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Archiv für die Kategorie ‘Berlin’

Bundesverwaltungsgericht verweigert Anrufung des Europäischen Gerichtshofs

FBI Flughafen

PRESSEERKLÄRUNG
Baumann Rechtsanwälte:

Revision gegen OVG-Urteil zur Flugroute über den Müggelsee zurückgewiesen

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom heutigen Tage die Revision der Naturfreunde Berlin e.V. und mehrerer Einwohner Berlins gegen ein Urteil des OVG Berlin-Brandenburg zurückgewiesen. Das OVG Berlin-Brandenburg hatte die umstrittene Flugroute vom künftigen Flughafen Berlin-Brandenburg über den Müggelsee in erster Instanz als rechtmäßig angesehen, hiergegen hatten die durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte vertretenen Kläger die vom OVG zugelassene Revision zum BVerwG eingelegt.

Rechtsanwältin Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) ist von der Entscheidung des Gerichts enttäuscht:

„Das BVerwG hat leider die Gelegenheit nicht genutzt, das Vertrauen der Bevölkerung in die Zuverlässigkeit behördlicher Entscheidungen wiederherzustellen. Die Müggelseeroute ist eine vollständige Abkehr von wesentlichen Grundannahmen, die der Entscheidung für die Realisierung eines Großflughafens am Standort Schönefeld zugrunde lagen. Vor allem die Bevölkerung Berlins wird nun mit erheblichem Fluglärm überzogen, dem sie nach den Aussagen im Ausbauverfahren gerade nicht ausgesetzt werden sollte. Zugleich wird das größte traditionelle Naherholungsgebiet im Berliner Osten, das eigentlich nach der Lärmaktionsplanung des Landes Berlin auch künftig ein sog. Ruhiges Gebiet bleiben soll, verlärmt und die dort vorhandenen, europäisch geschützten Naturschutzgebiete werden beeinträchtigt. Ob diese Auswirkungen rechtmäßig sind, hängt unter anderem auch von der Interpretation vorrangiger europäischer Rechtsvorschriften ab. Völlig unverständlich ist für uns deshalb, dass das BVerwG hierzu nicht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen hat, obwohl dies im Verfahren ausdrücklich beantragt wurde und eine klare Äußerung des EuGH zu den strittigen Fragen bisher nicht vorliegt.“

Dr. Helmut Jahne, einer der Kläger im Verfahren, ist mit der Entscheidung nicht einverstanden: 

„Die Konsequenz aus dem heutigen Urteil ist, dass Flughäfen unter völlig anderen Voraussetzungen geplant werden dürfen, als sie später betrieben werden. Da drängt sich doch die Frage auf, welchen Sinn die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens mit Beteiligung der Öffentlichkeit hat, wenn später dann die Flugrouten ohne Rücksicht auf die Annahmen in der Planfeststellung letztlich beliebig festgelegt werden können und völlig andere Gebiete verlärmt werden, als ursprünglich angenommen. Nach intensiver Auseinandersetzung mit allen Dokumenten der Planfeststellung, des Landesentwicklungsplanes, der Flugroutenabwägung usw. kann ich mir aus meiner Sicht nun kein Flugverfahren mehr vorstellen, welches noch mehr von allen ursprünglichen Planungen abweicht, in völlig andere Gebiete führt, um Größenordnungen mehr Menschen mit Fluglärm belastet und zudem in ihren Umweltauswirkungen weniger betrachtet wurde als die Müggelseeroute. Wenn diese Flugroutenfestsetzung nun rechtmäßig erfolgt ist, dann bedarf es zukünftig keinerlei Grobplanung und keinerlei Planungsgrundsätzen mehr, weil offenbar jede beliebige Flugroute zulässig zu sein scheint. Ich fühle mich als betroffener Bürger von den Behörden getäuscht und von der Justiz im Stich gelassen. Wir werden jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann gemeinsam mit unseren Rechtsanwälten intensiv einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht prüfen.“

NaturFreunde Berlin: Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts europarechtlich fragwürdig

nfd-bildmarke_4c-outline-cmyk-cmyk.jpgZum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Klage der NaturFreunde Berlin zum Abflugverfahren für den Flughafen Berlin Brandenburg (sog. Müggelseeroute) erklärt der stellvertretende Landesvorsitzende der NaturFreunde Berlin, Uwe Hiksch:

NaturFreunde prüfen Gang zum Bundesverfassungsgericht

Leipzig, 18.12.2014 – Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die Revisionsklage der NaturFreunde Berlin abzuweisen, werden die NaturFreunde weitere rechtliche Schritte prüfen. Es ist nicht akzeptabel, dass Flugrouten willkürlich festgelegt werden, ohne dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfinden muss.

Die NaturFreunde werden sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Durchführung einer ordentlichen Umweltverträglichkeitsprüfung und FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Verträglichkeitsprüfung für die Festlegung von Flugrouten in Deutschland rechtlich verbindlich vorgeschrieben wird. Mit der heutigen Entscheidung verweigert das Bundesverwaltungsgericht Umwelt- und Naturschutzverbänden grundsätzliche Rechte und Beteiligungs-möglichkeiten.

Auch die Weigerung des Gerichts, diese grundsätzliche Frage zu einer Klärung an den Europäischen Gerichtshof zu überweisen, ist nicht akzeptabel. Die Richter haben mit ihrer Ablehnung des Antrags der NaturFreunde europäisches Recht bewusst ignoriert. Die NaturFreunde Berlin müssen als anerkannter Umwelt- und Naturschutzverband das Recht haben, zu möglichen Auswirkungen auf betroffene Arten im Rahmen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie Stellung zu beziehen. Die NaturFreunde werden prüfen, ob gegen das Urteil des BVerwG vor dem Bundesverfassungsgericht Einspruch eingelegt werden kann, da das Gericht durch sein Urteil die grundsätzlichen Rechte von Umweltverbänden massiv einschränkt.

Mit einer Reihe von Vorlageanträgen haben die NaturFreunde das BVerwG gebeten, vor dem Europäischen Gerichtshof klären zu lassen, ob eine zwingende Umweltverträglichkeitsprüfung nach der Richtlinie 2011/92/EU (Umweltverträglichkeitsprüfungs-Richtlinie) in einem mehrstufigen Genehmigungsverfahren, wie z.B. der Festlegung von Flugrouten nach einem Planfeststellungsbeschluss für einen Flughafen, vorgeschrieben ist. Weiter regten die NaturFreunde an, vor dem EuGH zu prüfen, ob nach Artikel 6. Abs. 3 der Richtlinie 92/43/EWG (Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen – Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) die Beteiligung von Natur- und Umweltverbänden zwingend vorgeschrieben ist, da durch die Festlegung eines Flugverfahrens erhebliche Auswirkungen auf Erhaltungsgebiete wie die FFH-Gebiete und Natura-2000-Gebiete im Bereich des Müggelsee bestehen. Weiter regten die NaturFreunde an, zu prüfen, ob Art. 9 Abs. 3 des Aarhus-Übereinkommens im Anwendungsbereich der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie), Anwendung bei Flugverfahren Anwendung finden muss, damit Natur- und Umweltverbände ihr im Aarhus-Übereinkommen zugesichertes Recht auf Zugang zu verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahren haben, um umweltbezogene Forderungen durchsetzen zu können. Ein vierter Vorlagenantrag forderte die Prüfung vor dem EuGH, ob bei der Festlegung von sog. Ruhigen Gebieten ein Verfahren nach Art. 8 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 2002/49 EG (Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) vorgenommen werden muss, da dort festgeschrieben ist, dass eine Verschlechterung des Lärmniveaus in einem Ruhigen Gebiet zu vermeiden ist.

Die NaturFreunde Berlin werden sich aktiv für die Sicherung der Rechte von Umweltverbänden bei öffentlichen Planungen einsetzen und die vom BVerwG vertretene Meinung, das Natur- und Umweltschutzverbände keine umfassende Mitwirkungsmöglichkeiten bei öffentlichen Planungen, die die Umweltsituation verschlechtern hätten, nicht akzeptieren. Sie werden für eine Umsetzung europäischen Rechts auch in Deutschland streiten und ihr Recht, bei der Festlegung von Flugrouten angehört zu werden und gegen falsche Festlegungen von Flugrouten vorzugehen, verteidigen.

Mit der heutigen Entscheidung wird eine fachlich nicht zu verantwortende und den Planfeststellungsverfahren zuwiderlaufende Flugroute nachträglich legitimiert. Die Planungen und Versprechungen, mit dem neu zu bauenden Flughafen ein metropolenabgewandtes Flugverfahrenskonzept durchzusetzen, wurden ignoriert. Der geplante Flughafen BER wird über 900 000 Betroffene durch Fluglärm terrorisieren. Die NaturFreunde Berlin werden sich mit dieser Entwicklung nicht abfinden und Möglichkeiten einer Verhinderung dieses planerischen Alptraums suchen.

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur „Müggelseeroute“ am Donnerstag, 18.12.2014:

nfd-bildmarke_4c-outline-cmyk-cmyk.jpgAm morgigen Donnerstag, 18.12.2014, 9.30 Uhr wird vom Bundesverwaltungsgericht das Urteil zur sog. „Müggelseeroute“ verkündet. Die Hauptverhandlung fand am 10.12.2014 statt.

Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
9.30 Uhr

Die Kläger werden vor Ort sein und stehen anschließend auch für eine Stellungnahme zur Verfügung.
Die NaturFreunde Berlin haben während der Verhandlung deutlich aufgezeigt, dass die Durchführung einer ordentlichen Umweltverträglichkeitsprüfung und FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Verträglichkeitsprüfung für die Festlegung von Flugrouten in Deutschland nach ihrer Überzeugung nach EU-Recht notwendig ist. Deswegen haben sie beantragt, ihrer Revision stattzugeben und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg aufzuheben. Die NaturFreunde sind der Überzeugung, dass das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg gegen europäisches Recht verstößt.

Um hier Rechtsklarheit zu bekommen haben sie gegenüber dem BuVerwG beantragt, das Verfahren auszusetzen und dem EuGH folgende Fragen im Wege der Vorabentscheidung zu unterbreiten:

  • Ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach EU-Recht im Rahmen des mehrstufigen Verfahrens für die Festlegung von Flugrouten notwendig?
  • Ist die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung bei der Festlegung von Flugrouten notwendig?
  • Muss das Aarhus-Übereinkommen so ausgelegt werden, dass anerkannte Umweltvereinigungen im Rahmen einer zulässigen Klage auch geltend machen können, dass die Festlegung eines Flugverfahrens ihnen die Möglichkeit gibt, Einspruch einzulegen, wenn sie der Überzeugung sind, dass sie gegen nationales oder EU-Recht verstoßen?
  • Haben Natur- und Umweltverbände das Recht, bei sog., „Ruhigen Gebieten“, eine Prüfung der Vermeidung einer Verschlechterung des Lärmniveaus zu verlangen und einen bestmöglichen Schutz der Ruhigen Gebiete als Entscheidungskriterium für die Festlegung von Flugrouten einzufordern?

Dazu Uwe Hiksch, stellv. Landesvorsitzender der NaturFreunde Berlin: „Die NaturFreunde erwarten, dass eine europarechtlichen Klärung durch den Europäischen Gerichtshof vorgenommen wird, damit anerkannte Umwelt- und Naturschutzverbänd das Recht haben, bei Einwirkungen auf Umwelt und möglichen Auswirkungen auf betroffene Arten ihre Rechte wahrzunehmen und z.B. im Rahmen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie Stellung zu beziehen.

Berliner Energietisch fordert Koordinierungsstelle Energie in der Senatskanzlei

Pressemitteilung vom 15.12.2014

Energieversorgung zur Chefsachen machen

energietisch volksbegehren - Kopie

Auf den letzten Donnerstag im Abgeordnetenhaus neu gewählten Regierenden Bürgermeister Michael Müller warten eine Reihe von wichtigen politischen Entscheidungen, die keinen Aufschub dulden. Insbesondere bei der Frage der Rekommunalisierung der Energie-Netze und der Entfesselung der Berliner Stadtwerke von der Festlegung auf ausschließlich selbstproduzierte Energie besteht dringender Handlungsbedarf. Der Berliner Energietisch fordert daher Michael Müller auf, das Thema Berliner Energieversorgung zur Chefsache zu machen und eine Koordinierungsstelle Energie in der Senatskanzlei einzurichten.

Bisher war Michael Müller als Umwelt- und Stadtentwicklungssenator für den Landesbetrieb Berlin Energie zuständig, der sich um die Konzession der Gas- und Stromnetze bewirbt. Aber auch in die Diskussion um die Berliner Stadtwerke schaltete sich Michael Müller Ende 2013 mit einem eigenen Konzeptvorschlag ein. Dieses Engagement soll Michael Müller nun als Regierender Bürgermeister fortführen. Notwendig sei deshalb eine Koordinierungsstelle für energiepolitische Fragen in der Senatskanzlei. Diese Stelle kann auch zukünftigen Streitigkeiten innerhalb der rot-schwarzen Koalition entgegenwirken.

„Es liegt jede Menge Arbeit vor dem neuen Regierenden Bürgermeister. Er muss die Rekommunalisierung des Gas- und Stromnetzes vorantreiben und Hindernisse für die Berliner Stadtwerke beseitigen. Dies kann nur gelingen wenn er das Thema zu Chefsache erklärt und so weitere Streitigkeiten in der Koalition unterbindet. Mit einer Koordinierungsstelle Energie in der Senatskanzlei könnte zudem ein Stab an Energieexperten aufgebaut werden“, erklärt Stefan Taschner, Sprecher des Berliner Energietisches.

Der Berliner Energietisch setzt sich für die Rekommunalisierung des Berliner Strom- und Gasnetzes und die Gründung eines Stadtwerkes ein.

Berliner Energietisch protestiert für den Erhalt der Energieschuldenberatungsstelle GVS

energietisch volksbegehren - KopiePresseeinladung mit Fototermin

Und dann ist es dunkel
Sehr geehrte Damen und Herren,

auch dieses Jahr lässt der schwedische Energiekonzern Vattenfall den Boulevard „Unter den Linden“ erstrahlen. Dieses Geschenk an die Berlinerinnen und Berliner kostet Vattenfall laut einem Bericht des Focus mehrere 100.000end Euro.

Nicht ganz so spendabel gibt sich der Konzern mit Betroffenen von Energiearmut, wenn es darum geht sie nicht im Dunkeln sitzen zu lassen. Allein 2013 wurde in Berlin 17.184 Haushalten von Vattenfall der Strom abgeklemmt.

Dass die Zahl in den letzten Jahren gesunken ist, lag auch an der guten Arbeit der GVS. Diese von Vattenfall mit finanzierte Energieschuldenberatungsstelle steht nun vor dem Aus. Das Unternehmen stellt mit dem kommenden Jahr seine Zahlung in Höhe von rund 280.000 Euro ein.

Der Berliner Energietisch protestiert deshalb am morgigen Mittwoch mit einer Aktion für den Erhalt der Energieschuldenberatungsstelle GVS. Auf dem Mittelstreifen des Boulevard „Unter den Linden“ wird symbolisch dargestellt, was es für die von Stromabklemmung betroffenen Berliner*innen bedeutet im Dunkeln zu sitzen.

Zeit:
Mittwoch, 17. Dezember 2014,
17.00 bis ca. 17.30 Uhr

Ort:
Unter den Linden/ Ecke Wilhelmstraße
auf dem Mittelstreifen
10117 Berlin

Protest vor dem Bundestag: Nein zum Krieg: Auslandseinsätze der Bundeswehr beenden!

antimil frieden

Am Donnerstag wird der Deutsche Bundestag über zwei bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr abstimmen. Mit dem NATO-geführten Einsatz „Resolute Support Mission“ in Afghanistan und der Fortsetzung des bewaffneten Einsatzes der Bundeswehr an der NATO-geführten Operation „ACTIVE ENDEAVOUR“ im Mittelmeer wir die Militarisierung der deutschen Außenpolitik fortgesetzt.
Die Bundeswehr soll sich mit bis zu 850 Soldaten am NATO-Einsatz in Afghanistan beteiligen. Diesen Antrag legt die Regierung am 18.12. dem Bundestag zur Abstimmung vor. Wir rufen auf zum Protest, wie wir das seit dem Kriegsbeginn vor 13 Jahren tun. Dieser Krieg war von Anfang an falsch! Die Entwicklung hat uns leider recht gegeben: Der NATO-Krieg hat viel Zerstörung und Leid über Afghanistan gebracht, ja, den Krieg nach Pakistan ausgeweitet, nicht den „Terror“ besiegt, sondern ihn weltweit gefördert! Mit der Entsendung weiterer Soldaten wird der Krieg am Hindukusch fortgesetzt, die geostrategischen Interessen der USA unterstützt und die deutsche Außenpolitik militarisiert, um die Bevölkerung hierzulande auf weitere militärische Abenteuer einzustimmen. Der Krieg an Afghanistan ist komplett gescheitert.
Wir fordern:
• Auslandseinsätze der Bundeswehr beenden!
• Kein Afghanistanmandat für die Bundeswehr! Kompletter Abzug vom Hindukusch sofort!
• Sofortige Beendigung des Bundeswehreinsatzes im Mittelmeer!

Wir treffen uns:
Donnerstag, den 18 Dezember 2014
14.00 Uhr
Ecke Scheidemannstr./Ebertstr. (gegenüber dem Reichstagsgebäude)

Stiftung Preußischer Kulturbesitz verweigert Dialog zum Humboldt-Forum und zur Rückgabe von menschlichen Gebeinen aus Afrika

Pressemitteilung des Kampagnenbündnisses „No Humboldt 21!“ (AfricAvenir International, AFROTAK TV cyberNomads, Artefakte / Anti-Humboldt, Berlin Postkolonial, glokal, Initiative Schwarze Menschen in Deutschland, Zentralrat der Afrikanischen Gemeinde in Deutschland)

8. Dezember 2014

Stiftung Preußischer Kulturbesitz verweigert Dialog zum Humboldt-Forum und zur Rückgabe von menschlichen Gebeinen aus Afrika

Berlin. Der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) Herrmann Parzinger und der Leiter der Afrika-Abteilung des Ethnologischen Museums Peter Junge haben ihre Teilnahme an der für den 16.12. um 18 Uhr im Haus der Kulturen der Welt geplanten Dialogveranstaltung „Fenster zur Welt oder koloniale Trophäenschau? Das Humboldt-Forum in der Diskussion“ kurzfristig abgesagt. Als Begründung führt die Pressestelle der SPK die Stellungnahme des einladenden Bündnisses „No Humboldt 21!“ in der Veranstaltungsankündigung an. In der knapp gehaltenen Absagemail ist von „Sätzen der Anklage, der Diffamierung und eines unerträglichen Populismus“ die Rede.

Die international von mehr als 80 NGO unterstützte Kampagne „No Humboldt 21!“ spricht sich bereits seit der Grundsteinlegung im Juni 2013 entschieden gegen das 600 Millionen-Euro-Projekt im Berliner Schloss aus. Die Verbände und Vereine protestieren gegen das Vorhaben, Deutschland durch die zentrale Ausstellung von Kulturschätzen, die während der europäischen Kolonialherrschaft aus anderen Kontinenten nach Berlin transportiert wurden, als „eine der bedeutendsten Kulturnationen der Welt“ (Monika Grütters) zu präsentieren. Stattdessen erwarten die Initiativen von der bundeseigenen SPK die engagierte Umsetzung der Ethischen Richtlinien des Weltmuseumsbundes und der aktuellen UN-Beschlüsse zur Identifizierung und Rückgabe von zentralen Kulturobjekten und menschlichen Überresten an die Nachfahren der Kolonisierten. Bis heute lagern Hunderttausende von unersetzlichen Werken und Tausende von außereuropäischen human remains zu Forschungszwecken in ihren Depots.

Pressekonferenz des NGO-Bündnisses am 16. Dezember um 10 Uhr

Vor dem Hintergrund des verweigerten Dialogs mit afrikanischen und Schwarzen Expert_innen wie Grada Kilomba, Prince Kum’a Ndumbe III und Kwesi Aikins durch die SPK lädt das Bündnis „No Humboldt 21!“ für Dienstag, den 16.12.2014 um 10 Uhr zu einer Pressekonferenz im Haus der Demokratie und Menschenrechte ein. Neben seiner Position zur aktuellen Entwicklung wird das Bündnis Hinweise auf Kriegsbeute, Schädel und Skelette aus Togo, Kamerun, Tansania, Ruanda und Südafrika in den nicht öffentlich zugänglichen Sammlungsdepots der Stiftung Preußischer Kulturbesitz präsentieren.

Dienstag, 16.12.2014 um 10 Uhr
Robert-Havemann-Saal
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin

Berliner Energietisch: 17.184 Berliner Haushalte 2013 vom Strom abgeklemmt

Pressemitteilung vom 4.12.201

energietisch volksbegehren - Kopie

Vattenfall macht einzige Energieschuldenberatung Berlins dicht
Laut dem Monitoringbericht 2014 der Bundesnetzagentur wurde im Jahr 2013 344.798 Haushalten der Strom gesperrt, weil sie sich die steigenden Strompreise nicht mehr leisten konnten. Allein in Berlin hat die zu Vattenfall gehörende Stromnetz Berlin GmbH 17.184 Haushalten den Strom abgeklemmt. Trotz dieser alarmierend hohen Zahl von Betroffenen hat Vattenfall zu Dezember 2014 die Finanzierung der GVS-Energieschuldenberatung und damit der einzigen Energieschuldenberatung in Berlin überraschend aufgekündigt. Zukünftig soll die Energieberatung durch Vattenfalls Service-Beratung abgedeckt werden. Da dies der falsche Weg ist, fordert der Berliner Energietisch den Senat auf zu handeln.

Dr. Michael Efler, Sprecher des Berliner Energietischs, sagt dazu: „Berlins Grundversorger Vattenfall stiehlt sich aus der Verantwortung und lässt von der Stromabklemmung Betroffene im Stich. Das Unternehmen drückt sich vor seiner sozialen Verantwortung. Daher muss eine gesetzliche Regelung geschaffen werden, die den Grundversorger zur Finanzierung einer kostenlosen Energieschuldenberatung unter öffentlicher Trägerschaft verpflichtet. Für die Zwischenzeit fordert der Berliner Energietisch den Berliner Senat auf, die GVS-Energieschuldenberatung kurzfristig mit öffentlichen Geldern zu retten.“

Der Berliner Energietisch hat eine Petition zur Rettung der GVS Energieschuldenberatung gestartet. Unter folgendem Link können Sie diese finden: https://weact.campact.de/petitions/energieschuldenberatung-gvs-retten

Bündnis Stop TTIP: Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA erreicht eine Million Unterschriften in Rekordzeit

Bündnis Stop TTIP

Pressemitteilung

04.12.2014

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Achtung: Foto-Termin, 9.12., Brüssel: Jean-Claude Juncker erhält ein besonderes Geburtstagsgeschenk

In knapp zwei Monaten haben europaweit mehr als eine Million Menschen die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative „Stop TTIP“ unterzeichnet. Sie fordern einen Stopp der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen TTIP mit den Vereinigten Staaten und wehren sich gegen die Ratifizierung des Abkommens CETA mit Kanada. Organisiert wird die am 7. Oktober 2014 gestartete Bürgerinitiative von einem aus über 320 europäischen Organisationen bestehenden Bündnis.

„Die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative hat in Rekordzeit ihre erste Million Unterschriften erreicht. Das ist ein überwältigender Erfolg und eine schallende Ohrfeige für die alte EU-Kommission unter José Manuel Barroso: Den Bürgerwillen zu ignorieren funktioniert nicht!“, sagt Maritta Strasser, Sprecherin des Bündnisses. „Kommissionschef Juncker hat jetzt die Chance, den Kurs zu ändern. CETA darf nicht ratifiziert werden. Denn CETA enthält genau die Schiedsgerichte, die Juncker nach eigenem Bekunden ablehnt“, so Strasser weiter.

Für die Zukunft kündigen die Organisatoren der Bürgerinitiative eine Intensivierung des Protests an: Die wachsende Zahl an Bündnispartnern und Unterschriften soll von zahlreichen öffentlichkeitswirksamen Aktionen und Demonstrationen begleitet werden, um den politischen Druck auf die Verhandlungsführer zu erhöhen. Die erste dieser Aktionen soll am 9. Dezember in Brüssel stattfinden.

„Anlässlich des 60. Geburtstags von Jean-Claude Juncker überreichen wir ihm symbolisch die erste Million Unterschriften. Ein schöneres Geschenk könnte sich ein Kommissionspräsident doch kaum wünschen.“ sagte Karl Bär, Sprecher des Bündnisses. „Die Menschen in Europa lassen sich ihr Recht auf demokratische Mitbestimmung nicht verwehren. Die Unterschriftensammlung wird weitergehen, ebenso wie unser Protest. Bei einer Million ist noch lange nicht Schluss. Unser Bündnis wächst von Woche zu Woche. Mit jeder Unterschrift wird deutlicher, dass hier die Partikularinteressen einer kleinen Zahl Industrievertretern gegen den Willen einer breiten Mehrheit stehen. Wir sammeln weiter bis TTIP und CETA Geschichte sind“, so Bär weiter.

Das Erreichen von einer Million Unterschriften stellt einen Meilenstein für die Initiative dar, weil damit die wichtigste formale Voraussetzung einer Europäischen Bürgerinitiative erfüllt ist. Das Bündnis, dem die offizielle Registrierung von der EU-Kommission aus rechtlich fragwürdigen Gründen verwehrt wurde (Pressemitteilung vom 11.09.14), will auch die nächste Vorgabe einhalten: In sieben europäischen Staaten muss jeweils ein Mindestquorum an Unterschriften erreicht werden. In Deutschland, Großbritannien, Slowenien, Finnland und Österreich ist das bereits der Fall.

Wir laden Sie herzlich ein zur Aktion

“Happy Birthday, Mr. President!”

am 9.12.14, 11:00 Uhr

vor “Le Berlaymont”, Rue de la Loi 200, 1000 Brüssel

Aktivisten werden Jean-Claude Juncker direkt vor dem täglichen “Midday Brief” der Europäischen Kommission eine kleine Überraschungsparty bereiten und symbolisch die erste Million Unterschriften für die EBI “Stop TTIP” überreichen. Gerne stehen wir Ihnen danach für Interviews zur Verfügung.

Bilder von der Aktion: Gedenken heißt: Nein zum Krieg! Für ein ehrendes Gedenken für Karl Liebknecht im Deutschen Bundestag!

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Mehr als 30 Aktivist*innen aus der Berliner Friedensbewegung und der Fraktion DIE LINKE trafen sich, um gemeinsam für ein ehrendes Gedenken für Karl Liebknecht im Deutschen Bundestag zu demonstrieren.

Gemeinsam forderten sie:

Wir fordern den Deutschen Bundestag auf:

  • Setzen Sie ein Zeichen für Frieden, Zivilcourage und vorbildliches parlamentarisches Verhalten und stimmen Sie für eine Gedenktafel, die an das Nein von Karl Liebknecht am 2. Dezember 1914, erinnert.
  • Würdigen Sie auch die SPD-Abgeordneten, die – dem Vorbild Liebknechts folgend – bei späteren Abstimmungen gegen den Krieg gestimmt haben und dafür Verfolgung, Ausgrenzung und Diskriminierungen erfahren mussten.
  • Sagen Sie auch heute: Nein zum Krieg! Auslandseinsätze der Bundeswehr beenden!

Die Fotos findet Ihr hier:

https://www.flickr.com/photos/uwehiksch/sets/72157649562603502/