozent einer
Fernstraßengesellschaft vom Bund an private Investoren verkauft werden:

++

„Neuvorschlag für Art. 90 (Bundesautobahnen und Bundesstraßen):

(1) Der Bund ist Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen
Bundesstraßen des Fernverkehrs.

(2) Die Bundesautobahnen werden in Bundesverwaltung geführt. Aufgaben
der Planung, des Baus, des Betriebs, der Erhaltung, der vermögensmäßigen
Verwaltung und der Finanzierung der Bundesautobahnen können durch
Bundesgesetz einer Gesellschaft in privat-rechtlicher Form übertragen
werden; durch Bundesgesetz kann die Baulast für die Bundesfernstraßen
übertragen werden. Soweit eine nach Satz 2 errichtete Gesellschaft
hoheitliche Aufgaben ausführt, steht sie im Eigentum des Bundes. Eine
Veräußerung von Anteilen des Bundes an dem Unternehmen nach Satz 3 und
eine Änderung der Rechtsform des Unternehmens nach Satz 3 erfolgen
aufgrund eines Gesetzes; die Mehrheit der Anteile an diesen Unternehmen
verbleibt beim Bund. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.

(3) Die Länder oder die nach Landesrecht zuständigen
Selbstverwaltungskörperschaften verwalten die sonstigen Bundesstraßen
des Fernverkehrs im Auftrage des Bundes.

(4) Auf Antrag eines Landes kann der Bund sonstige Bundesstraßen des
Fernverkehrs, soweit sie im Gebiet dieses Landes liegen, in bundeseigene
Verwaltung nach Absatz 2 übernehmen.“

++

Attac und Gemeingut in BürgerInnenhand sind Mitglieder der „Plattform
gegen eine Bundesfernstraßengesellschaft“
(www.keine-fernstrassengesellschaft.de). Weitere Mitglieder sind die
Gewerkschaft Verdi, die Naturfreunde Deutschlands, Robin Wood, der
Verband der Straßenwärter VdStra, der Wassertisch Berlin sowie die
Bahnexpertengruppe „Bürgerbahn statt Börsenbahn“ (BsB).

Gegen die geplante Grundgesetzänderung zur Autobahnprivatisierung sind
gemeinsam mit Campact am Donnerstag öffentlichkeitswirksame
Prostestaktionen vor dem Bundeskanzleramt und vor der
Ministerpräsidentenkonferenz geplant.

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