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Archiv für die Kategorie ‘Migration’

Flüchtlingsrat Berlin: Menschenrechtswidrige Zustände am LAGeSo endlich beenden!

Flüchtlingsrat BER

Pressemitteilung Flüchtlingsrat Berlin vom 09. Oktober 2015

In einer Pressemitteilung vom heutigen Tag (anbei auch als pdf) wendet sich die Initiative „Moabit hilft“ an die Öffentlichkeit und beklagt die immer katastrophaleren menschen-, sozial- und asylrechtswidrigen Zustände an der Berliner Zentralen Aufnahmestelle für Asylsuchende ZAA des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (siehe Anhang). Die Initiative warnt vor einer Zuspitzung der Lage, bei der auch Menschenleben gefährdet werden. Seit Anfang August ist „Moabit hilft“ ehrenamtlich an der ZAA tätig und versucht das behördliche Versagen bei der Versorgung und Unterbringung der Asylsuchenden abzumildern.

Der Flüchtlingsrat schließt sich der scharfen Kritik von „Moabit hilft“ an und fordert den Berliner Senat auf, die Zentrale Asylaufnahmestelle schnellstmöglich in die Lage zu versetzen, eine rechtskonforme geordnete Registrierung und eine menschenwürdige Unterbringung, soziale und medizinische Versorgung von Asylsuchenden in Berlin sicherzustellen.

Anfang August 2015 ist die Asylaufnahme- und Leistungsstelle ZAA und ZLA am LAGeSo organisatorisch de fakto zusammengebrochen, die Situation ist seitdem unverändert: Asylsuchende warten wochenlang täglich unter völlig unzumutbaren Bedingungen auf Registrierung, viele werden obdachlos gelassen und erhalten keinerlei Leistungen. Schutzsuchende Menschen leiden Hunger und Kälte, auch Schwerkranken wird die medizinische Versorgung verwehrt.

„Moabit hilft“ schildert in seiner heutigen Pressemitteilung u.a. folgende Fälle:

  • Ein vierjähriges, entkräftetes Kleinkind wird leblos im LAGeSo-Gebäude aufgefunden und 20 Minuten lang reanimiert. Es war tagelang zum Warten gezwungen.
  • Ein Mann wurde beim morgendlichen Einlass überrannt, schwer verletzt und musste reanimiert werden. Fast jeden Morgen werden Geflüchtete niedergetrampelt und verletzt bei dem Versuch im LAGeSo vorgelassen zu werden.
  • Ein Kind mit Mukoviszidose soll in eine Gruppenunterkunft. Die Überleitung in eine Unterkunft für besonders Schutzbedürftige zieht sich Wochen hin, obwohl dies lebensgefährlich für das Mädchen ist. Eine Infektion zusätzlich zu diesem Krankheitsbild kann binnen einer Stunde zum Tod führen.

Der Flüchtlingsrat erkennt an, dass die Aufnahme einer unvorhersehbar hohen Anzahl an Schutzsuchender das Land Berlin vor große Herausforderungen stellt. Was sich jedoch seit Wochen am LAGeSo in Kenntnis des Senats abspielt, ist nicht mehr nachvollziehbar und auch im bundesweiten Vergleich einzigartig.

Wir wiederholen daher unsere Forderungen nach einer rechtskonformen Asylaufnahme in Berlin:

  • rechtskonforme, unverzügliche Registrierung neu vorsprechender Asylsuchender gemäß Asylverfahrensgesetz, Vorsprachemöglichkeit und Registrierung am Tag des ersten Aufsuchens der Behörde sicherstellen,
  • Sicherstellung der medizinischen Versorgung durch Ausgabe von Krankenscheinen nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz bei der ersten Vorsprache, statt verweigerter Hilfe, Verweis auf ehrenamtliche Helfer und Rettungsstellen der Krankenhäuser,
  • rechtskonforme Unterbringung und Leistungsgewährung nach ASOG und AsylbLG, statt Obdachlosigkeit und rechtswidrig verweigerter Existenzsicherungsleistungen,
  • zügige Einleitung der Asylverfahren innerhalb der gesetzlichen Fristen, statt Wartezeiten auf Registrierung des Asylantrags und förmliche Einleitung des Asylverfahrens beim Asylbundesamt BAMF von aktuell bis zu fünf Monaten,
  • wirksame Korruptionsprävention beim Sicherheitsdienst und LAGeSo-Personal,
  • prioritäre Registrierung und Versorgung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge wie Familien mit Kleinkindern, Schwangere, behinderte und kranke Menschen sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge,
  • nachvollziehbare Informationen zum Ablauf des Registrierungsverfahrens und transparentes Abfertigungs- und Wartenummernsystem statt wochenlangem vergeblichen Warten vor der ZAA auf Aufruf der Wartenummer und kafkaesken Abfertigungs- und Wartestrukturen am LAGeSo, und
  • rechtskonforme Bereitstellung mehrsprachiger Informationen zum Asylverfahren, Existenzsicherungsleistungen und medizinischer Versorgung, sozialen Teilhaberechten, Rechtsbeistand und Beratung gemäß Art. 5 EU-Asylaufnahmerichtlinie und § 47 AsylVfG.

Flüchtlinge schützen – Rassismus ächten – Naziterror bekämpfen

Refugees

Online-Unterschriftensammlung:„Flüchtlinge schützen – Rassismus ächten – Naziterror bekämpfen“

„Wir freuen uns, dass der gemeinsame Aufruf ‚Flüchtlinge schützen – Rassismus ächten – Naziterror bekämpfen‘ ab sofort online unterzeichnet werden kann“, erklären die drei Initiatoren des Aufrufs, die Bundestagsabgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE), Cem Özdemir, (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Rüdiger Veit (SPD) anlässlich der Freischaltung der Aufrufwebseite.

Vor dem Hintergrund der stark zunehmenden Angriffe auf Flüchtlinge und ihre Unterkünfte hatten Sevim Dagdelen, Cem Özdemir und Rüdiger Veit einen fraktionsübergreifenden Aufruf verfasst, um ein gemeinsames und klares Zeichen gegen rechte Gewalt zu setzen. Inzwischen haben diesen Aufruf 220 Abgeordnete des Deutschen Bundestages unterzeichnet, darunter auch Abgeordnete der CDU.

Die unterzeichnenden Abgeordneten fordern ernsthafte europäische Anstrengungen zur Bekämpfung der Fluchtursachen und verstehen den Aufruf auch als ein Zeichen gegen das Schüren von Angst und Abschottung. Sie drücken ihre Erwartung aus, dass alle demokratischen Politikerinnen und Politiker für eine offene Gesellschaft eintreten, in der Diskriminierung von Flüchtlingen und Angstmache gegen Menschen anderer Herkunft keinen Platz haben. Eingefordert wird der klare Wille, Flüchtlinge zu unterstützen, damit sie sich integrieren und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Der Aufruf kann nun unter http://www.fluechtlingeschuetzen.de/ unterstützt werden.

Berlin, den 23. September 2015

Der Aufruf:

Ein fraktionsübergreifender Aufruf

Fast täglich brennen Flüchtlingsunterkünfte irgendwo in Deutschland. Allein bis Ende August 2015 wurden mehr als 340 solche Straftaten in diesem Jahr registriert. Im Netz macht sich eine unerträgliche rassistische Hetze gegen Flüchtlinge breit. Menschen, die sich für Flüchtlinge in Deutschland engagieren, werden bedroht. Wer das Asylrecht verteidigt, erhält nur allzu oft menschenverachtende Hasspost. Nazis und Rechtsextreme mobilisieren deutschlandweit gegen Menschen in Not und auf der Flucht. Dabei setzen sie auch auf Terror und Gewalt.

Diese Angriffe von Nazis und Rassisten auf Menschen, die vor Krieg und Elend fliehen, sind nicht nur Straftaten gegen Leib und Leben von Einzelnen, sondern zugleich ein Anschlag auf den demokratischen und sozialen Rechtsstaat. Sie sind inakzeptabel und reihen sich ein in die lange Kette rassistischer Gewalttaten in unserem Land. Angesichts dieser Bedrohung fordern wir, dass mit aller Härte des Rechtsstaates gegen Nazigewalttäter und ihre Mitläufer vorgegangen wird. Wer Asylunterkünfte angreift und volksverhetzende Parolen skandiert, ist kein „besorgter Bürger“, sondern ein Krimineller.

Wir stehen an der Seite der vielen engagierten Menschen in Deutschland, die sich für Flüchtlinge einsetzen. Diese verdienen mehr Unterstützung. Wir fordern weiterhin ernsthafte europäische Anstrengungen zur Bekämpfung der Fluchtursachen. Bis sie erfolgreich sind, brauchen wir keine weiteren Abschottungs- und Angstdebatten, sondern den klaren Willen, Flüchtlinge schnell und gut zu integrieren.

Wir erwarten, dass alle Politikerinnen und Politiker für eine offene Gesellschaft eintreten, in der Diskriminierung von Flüchtlingen und Angstmache gegen Fremde keinen Platz haben. Alle gesellschaftlichen Kräfte müssen gebündelt werden, damit Flüchtlinge bei uns Schutz finden.

Jede Form von Rassismus muss konsequent geächtet werden.

VENRO: Einrichtung sicherer Fluchtwege und die Bekämpfung von Fluchtursachen

 venro

Berlin, 23.09.2015 – Anlässlich des heutigen Sondertreffens der europäischen Staats- und Regierungschefs zur aktuellen Flüchtlingskrise fordert VENRO von der EU die Einrichtung sicherer Fluchtwege und ein neues Verfahren zur Aufnahme und Verteilung von Flüchtlingen. Mittelfristig muss die Bekämpfung der Fluchtursachen im Zentrum aller Anstrengungen stehen. 

„Das Umherirren und das Verschieben von Flüchtlingen in Europa zwischen einzelnen Ländern muss ein Ende haben“, sagt Dr. Bernd Bornhorst, Vorstandsvorsitzender von VENRO. Die gestrige Einigung der EU-Innenminister, 120.000 Flüchtlinge europaweit zu verteilen, sei ein erster Schritt, greife aber zu kurz. „Die EU muss sichere Fluchtwege einrichten und sich auf ein neues Verfahren zur Aufnahme der Flüchtlinge einigen.“ Nur dann könnten weiteres Leid und Todesfälle auf den Fluchtrouten nach und durch Europa verhindert werden. 

Am heutigen Mittwoch treffen sich die Staats- und Regierungschefs der 28 EU-Staaten zu einem Sondertreffen zur aktuellen Flüchtlingskrise. Dort sollen Maßnahmen zur Stabilisierung der Herkunftsländer der Flüchtlinge sowie die Einrichtung eines permanenten Notfallmechanismus diskutiert werden. Im Fokus steht die Situation in Syrien und den Nachbarländern. 

„VENRO begrüßt das humanitäre Signal der Bundesregierung und die unbürokratische Aufnahme von tausenden Flüchtlingen. Wir dürfen aber nicht vergessen: Über 11 Millionen Menschen sind innerhalb Syriens auf der Flucht oder haben sich in die unmittelbaren Nachbarländer geflüchtet“, so Bornhorst. „Eine Stabilisierung der Nachbarländer Syriens mit direkter humanitärer und finanzieller Unterstützung ist dringend notwendig.“ Auch eine angemessene Finanzierung des UN-Flüchtlingshilfswerkes und des World Food Programme seien jetzt erforderlich.  

„Um den Krieg und die humanitäre Katastrophe in Syrien endlich zu beenden, muss die EU eine politische Lösung vorantreiben und Kontakte mit allen maßgeblichen Akteuren aufnehmen“, so Bornhorst weiter.

 Weltweit sind 60 Millionen Menschen auf der Flucht. Das ist die höchste Zahl seit Ende des Zweiten Weltkrieges. „Die Bekämpfung der Fluchtursachen muss mittelfristig im Zentrum aller Anstrengungen stehen“, sagt Bornhorst weiter. „Entwicklungszusammenarbeit kann dabei eine Rolle spielen. Vor allem aber bedarf es einer fairen globalen Wirtschafts- und Handelspolitik, die Entwicklungsländer nicht länger als Rohstofflager oder Absatzmarkt sieht.“ Auch dem Klimawandel müsse entgegengewirkt werden, ansonsten gebe es in wenigen Jahren Millionen von Klimaflüchtlingen.

Förderverein zum Gedenken an Nazi-Verbrechen um und auf dem Tempelhofer Flugfeld: Geflüchtete menschenwürdig unterbringen

Pressemitteilung

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Angesichts der dramatischen Lage zwischen Mali und Irak, der lebensbedrohlichen Situation für Roma im Rahmen der Nachkonflikte des Bürgerkrieges in Ex-Jugoslawien spitzt sich die humanitäre Situation katastrophal zu. Der Förderverein zum Gedenken an Nazi-Verbrechen um und auf dem Tempelhofer Flugfeld e.V. begrüßt daher den Gedanken, die Unterbringung auch im Flughafen Tempelhof der Menschen vorzunehmen. Der Flughafen ist in der Tat groß genug, um bequem und in sanitär ausreichendem Masse auch eine längerfristige Lösung darzustellen, bis die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung möglichst in Abstimmung mit Brandenburg ausreichend Wohnraum für alle zur Verfügung stellen kann. Der Flughafen ist aber zugleich ein sensibler Ort, ein Ort von Tätern und Opfern des Nationalsozialismus als seine wesentliche Schicht.

Bedingungen für die Unterbringung
Die Unterbringung sollte demnach auf keinen Fall eine Massenunterkunft in der Haupthalle sein. Stattdessen ist darauf zu achten, dass die Menschen im Hauptgebäude und vor allem im Bereich der angedachten. „Creative City“ untergebracht werden. Diese Räume der Luftwaffe wurden von den US-Streitkräften zeitweise als Hotel genutzt. Hier und in anderen Bauteilen, die von der US-Army für ihre Soldaten genutzt wurden, wäre eine angemessene Einzelunterbringung mit abschließbaren Räumen und einer Privatsphäre möglich. Bei einer schnellen Eingliederung der Flüchtlinge in die Berliner Wirtschaft und Gesellschaft werden diese Menschen für die „Creative City“ ein großer Gewinn sein. Zugleich können sich die potentiellen Staatsbürger mit der Geschichte ihres Aufnahme- und potentiellen neuen Heimatlandes auseinandersetzen.

Die Bedeutung von Tempelhof
Der Flughafen Tempelhof wurde von der Luftwaffe und Hermann Göring als repräsentativer Wehrflughafen errichtet, der die Fähigkeit des damaligen Deutschen Reiches zur Lufthoheit demonstrieren sollte. Sämtliche Institutionen der Luftfahrtforschung, der Beförderungsgesellschaften, des Ministeriums und seiner Finanzierungsinstrumente sollten langfristig hier einziehen. Der Flughafen war geplant als Superministerium um die Schlüsseltechnologie und Waffe Flugzeug. Mit Beginn des Weltkrieges änderte Göring seinen Plan und ordnete die Einrichtung des Berliner Werkes einer der Flugzeugfabriken der Luftwaffe, die WeserFlug GmbH in den Flughafen. Zusammen mit der Luftwaffe, also Ministerium, Generalstab und damalige LuftHansa AG wurde der Flughafen zu einer gigantischen Fabrik, die mehrere zehntausend Menschen beschäftigte. Zusätzlich wurden von der Telefunken-Gruppe im Flughafen Radarsysteme gefertigt. Zu Beginn etwa ein Drittel bis zum Kriegsende sogar eine deutliche Mehrheit, waren Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene, darunter viele Kinder und Jugendliche.
Beate.Winzer

Abschiebung einer vierköpfigen Familie in Schönebeck verhindert

antifa antira

+++ Die Familie aus dem Kosovo sollte nach Ungarn gebracht werden +++ 30 Menschen demonstrierten friedlich gegen die Abschiebung +++ Polizei brach den Einsatz ab +++

In der Nacht vom 7. auf den 8. September wurde in Schönebeck die Abschiebung einer kosovarischen Familie mit zwei minderjährigen Kindern von Menschenrechtsaktivist*innen verhindert. Aufgrund der Dublin-Verordnung sollte die Familie nach Ungarn abgeschoben werden. Ab 23.00 Uhr versammelten sich 30 Aktivist*innen vor der Wohnung der Familie. Die Stimmung unter den Aktivist*innen war solidarisch und entschlossen. Die Polizei traf kurz darauf ein und zog weitere Einsatzkräfte hinzu, ebenso waren Bundespolizei und Hundestaffel geordert worden. Als die Beamt*innen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge gegen 2 Uhr in das Haus gehen wollten, um die Familie abzuführen, blockierten die Aktivist*innen den Treppenaufgang. Die Polizei gab den Befehl zur Räumung, jedoch ohne dies vorher anzukündigen. Eine Aktivistin wurde herausgezogen. Es stellte sich heraus, dass sich ein Sohn der Familie nicht in der Wohnung befand. Kurz nach 3 Uhr brach die Polizei den Einsatz ab.

Erst am Wochenende sind mehrere Tausend Geflüchtete unter hohen Strapazen von Budapest aus über Wien nach München gelangt. Mit der Zustimmung der Bundesregierung hatte man die Züge die Grenze passieren lassen. Auch in Sachsen-Anhalt wurden am vergangenen Sonntag 152 von ihnen in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber*innen in Halberstadt untergebracht. Während Ministerpräsident Rainer Haseloff die Geflüchteten persönlich willkommen hieß, geht die alltägliche Abschiebepraxis im Land weiter. Die seit fast neun Monaten in Deutschland lebende vierköpfige Familie sollte nach Ungarn abgeschoben werden. Die Eltern sind beide krank und brauchen dringend ärztliche Behandlung. Besonders die beiden minderjährigen Kinder der Familie litten unter der angekündigten Abschiebung.

Die momentanen Zustände in Ungarn sind Ausdruck der ungerechten europäischen Asylpolitik und einer rassistischen ungarischen Regierung.
Die dortigen Behörden sind mit der aktuellen Situation überfordert, was für die Familie ein Leben auf der Straße, ohne jegliche medizinische Versorgung, bedeutet hätte. Eine Abschiebung unter diesen Voraussetzungen ist mehr als fragwürdig.

Während die Dublin-Verordnung für Geflüchtete aus Syrien ausgesetzt wurde, werden Geflüchteten aus den Westbalkanländern die Fluchtgründe komplett abgesprochen. Stattdessen werden sie von konservativen Politiker*innen populistisch und plakativ des Asylmissbrauchs bezichtigt. Der Kosovo soll nach dem Willen der Bundesregierung als sogenanntes sicheres Herkunftsland eingestuft werden. Die prekäre Situation und die strukturelle Diskriminierung, die große Bevölkerungsschichten im Kosovo dazu zwingt, in größter Armut zu leben, wird dabei systematisch ausgeblendet. Auch die betroffene Familie in Schönebeck sollte gestern Nacht Opfer der politisch gewollten Unterteilung in „gute und schlechte“ Geflüchtete werden. Solidarische Menschen haben dies verhindert. Wie es mit der Familie weitergeht, bleibt offen.

Bayerischen Flüchtlingsrat: 1. Bayernweites Vernetzungstreffen für AktivistInnen, Initiativen & engagierte Einzelpersonen

flüchtlingsrat bayern

1. Bayernweites Vernetzungstreffen für AktivistInnen, Initiativen & engagierte Einzelpersonen im Bereich der ehrenamtlichen Arbeit mit geflüchteten Menschen

Samstag der 28.11.2015 in Nürnberg
Caritas-Pirkheimerhaus, Königstr. 64, 90402 Nürnberg
organisiert vom Bayerischen Flüchtlingsrat

Bayernweit gibt es erfreulicherweise eine Vielzahl engagierter Einzelpersonen und Initiativen, die in ihrer Freizeit geflüchteten Menschen in verschiedenen Bereichen, wie beim Erlernen der deutschen Sprache, bei Behördengängen oder bei der Durchführung von Asylanträgen, unterstützen oder sich politisch für deren Rechte einsetzen.

Die Bedeutung dieser Arbeit ist in Anbetracht der häufig unzureichenden professionellen Beratungsangebote, fehlender AnsprechpartnerInnen, gerade im ländlichen Bereich, und den häufig prekären Verhältnissen, in denen geflüchtete Menschen leben, kaum zu unterschätzen. Dennoch werden die Ehrenamtlichen mit dieser Arbeit und mit den Problemen, mit denen sie hierbei konfrontiert werden, überwiegend allein gelassen.

Grade deshalb sehen wir eine Vernetzung dieser Einzelpersonen und Initiativen für längst überfällig an. Durch den Austausch von Erfahrungen können gemeinsame Probleme und Bedürfnisse erkannt und die Kompetenzen von jedem und jeder Einzelnen gestärkt werden. Gemeinsam sind wir stärker!

Deshalb möchten wir Sie herzlich zu einem bayernweiten Vernetzungstreffen einladen, in dem wir gemeinsam überlegen können, wie eine regionale Vernetzung auch in Zukunft gefördert werden kann? Welche Rolle dem Flüchtlingsrat hierbei zukommt? Und wie ein stabiles Arbeitsverhältnis etabliert werden kann, das weder den Flüchtlingsrat noch die Initiativen überfordert?

Neben der Möglichkeit des gegenseitigen Kennenlernens, des Erfahrungsaustausches und der Vernetzung, werden zudem verschiedene inhaltliche Workshops angeboten.

Der genaue Ablauf und die einzelnen Workshops sind noch in Planung, werden aber zeitnah bekanntgegeben.

Bei Interesse bitten wir Sie herzlich eine kurze Mail an
kostka@fluechtlingsrat-bayern.de zu schicken, wir lassen Ihnen dann das Programm und die Einladung zukommen.

Flüchtlingsrat Berlin e.V.: Rechtsbruch bei der Asylaufnahme beenden – Flüchtlinge menschenwürdig unterbringen und versorgen!

Flüchtlingsrat BER

Offener Brief des Flüchtlingsrats Berlin an den Regierenden Bürgermeister

Der Regierende Bürgermeister von Berlin
Senatskanzlei
Jüdenstr. 1
10178 Berlin
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
www.fluechtlingsrat-berlin.de

Berlin, 28. Juli 2015

Rechtsbruch bei der Asylaufnahme beenden – Flüchtlinge menschenwürdig unterbringen und versorgen!
Sehr geehrter Herr Regierender Bürgermeister,

die Verletzung des Asylrechts durch Berliner Behörden hat einen neuen Höhepunkt erreicht: Neu ankommende Asylsuchende werden entgegen der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften von der Zentralen Asylaufnahmestelle ZAA des Landesamtes für Gesundheit und Soziales LAGeSo obdachlos gelassen und erhalten willkürlich geminderte Sozialleistungen und frei erfundene Identitätspapiere. Die Asylsuchenden und ihre bei der ZAA gestellten Asylgesuche werden über viele Wochen hinweg nicht zur förmlichen Einleitung des Asylverfahrens an das zuständige Asylbundesamt BAMF weitergeleitet.

Der Flüchtlingsrat Berlin hat diese Probleme wiederholt gegenüber der Senatssozialverwaltung, dem Landesamt für Gesundheit und Soziales und der Öffentlichkeit thematisiert und die Aufstockung der vorhandenen Ressourcen (Räume und Personal) gefordert. Wir wenden uns jetzt mit der dringenden Bitte an Sie, diese katastrophalen Zustände umgehend zu beenden und sicherzustellen, dass Berlin seiner Aufgabe der menschenwürdigen Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden und der unverzüglichen Einleitung der Asylprüfung in vollem Umfang nachkommt.
Asylsuchende werden in die Obdachlosigkeit geschickt

Jeden Tag erreichen den Flüchtlingsrat Nachrichten wie diese:

  • Eine allein reisende Frau aus Afghanistan erhält bei der ersten Vorsprache bei der Zentralen Asylaufnahmestelle beim LAGeSo statt eines Platzes in einem Wohnheim einen Blanko-Gutschein für die Übernachtung in einem Hostel nach Wahl. Unterstützung bei der Unterkunftssuche bietet die ZAA nicht. Weil kein Hostel bereit ist sie aufzunehmen, ist die Frau gezwungen, tagelang im Park zu schlafen.
  • Eine syrische Frau und ihre drei minderjährigen Kinder müssen mangels Alternative mehrere Tage im Freien schlafen. Ihren Gutschein konnten sie nirgendwo einlösen. Die Plätze seien saisonbedingt ausgebucht, außerdem nehme man wegen der schlechten Zahlungsmoral des LAGeSo keine Flüchtlinge mehr auf – so die Begründung dutzender auch mit Hilfe von UnterstützerInnen angefragter Hostels. Erst nachdem mit Hilfe einer Beratungsstelle ein Eilantrag beim Sozialgericht gestellt wird, bietet das LAGeSo der Familie einen Platz in einem Erstaufnahmewohnheim für Asylsuchende an.
  • Ein Asylsuchender aus Syrien, der stationär im Krankenhaus behandelt werden musste, soll entlassen werden. Der Mann hat von der ZAA jedoch nur einen Gutschein für ein Hostel erhalten. Der Sozialdienst des Krankenhauses telefoniert über 20 Hostels ab, kann für den Mann aber keine Unterkunft finden.

Nach Auskunft des LAGeSo werden von den derzeit etwa 15.000 in Sammelunterkünften untergebrachten Asylsuchenden 1.800 Asylsuchende in Hostels untergebracht. Davon wurden etwa 600 in „Vertragshostels“ des LAGeSo eingewiesen. 1.200 Asylsuchende haben lediglich Blankogutscheine für ein Hostel nach Wahl ohne Nachweis eines freien Platzes und einer konkreten Adresse erhalten. Aufgrund unserer Erfahrungen gehen wir davon aus, dass die Mehrzahl der betroffenen Flüchtlinge im Ergebnis obdachlos bleibt. Trotz intensivster Unterstützung von Sozialarbeiter*innen und Ehrenamtlichen gelingt es ihnen nicht, eine Unterkunft zu finden.

Mit der fehlenden Zuweisung einer konkreten Unterkunft für neu in Berlin ankommende Asylsuchende verstößt das LAGeSo gegen das Asylverfahrensgesetz, das zwingend die Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung vorsieht. Das obdachlos Aussetzen Asylsuchender verstößt zudem gegen das Polizeirecht (ASOG), die Menschenwürde und das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum nach Artikel 1 und 20 Grundgesetz. Es ist zu begrüßen, dass Berlin im April 2015 die unwürdige Unterbringung in Turnhallen beendet hat. Zeitgleich ist jedoch die Zahl der in Hostels „untergebrachten“ Asylsuchenden von 500 auf 1.800 gestiegen. Die Menschen nur noch auf dem Papier mit einer Unterkunft zu versorgen und sie mit de fakto wertlosen Hostelgutscheinen in die Obdachlosigkeit zu schicken, kann keine Lösung sein. Jedem/jeder Asylsuchenden muss eine real verfügbare, freie Unterkunft nachgewiesen werden!

Dabei sind die Wohnverhältnisse in vielen Hostels höchst prekär. Asylsuchende sind oft auf engstem Raum untergebracht, eine Sozialbetreuung fehlt. Die Hostelunterbringung darf nicht dazu führen, dass sämtliche Qualitätsstandards unterlaufen werden. Mindestens muss eine regelmäßige mobile Sozialbetreuung etwa durch einen Wohlfahrtsverband sichergestellt werden.

Willkürliche Kürzung der Sozialleistungen – Verstoß gegen die Menschenwürde

Seit kurzem gibt die ZAA Asylsuchenden bei ihrer ersten Vorsprache außer dem Gutschein für ein Hostel „nach Wahl“ nur einen rechtswidrig auf 6 Euro pro Tag/Person geminderten Pauschbetrag als Bedarf nach § 3 Abs 1 und 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für Ernährung, Kleidung, Gesundheitspflege und persönliche Bedarfe aus. (vgl. Muster Identitätspapier mit Leistungsbescheid und Hostelgutschein in der Anlage). Dabei steht Asylsuchenden, die nicht in einer Erstaufnahmestelle mit Vollverpflegung usw. versorgt werden, nach dem AsylbLG die doppelte Leistungshöhe zu, und zwar ein Regelbedarfssatz von 359 Euro/Monat.

Über Wochen hinweg müssen die Asylsuchenden auf der Straße leben und mit einem Betrag weit unterhalb des Existenzminimums auskommen. Da in vielen Hostels und in jedem Fall auf der Straße weder Küchen noch Kühlschränke zur Selbstversorgung zur Verfügung stehen, ist der tatsächliche Bedarf etwa für eine Versorgung am Imbiss außerdem höher und nicht niedriger als in einer Gemeinschaftsunterkunft.

Die Kürzungspraxis der ZAA ist klar verfassungswidrig. Ebenso wie das Obdachlos-Aussetzen gegen das Asylverfahrensgesetz verstößt, verstoßen auch die willkürlich festgesetzten Sozialleistungssätze gegen die einschlägigen bundesgesetzlichen Maßgaben. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2012 zum menschenwürdigen Existenzminimum für Asylsuchende nach dem Asylbewerberleistungsgesetz entschieden: Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum nach Artikel 1 und 20 Grundgesetz gilt für Deutsche und Ausländer gleichermaßen. Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht relativierbar.

Gegen das Asylverfahrensgesetz verstößt, verstoßen auch die willkürlich festgesetzten Sozialleistungssätze gegen die einschlägigen bundesgesetzlichen Maßgaben.Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2012 zum menschenwürdigen Existenzminimum für Asylsuchende nach dem Asylbewerberleistungsgesetz entschieden: Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum nach Artikel 1 und 20 Grundgesetz gilt für Deutsche und Ausländer gleichermaßen. Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht relativierbar.

Verschleppen der Asylverfahren durch das LAGeSo

Die ZAA als zuständige Aufnahmeeinrichtung für in Berlin neu eintreffende Asylsuchende muss die Geflüchteten nach dem Asylverfahrensgesetz unverzüglich zur förmlichen Asylantragstellung an die Berliner Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Spandau weiterleiten. Derzeit erhalten die Asylsuchenden von der ZAA jedoch erst in 4 bis 6 Wochen einen Termin beim BAMF. Die Asylverfahrensdauer wird so zum Nachteil der Geflüchteten in die Länge gezogen.

Für die Übergangszeit stellt die ZAA anstelle des hierfür bundesweit vorgesehenen Formulars „Bescheinigung über die Meldung als Asylantragsteller – BÜMA“ mit Laufzettel zur Asylantragstellung beim BAMF selbst erfundene Ausweispapiere mit dem Titel „Bescheinigung gilt als Identitätsnachweis – bitte nicht abnehmen!“ ohne BAMF-Termin aus (vgl. Muster Identitätspapier mit Leistungsbescheid und Hostelgutschein in der Anlage).

Verweigerte Unterbringung anerkannter Flüchtlinge durch die Bezirksämter

Mit Sorge beobachtet der Flüchtlingsrat, dass auch die für die Unterbringung anerkannter Flüchtlinge zuständigen Bezirkssozialämter (Abteilung „Soziale Wohnhilfe“) teilweise dazu übergehen, Geflüchtete per Gutschein für ein „Hostel nach Wahl“ obdachlos auszusetzen. Auch die Gutscheine der Bezirke werden bei den Hostelbetreibern in der Regel nicht mehr akzeptiert. Betroffen sind Flüchtlinge mit anerkanntem Flüchtlingsschutz sowie wie die zu ihnen z.B. aus Syrien nachziehenden schutzberechtigten Familienangehörigen. –
Sehr geehrte Herr Müller,
die anhaltenden Fluchtbewegungen stellen die zuständigen Behörden in Berlin vor große Herausforderungen. Doch die beschrieben Zustände sind nicht zu rechtfertigen – sie sind eine Schande für unsere Stadt. Alle mit der Aufnahme Asylsuchender und anerkannter Flüchtlinge befassten Institutionen in Berlin – LAGeSo, Ausländerbehörde, Asylbundesamt, Bezirksämter, Jobcenter, aber auch Schulen und Kitas – benötigen wesentlich mehr Ressourcen, um dieser Aufgabe gerecht werden zu können. Aus unserer Sicht erfordert die gegenwärtige Situation ein entschiedenes gemeinsames Handeln aller Senatsverwaltungen. Es liegt in Ihrer Hand als Regierender Bürgermeister, eine menschenwürdige, rechtskonforme Asylaufnahme sicherzustellen und die gravierenden behördlichen Rechtsverstöße bei der Unterbringung und Versorgung Geflüchteter zu beenden. Erklären Sie das Thema zur Chefsache.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Bergen und Jens-Uwe Thomas (Vorstandsmitglieder des Flüchtlingsrats Berlin e.V

Flüchtlingsrat Berlin: Rechtsbruch bei der Asylaufnahme beenden – Flüchtlinge menschenwürdig unterbringen und versorgen!

Pressemitteilung des Flüchtlingsrats Berlin am 28. Juli 2015
Flüchtlingsrat BER

Offener Brief des Flüchtlingsrats Berlin an den Regierenden Bürgermeister
Berlin kommt seiner gesetzlichen Aufgabe zur Unterbringung und Versorgung neu in Berlin eintreffender Asylsuchender nicht mehr nach. Geflüchtete werden obdachlos gelassen und erhalten nicht einmal das Existenzminimum. Der Flüchtlingsrat wendet sich angesichts dieser katastrophalen Zustände in einem offenen Brief an den Regierenden Bürgermeister von Berlin und fordert: Flüchtlinge menschenwürdig aufnehmen, behördlichen Rechtsbruch beenden (siehe Anhang).

Hintergrund:

Von derzeit 1.800 laut LAGeSo in Hostels untergebrachten Asylsuchenden haben nur 600 von der zentralen Aufnahmestelle (ZAA) auch einen real existierenden Hostelplatz nachgewiesen bekommen. Der Rest wurde und wird gnadenlos in die Obdachlosigkeit geschickt. Das ist rechtswidrig nach Polizeirecht (ASOG), rechtswidrig nach Asylverfahrensgesetz, und rechtswidrig als Verstoß gegen Artikel 1 Grundgesetz (Menschenwürde) und Artikel 20 Grundgesetz (Sozialstaatsprinzip).

Neu in Berlin eintreffende Asylsuchende werden von der Zentralen Asylaufnahmestelle aufgefordert, sich mit dem LAGeSo-Gutschein selbst ein Hostel suchen, die Behörde hilft ihnen dabei nicht. Die Hostels sind jedoch saisonbedingt voll und akzeptieren auch keine LAGeSo-Gutscheine mehr, weil sie erfahrungsgemäß sehr lange auf das Geld vom Land Berlin warten. Im vom Senat beauftragten „Wirtschaftsprüferbericht“ wurde kürzlich festgestellt, dass im LAGeSo 4.000 nicht bezahlte Hostelrechnungen liegen. Selbst mit intensivster Hilfe von UnterstützerInnen und SozialarbeiterInnen finden Geflüchtete derzeit in Berlin keine aufnahmebereiten Hostels mehr.

Neu ankommende Asylsuchende z.B. aus Syrien müssen im Tiergarten oder am Hauptbahnhof schlafen. Zusätzlich kürzt das LAGeSo den obdachlos gelassenen Asylsuchenden neuerdings auch noch rechtswidrig die Sozialhilfe. Sie erhalten lediglich Blanko-Hostelgutscheine als virtuelle Unterbringung und für das Überleben auf der Straße nur einen rechtswidrig um 50 Prozent gekürzten Regelbedarfssatz von 6 Euro/Person/Tag.

Flüchtlingsrat Berlin

Bayerischer Flüchtlingsrat fordert: Keine Sonderlager für Balkan-Flüchtlinge

flüchtlingsrat bayern

21.07.2015

Bayern beschließt Abschiebelager für Balkan-Flüchtlinge

Bayerische Staatsregierung beschließt Maßnahmen zur Eindämmung des „Asylmissbrauchs“ / Flüchtlingsrat fordert: Keine Sonderlager für Balkan-Flüchtlinge

Die bayerische Staatsregierung hat bei einer Kabinettsklausur massive Einschnitte in dass Asylrecht beschlossen. Flüchtlinge aus Balkan-Staaten sollen in zwei grenznahen Sonderlagern untergebracht und dort innerhalb von wenigen Tagen abgefertigt werden. Die Anhörung im Asylverfahren soll spätestens drei Tage nach Ankunft stattfinden, die Ablehnung kurz darauf erfolgen. Die Verwaltungsgerichte sollen in den Sonderlagern Außenstellen eröffnen, um auch mögliche Klagen gegen Ablehnungsbescheide innerhalb weniger Tage ablehnen zu können. Die Betroffenen erwartet Arbeitsverbote, Sachleistungen und die völlige Isolation aufgrund der grenznahen Lage. Eine asylrechtliche Beratung ist so praktisch unmöglich und hindert Flüchtlinge daran, die rechtsstaatlich garantierten Rechtsmittel überhaupt nutzen zu können.

Diese Sonderlager wurden bereits Mitte Juni 2015 auf der bundesweiten Ministerpräsidentenkonferenz besprochen (wir berichteten). Bayern macht sich nun daran, diese Sonderlager schnellstmöglich in Betrieb zu nehmen, denn „die asylpolitischen Maßnahmen zur Verringerung des Asylzustroms [dürften] nicht auf die lange Bank geschoben werden“, erklärte Ministerpräsident Horst Seehofer.

Der Bayerische Flüchtlingsrat warnt eindringlich vor der Umsetzung dieser Pläne. Nach wie vor finden sich viele Roma unter den Balkan-Flüchtlingen, die dringende Schutzgründe haben können. Bei den für sicher erklärten Herkunftsländern Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien liegt der Anteil an Roma in den Monaten Januar bis März 2015 zwischen 57 % und 92 %, bei Albanien und dem Kosovo zwischen 6 % und 21 %. Roma sind die am meisten verfolgte Minderheit in ganz Europa. Außerdem: Minderheitsangehörige oder nicht – die Pläne der CSU diskriminieren Asylsuchende aufs Massivste und machen das Asylrecht zur Farce.

Bayern will Balkan-Flüchtlinge in diesen Abschiebelagern unterbringen, um sie von der Gesellschaft fernzuhalten und zu isolieren. Ohne Zugang zu asylrechtlicher Beratung werden sie in Fließbandverfahren mit Ablehnungsvordrucken abgefertigt und außer Landes geschafft“, kritisiert Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Darüber hinaus hat Deutschland gegenüber Sinti und Roma eine besondere historische Verantwortung. Das scheint der bayerischen Staatsregierung egal zu sein. Sie will die Nachfahren der Opfer des nationalsozialistischen Völkermords mit entwürdigenden Lebensbedingungen in großen Abschiebelagern abschrecken und vertreiben. Horst Seehofer tritt unsere historische Verantwortung mit Füßen!

Infos hier: http://www.fluechtlingsrat-bayern.de/beitrag/items/bayern-beschliesst-abschiebelager-fuer-balkan-fluechtlinge.html

PRO ASYL zur Griechenlanddebatte

Presseerklärung, 17.07.2015

pro asyl

PRO ASYL fordert Hilfe vor Ort und Ausreise von Flüchtlingen aus Griechenland

Die Weiterreise nach Deutschland und in andere EU-Staaten muss möglich werden

Anlässlich der Griechenlanddebatte im Deutschen Bundestag und der bevorstehenden EU-Innenministerkonferenz am Montag fordert PRO ASYL ein humanitäres Hilfspaket für Flüchtlinge in Griechenland. Dazu gehören:

  • die Nothilfe vor Ort (Medikamente, Nahrung, Kleidung…)
  • die organisierte Ausreise von Flüchtlingen aus Griechenland.

Fast 80.000 Flüchtlinge, überwiegend aus Syrien, Afghanistan, Irak sitzen in Griechenland fest. „Die Menschen sind gefangen, es gibt keine legalen Wege raus aus Griechenland. Deutschland und andere EU-Staaten müssen ihre Ausreise organisieren, legale Zugangswege öffnen“, appellierte PRO ASYL Geschäftsführer Günter Burkhardt. Es ist unverantwortlich weiter daran festzuhalten, dass sie in Griechenland bleiben sollen und dort ein Asylverfahren durchlaufen sollen. Es existieren dort weder Aufnahmestrukturen noch Verwaltungsstrukturen. Zum Beispiel kann die Asylbehörde auf Lesbos ca. 10 Asylanträge pro Woche registrieren – bei Ankünften, die täglich in die Hunderte gehen. Eine PRO ASYL Delegation ist gerade aus Griechenland zurückgekehrt. Weder auf den Ägäis-Inseln noch auf dem Festland haben Flüchtlinge eine Perspektive. Der Wille der Flüchtlinge zu Communities und Angehörigen in den nordeuropäischen Industriestaaten weiterzureisen, ist legitim und vernünftig. Dort finden sie eine Lebensperspektive. Die EU will aber bislang pro Jahr nur 20.000 Flüchtlingen aus Eritrea und Syrien die Ausreise aus Italien und Griechenland ermöglichen. Eine verschwindend kleine Zahl. Für Flüchtlinge z. B. aus Afghanistan, Irak oder Somalia ist nichts vorgesehen.

PRO ASYL appelliert an die Bundeskanzlerin: „Das Signal der Kälte und Härte, das von Deutschland ausgeht, muss korrigiert werden. Diese Politik gefährdet Menschenleben.“ Selbst das nackte Überleben von Flüchtlingen ist in Griechenland nicht gewährleistet. Die Bundeskanzlerin muss in Europa gegen die zunehmende Grenzabschottung zwischen den EU-Staaten Position beziehen und darauf drängen, dass die EU-Staaten großzügig Flüchtlinge aus Griechenland aufnehmen.