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Beiträge mit Schlagwort ‘Migration’

GUE/NGL: Alternativer 10-Punkte-Plan zur Erneuerung der europäischen Asyl- und Migrationspolitik

guengl

1. Einrichtung einer groß angelegten internationalen Seenotrettungsmission im zentralen Mittelmeer, einschließlich von Schiffen, die permanent auf See stationiert sind;

2. Sicheren und legalen Zugang für Asylsuchende und Migranten zum Territorium der EU-Staaten, auch durch humanitäre Visa;

3. Strikte Einhaltung des internationalen Verbots der Zurückweisung von Asylsuchenden;

4. Sofortiges Beenden des Khartoum-Prozesses und jeglichen Outsourcings in Drittstaaten;

5. Einfrieren der Entwicklungshilfe für das aktuelle Regime in Eritrea;

6. Anwendung der Dublin-Verordnung aussetzen;

7. Die EU-Richtlinie über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von

Vertriebenen (Richtlinie 2001/55/EG) für Syrer und Eritreer anwenden;

8. Einrichtung eines für die EU-Staaten verbindlichen Programms für Neuansiedlung;

9. Solidarität zwischen den EU-Staaten bei der Aufnahme von Asylsuchenden und Migranten, einschließlich durch Umverteilungsprogramme;

10.Massive Erhöhung von Hilfen für die Länder in Nahost und Afrika, die am meisten Flüchtlinge und Migranten aufnehmen.

Forum Menschenrechte: Schutz vor rassistischer Diskriminierung in Deutschland nicht ausreichend gewährleistet

forum menschenrechte

Pressemitteilung

5.5.2015

Zivilgesellschaftliche Gruppen legen Vereinten Nationen Alternativberichte vor

Der UN-Antirassismusausschuss (CERD) der Vereinten Nationen befasst sich diese Woche in Genf mit dem  Staatenbericht Deutschlands zur UN-Antirassismuskonvention und prüft, wie Deutschland mit der Umsetzung der in der Konvention kodifizierten Rechte und der daraus erwachsenden Staatenpflichten vorankommt.

Zivilgesellschaftliche Akteure haben in einem gemeinschaftlichen Projekt mit Unterstützung des FORUM MENSCHENRECHTE einen umfangreichen Parallelbericht vorgelegt.

„Wir wollen auf blinde Flecken im System hinweisen und konstruktive Empfehlungen für größeren Schutz vor Rassismus und rassistischer Diskriminierung geben“, so das Mitglied des Kordinierungskreises des FORUM MENSCHENRECHTE, Dr. Beate Wagner heute in Berlin, „denn der Schutz vor rassistischer Diskriminierung ist in unserem Land leider nicht hinreichend gewährleistet, wie die zahllosen rassistischen Verbrechen sowie die verabscheuungswürdigen Brandstiftungen in Flüchtlingsunterkünften zeigen.“

Der Projektleiter des Parallelberichts, Joshua Kwesi Aikins, stellt den Bericht dem UN-Gremium heute in Genf vor. Er betont, von zentraler Bedeutung seien aussagefähige Daten zur Diskriminierung von den einzelnen nach der Konvention schutzwürdigen Gruppen und zu rassistisch motivierten Straftaten. Diese fehlen im deutschen Staatenbericht. „Entscheidend ist, dass bei der Berichterstattung über rassistische Diskriminierung die davon betroffenen Gruppen gehört werden. Deshalb haben wir diesen Stimmen im Bericht prominentes Gewicht gegeben, und deshalb bin ich heute hier in Genf“, so Aikins.

Schwerpunkte des Berichts liegen in der Darstellung der institutionellen Diskriminierung im Bildungs- und Gesundheitssystem, sowie im Asyl- und Aufenthaltsrecht. Vor allem geht er auf den Schutz von rassistischer Diskriminierung betroffener Gruppen in Deutschland ein. Mehrere weitere Alternativberichte liegen den Vereinten Nationen vor.

Der Bericht und thematische Hintergrundpapiere sind auf der Webseite www.rassismusbericht.de verfügbar

Mittelmeer: Humanitäre Lösungen sehen anders aus!

Refugees

www.sozialeMenschenrechtsStiftung.org
Pressemitteilung zur aktuellen Debatte um das andauernde Massensterben von Flüchtlingen in und um das Mittelmeer – Humanitäre Lösungen sehen anders aus!

„Ein Flüchtling, der im Mittelmeer ertrinkt, wird ermordet“, stellt Eberhard Schultz fest, Vorsitzender unserer Stiftung in Anlehnung an das Zitat Jean Zieglers „Ein Kind, das an Hunger stirbt, wird ermordet“.

Inzwischen sind es Tausende, die vor der Festung Europa elend ertrinken. Die neuen Horror-zahlen haben Medien und Politik wieder einmal, wie schon im Oktober 2013 zur Lampedusa-Tragödie, aufgeschreckt. „Wo aber bleiben die öffentlichen Trauer-bekundungen, die Organisierung von Massendemonstrationen mit allen Staatschefs und medienwirksamen Kampagnen?“ fragt Eberhard Schultz. Die einen fordern, „energischer gegen die Schlepper vorzugehen“, die anderen wollen die Mittel zur Seenotrettung um ein paar Millionen Euro aufstocken, das Grenzschutzsystem weiter ausbauen und die „Fluchtursachen vor Ort bekämpfen“ – eine Idee, die schon Innenminister Schily vor mehr als 10 Jahren lanciert hatte, nachdem in Deutschland der Zugang zum Asylrecht praktisch abgeschafft war.

Während bei uns seit Monaten um die Zukunft und Unterbringung der Flüchtlinge gestritten wird, schafft es das fortdauernde „Flüchtlingsdrama im Mittelmeer“, mit dem Tod von tausenden Flüchtlingen in die europaweiten Schlagzeilen. Die Versprechen der Politik, jetzt endlich mehr für die Menschen und gegen das Schleppertum zu tun, greifen aber ebenso zu kurz wie die bloße Suche nach Unterkünften für die Flüchtlinge – für die Katastrophe verantwortlich ist zunächst die Abschottung der Festung Europa durch eine inhumane Asylpolitik, die nach außen mithilfe von Frontex und Dublin II, nach innen mit repressiven Vorschriften wie Arbeitsverbot, Residenzpflicht und Unterbringung in Flüchtlingsnotunterkünften gnadenlos „gesichert“ wird.

Wer jetzt fordert, mehr Flüchtlinge aufzunehmen, das Asylrecht zu ändern, mehr humanitäre Hilfe zu leisten, mehr legale Migration zu erlauben und Schlepper konsequenter zu bestrafen, sollte auch die weiteren Zusammenhänge im Blick behalten. „Wer nicht bereit ist, das offensichtlich völlig entgleiste Weltwirtschaftssystem in Frage zu stellen und gerechtere Strukturen zu schaffen, ist weiterhin für Grenztote verantwortlich und dafür, dass Menschen ihre Heimat aufgeben müssen.“(Sabine Schiffer vom Institut für Medienverantwortung)

Dazu hatten wir schon zur Tragödie von Lampedusa festgestellt: „Wir trauern um die Toten im Mittelmeer und unterstützen den Kampf gegen die menschenrechtswidrige Lage von Flüchtlingen auch in Deutschland. Wir brauchen mehr als humanitäre Hilfe und Stellvertreter-Politik: die Durchsetzung der längst festgeschriebenem sozialen und kulturellen Rechte, insbesondere die Aufhebung des Arbeitsverbotes und der Residenzpflicht, d.h. eine angemessene frei gewählte Unterkunft sowie Bildung durch Teilnahme am Schulunterricht usw.“

Unsere Stiftung hat bereits mehrere Flüchtlingsprojekte auch finanziell unterstützt. Auf der Fachtagung „Soziale Menschenrechte (k)ein Thema für Deutschland“ in Kooperation mit dem ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum Clara Sahlberg in Berlin –Wannsee am kommenden Freitag, den 24.4.2015, wird auch die Lage der Flüchtlinge behandelt.

Nähere Informationen finden sie auf: http://www.sozialemenschenrechtsstiftung.org

Berlin, den 22. April 2015

NaturFreunde: 10-Punkte-Plan der EU schützt Grenzen statt Menschenleben

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Leid der Flüchtlinge wird für Aufrüstung des EU-Grenzregimes missbraucht

Berlin, 22. April 2015 – Angesichts der dramatischen Flüchtlingskatastrophen im Mittelmeer wird am 23. April ein EU-Sondergipfel der Staats- und Regierungschefs stattfinden. Den dazu von der EU-Kommission vorgelegten 10-Punkte-Plan kritisiert Uwe Hiksch, Mitglied des Bundesvorstandes der NaturFreunde Deutschlands:

Der von der EU-Kommission vorgelegte 10-Punkte-Plan für den Sondergipfel der Staats- und Regierungschefs ist in erster Linie ein Versuch, den europäischen Grenzschutz durch FRONTEX zu perfektionieren, die „Festung Europa“ weiter abzuschotten und die Verfolgung von Flüchtlingen zu intensivieren. Die NaturFreunde Deutschlands lehnen den 10-Punkte-Plan ab und fordern einen endlich wirksamen Schutz für die über das Mittelmeer kommenden Flüchtlinge.

Der Vorschlag der EU-Kommission nennt die Zerstörung von Schleuserbooten durch das Militär, die Zusammenarbeit von EU-Ermittlern, die Erfassung von Fingerabdrücken von Flüchtlingen und die schnellere Abschiebung von Geflüchteten. Konkrete Hilfen für die Flüchtlinge selbst kommen bei der EU-Kommission nicht wirklich vor.

Weiterhin verweigert die EU den ertrinkenden Menschen ausreichende Hilfe. Stattdessen soll die Abschreckungs- und Abschottungspolitik gegenüber Menschen in Not weiter perfektioniert werden. Dass an den EU-Außengrenzen auch das Militär verstärkt als Abschreckungsinstrument gegenüber hilflosen Menschen eingesetzt wird, lehnen die NaturFreunde Deutschlands entschieden ab. Wir wollen keine weitere Militarisierung der EU-Außengrenzen.

Dringend notwendig ist die Auflage einer neuen Rettungsmission für das gesamte Mittelmeer. Die EU-Mitgliedstaaten müssen sofort Kapazitäten zur Rettung der Flüchtlinge zur Verfügung stellen. Die NaturFreunde Deutschlands fordern die Bundesregierung auf,

> sich für die sofortige Wiederaufnahme einer großflächigen EU-Rettungsmission im Mittelmeer einzusetzen und dafür mindestens 250 Millionen Euro aus dem EU-Haushalt zur Verfügung zu stellen;

> sich dafür einzusetzen, dass alle geretteten Flüchtlinge ein faires Asylverfahren erhalten und in einem solidarischen Verfahren auf alle 28 Mitgliedsstaaten der EU verteilt werden.

Die NaturFreunde Deutschlands erwarten von der Bundesregierung, dass sie den 10-Punkte-Plan der EU-Kommission ablehnt. Denn es ist eine Schande für Europa, dass die EU-Kommission in Zusammenarbeit mit den Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten versucht, die repressive Flüchtlingspolitik der EU fortzuschreiben. Unter dem Deckmantel der Hilfe wird das Leid der Betroffenen für eine weitere Aufrüstung des EU-Grenzregimes missbraucht.

Pax Christi: Wir trauern und schämen uns für die deutsche Flüchtlingspolitik

pax christi

Mitteilung für die Medien               

Berlin, 22.04.2015

Wir trauern und schämen uns für die deutsche Flüchtlingspolitik Erklärung des pax christi-Geschäftsführenden Bundesvorstandes

Am vergangenen Wochenende sind im Mittelmeer mehr als 800 Menschen vor der italienischen Küste gestorben. Das erfüllt die pax christi-Bewegung in Deutschland mit Trauer. Wir fühlen mit den Verstorbenen und deren Angehörigen. Wir werden nicht aufhören dafür zu beten und uns nach Kräften dafür einzusetzen, dass alle Menschen, die aus ihrer Heimat fliehen einen Ort finden, an dem ihnen die Hilfe zuteilwird, die sie brauchen.

Die Seenot vor Europas Küsten und der Tod von tausenden Menschen, die in Europa Zuflucht und die Chance auf ein Leben in Sicherheit gesucht haben, erfüllen uns aber auch mit Scham. Wir schämen uns, weil es uns in Deutschland nicht gelingt, eine Politik zu gestalten, die Flüchtlinge willkommen heißt und ein solidarisches Teilen, der daraus entstehenden Aufgaben in Europa organisiert.

In den letzten Monaten sind viele Menschen auf teils abenteuerlichen und vielfach schmerzlichen Wegen nach Deutschland geflohen und möchten hier leben. Viele Menschen in vielen Gemeinden leisten ehrenamtlich Unterstützungsarbeit. Sie merken aber, wie die Reichweite ihrer Hilfe immer wieder an Gesetzen und Richtlinien scheitert. Die Solidarität, zu der die Bevölkerung bereit ist, wird von EU-Verordnungen, deutschen Gesetzen und Richtlinien konterkariert.

Betrachten wir die Ursachen für diese und für viele frühere Katastrophen, kommen redlicherweise nicht bloß schlechte Boote und profitierende Schlepper in den Blick, sondern die Flüchtlingspolitik der EU, die von Deutschland mitgestaltet wird und ebenso die hemmungslose Wachstumsorientierung unseres Wirtschaftens und insbesondere die deutsche Rüstungsexportpolitik. Denn die aus Deutschland gelieferten Waffen feuern bestehende Konflikte an. Vor der daraus resultierenden Gewalt versuchen viele Menschen sich durch Flucht zu retten. Die Grenzsicherung der EU und vieler Staaten zielt aber auf die Abwehr unerwünschter Einwanderung. Auch daran ist der deutsche Rüstungsexport beteiligt, denn er  liefert Grenzsicherungsanlagen und Überwachungselektronik.

Schauen wir auf die Millionen Flüchtlinge beispielsweise aus Syrien, die in den Nachbarstaaten ihres Heimatlandes vorübergehende Zuflucht gefunden haben, ist es ein Skandal, dass Deutschland, das über größeren Wohlstand und Wirtschaftskraft verfügt, mit den EU-Ländern ein sogenanntes Pilot-Resettlementprogramm für nur 5.000 Menschen auflegen will.

Deshalb appelliert pax christi an die Bundesregierung:

  • Sich dafür einzusetzen, dass Schutzsuchenden an Europas Grenzen eine gefahrenfreie Einreise sowohl an der Land- als auch an der Seegrenze ermöglicht wird, dass die Rettung Schiffbrüchiger Flüchtlinge durch das italienische Programm „mare nostrum“ fortgesetzt und  ab sofort von der EU finanziert wird und dass die Praxis von Grenzschutzbehörden, Flüchtlinge illegal zurückzuweisen, sofort beendet wird.
  • Auf die Abschaffung der unsolidarischen und flüchtlingsfeindlichen Dublin-III-Verordnung hinzuwirken, die vorschreibt, dass jedes EU-Mitgliedsland für die Flüchtlinge verantwortlich ist, die dort zuerst europäischen Boden betreten.
  • Darauf hinzuwirken, dass die Asylzuständigkeitsregelung so verändert wird, dass derjenige EU-Staat, in dem der Asylsuchende seinen Antrag stellen möchte, zuständig ist und effektiver Rechtsschutz gewährt wird.
  • Auf Ablenkungsmanöver wie die im aktuellen 10-Punkte-Programm der EU-Kommission  vorgeschlagene Vernichtung von Schleuserbooten zu verzichten, weil  jede Verknüpfung von Seenotrettung mit militärischen Maßnahmen aus menschenrechtlichen und flüchtlingspolitischen Erwägungen bedenklich und nicht geeignet ist, die Not der Flüchtenden zu lindern. Die Kriminalisierung von Fluchthilfe ist politisch der falsche Weg, weil die Grenze zwischen kriminellem Menschenhandel und moralisch gebotener Unterstützung oft nicht eindeutig festgestellt werden kann.
  • Ein sofortiges Verbot des Exports von Kleinwaffen und Munition zu erlassen, weil diese massiv zur Schaffung von Fluchtursachen beitragen.
  • Den Export von Kriegswaffen und Rüstungsgütern an Staaten außerhalb von EU und Nato sofort einzustellen.
  • Schnellstmöglich wirksame Kontrollmechanismen für den Verbleib bereits exportierter Kriegswaffen, Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter zu installieren.
  • Das jährliche Aufnahmekontingent von schutzsuchenden Flüchtlingen im Rahmen eines Ressettlementprogramms deutlich zu erhöhen und den Familiennachzug zu ermöglichen und dafür menschenwürdige Rahmenbedingungen zu gewährleisten.

Informationen

Lesen Sie die Erklärung unter www.paxchristi.de und in der anhängenden PDF-Datei

BDKJ: Offene Grenzen und offene Arme für Geflüchtete

Refugees

Flüchtlingskatastrophe im Mittelmeer: BDKJ bezieht Stellung zur aktuellen Flüchtlings- und Asylpolitik und zur  Willkommenskultur für geflüchtete Menschen

 

Rothenfels (Main-Spessart), 19. April.  Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ)  fordert die Politik dazu auf, endlich Migrantinnen und Migranten einen sicheren, transparenten und fairen Zugang zum Asylsystem in der Europäischen Union zu gewährleisten und die Fluchtwege nach Europa zu öffnen. Das geht aus einer Stellungnahme hervor, die die Hauptversammlung des BDKJ heute veröffentlicht hat.

„Angesichts der schockierenden Nachrichten von gekenterten Flüchtlingsbooten im Mittelmeer, ist die Forderung nach sicheren Fluchtwegen in die Europäische Union aktueller denn je“, erklärt die BDKJ-Bundesvorsitzende Lisi Maier. Das Grundrecht auf Asyl ist durch die Grenzsicherungspolitik der Europäischen Union eingeschränkt. „Wir müssen selbstkritisch hinterfragen, ob wir als ‚fortschrittliches‘ Europa das Recht auf Asyl derzeit wirklich gewähren. Grenzzäune rund um die ‚Festung Europa‘ zwingen Menschen erst in Lebensgefahr und Illegalität, bevor wir ihnen letztlich die Chance auf ein Asylverfahren gewähren“, so Maier. Die Europäische Flüchtlingspolitik entwickelt sich seit Jahren dahin, dass der Schutz der europäischen Außengrenzen über den der Menschen in Lebensgefahr gestellt wird. „Diese menschenverachtenden Missstände sind aus unserem christlichen Glauben heraus nicht hinzunehmen“, so die BDKJ-Bundesvorsitzende.

 

Kein Mensch flüchtet freiwillig. Für Fluchtursachen wie Krieg, humanitäre Krisen und die Auswirkungen des Klimawandels sind die westlichen Industrienationen maßgeblich mitverantwortlich. Zu dem kritisiert der BDKJ, dass entwicklungspolitisches Engagement durch Aktivitäten wie der Freihandelspolitik oftmals zunichte gemacht wird. „Jede politische Entscheidung muss daher gründlich auf ihre Auswirkungen im In- und Ausland sowie auf Konsequenzen für nachfolgende Generationen weltweit überprüft werden“, so Bundesvorsitzender Wolfgang Ehrenlechner.

Menschen haben ein Recht darauf, in ihrer Heimat ein gutes Leben führen zu dürfen. Doch wo es Migrationsgründe gibt, besteht eine Verantwortung aus der Genfer Flüchtlingskonvention und aus dem christlichen Menschenbild heraus.

Hierzu zählt sowohl das konkrete Engagement für Geflüchtete beispielsweise in Form von Unterstützung bei alltäglichen Behördengängen, aber auch das Aufstehen gegen rechte Tendenzen. „Wir engagieren uns gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und für eine solidarische, vielfältige Gesellschaft und setzen uns dafür ein, dass geflüchteten Menschen in Deutschland Perspektiven eröffnet werden“, erklärt Maier.

Als höchstes demokratisches Gremium trifft die BDKJ-Hauptversammlung einmal im Jahr grundlegende Entscheidungen für die Interessenvertretung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Der BDKJ ist Dachverband von 17 katholischen Jugendverbänden und –organisationen mit rund 660.000 Mitgliedern. Mehr Infos unter http://www.bdkj.de/bdkjde/der-bdkj/gremien/hauptversammlung/bdkjhauptversammlung2015.html

Ärzte ohne Grenzen fordert großflächigen Rettungseinsatz im Mittelmeer

Pressemitteilung

ärzte ohne grenzen

Rom/Berlin, 20. April 2015. Die EU-Staaten müssen dringend großangelegte Such- und Rettungsaktionen starten, um weitere Tote im Mittelmeer zu verhindern, fordert die internationale humanitäre Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen. „Im Mittelmeer entsteht ein Massengrab, und die europäische Politik ist verantwortlich dafür“, sagt Loris De Filippi, Präsident von Ärzte ohne Grenzen in Italien.

Die europäischen Regierungen müssen ihre Such- und Rettungsaktionen auf hoher See wieder aufnehmen, sichere und legale Routen nach Europa gewährleisten und Notfallpläne für die Grenzen entwickeln, um angemessene Aufnahmebedingungen für die Schutzsuchenden zu schaffen. Im Mai wird Ärzte ohne Grenzen selbst in Kooperation mit MOAS (Migrant Offshore Aid Station) Rettungsfahrten auf dem Mittelmeer beginnen.

„Konfrontiert mit tausenden verzweifelten Menschen, die vor Kriegen und Krisen fliehen, hat Europa seine Grenzen geschlossen. Das zwingt Personen, die Schutz suchen, ihr Leben aufs Spiel zu setzen“, so De Filippi. „Es bleibt keine Zeit lang nachzudenken, das Leben dieser Menschen muss jetzt gerettet werden. Es war ein ernsthafter Fehler, den Rettungseinsatz Mare Nostrum zu beenden; europäische Staaten müssen unverzüglich einen großflächigen Such- und Rettungseinsatz beginnen, bei dem auch nahe an der libyschen Küste patrouilliert wird. Die derzeitigen Anstrengungen greifen offensichtlich zu kurz. Diese Tragödie beginnt gerade erst: Sie kann und muss gestoppt werden.“

Allein in der vergangenen Woche haben 11.000 Menschen ihr Leben riskiert, um das Mittelmeer zu überqueren. Mehr als tausend sind dabei vermutlich gestorben. Es spielt keine Rolle, welche Hindernisse geschaffen werden und wie hoch die Zäune sind, die Europa errichtet; verheerende Konflikte und Krisen werden Menschen weiterhin dazu zwingen, ihre Länder zu verlassen, um ihr Leben zu retten.

„Siebenhundert Tote an einem Tag – das ist eine Zahl wie aus einem Kriegsgebiet. Diese humanitäre Tragödie findet vor unser aller Augen statt, doch Europa ist nicht gewillt, sich damit zu befassen. Deswegen werden wir nun Einsätze direkt auf dem Meer starten und versuchen, so viele Leben wie möglich zu retten”, so De Filippi.

Im Mai wird Ärzte ohne Grenzen in Kooperation mit MOAS (Migrant Offshore Aid Station) Such- und Rettungsfahrten auf dem Meer starten; ein Einsatz, der in den kommenden Wochen durch andere Maßnahmen verstärkt werden soll.

Ärzte ohne Grenzen e.V. / Médecins Sans Frontières Am Köllnischen Park 1 – 10179 Berlin – Deutschland

Gemeinsamer Hilfseinsatz von Ärzte ohne Grenzen und MOAS im Mittelmeer Medizinisches Team hilft direkt auf Rettungsschiff

ärzte ohne grenzen

PRESSEMITTEILUNG

Rom/Berlin, 10. April 2015. Die internationale Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen und MOAS (Migrant Offshore Aid Station) beginnen im Mai einen gemeinsamen Rettungseinsatz für Bootsflüchtlinge. Bis Ende Oktober wird ein Rettungsschiff von MOAS im zentralen Mittelmeer kreuzen. An Bord ist ein medizinisches Team von Ärzte ohne Grenzen, das aus zwei Ärzten und einer Pflegekraft besteht. Von Mai bis Oktober werden voraussichtlich erneut tausende Menschen ihr Leben auf dem Meer riskieren, um Europa zu erreichen.

Im vergangenen Jahr starben mehr als 3.400 Menschen bei dem Versuch, Europa über das Mittelmeer zu erreichen. Das waren so viele wie nie zuvor. Für dieses Jahr wird eine noch höhere Zahl von Toten erwartet, da es weniger Hilfe für Boote in Seenot gibt. Der Rettungseinsatz der italienischen Marine, Mare Nostrum, wurde im November 2014 wegen fehlender Finanzierung durch europäische Regierungen eingestellt.

„Europa zeigt Menschen die kalte Schulter, die vor einigen der schlimmsten humanitären Krisen unserer Zeit fliehen“, sagt Arjan Hehenkamp, Geschäftsführer von Ärzte ohne Grenzen in Amsterdam. „Die Entscheidung, Türen zu schließen und Zäune zu errichten hat zur Folge, dass Männer, Frauen und Kinder gezwungen sind, ihr Leben zu riskieren und eine verzweifelte Reise über das Meer zu beginnen. Das Problem wird nicht verschwinden, wenn wir es ignorieren. Europa hat sowohl die Ressourcen als auch die Pflicht, weitere Tote vor seiner Haustür zu verhindern.“

Das 40 Meter lange Rettungsschiff „MY Phoenix“ von MOAS ist mit schnellen Festrumpfschlauchbooten, Überwachungsdrohnen und einer 20-köpfigen Crew ausgestattet. „Unsere Motivation ist einfach. Niemand verdient es, zu sterben“, sagt MOAS-Geschäftsführer Martin Xuereb. „Deshalb werden wir alles in unserer Macht stehende tun, damit Menschen, die sich gezwungen fühlen, dieses heimtückische Meer in notdürftigen Booten zu überqueren, nicht ertrinken. Nachdem wir dieses Projekt vergangenes Jahr gestartet hatten, haben wir 3.000 Menschen in 60 Tagen gerettet. Wir hoffen, dieses Jahr gemeinsam mit Ärzte ohne Grenzen noch mehr tun zu können.“

Das medizinische Team von Ärzte ohne Grenzen ist für lebensrettende Nothilfe ausgerüstet. Es kann aber auch Dehydrierungen, Verbrennungen, schwere Sonnenbrände und Unterkühlungen behandeln, alles typische medizinische Bedürfnisse von Menschen, die tagelang auf dem Meer unterwegs sind.

Ärzte ohne Grenzen ist eine internationale medizinische Hilfsorganisation, die unabhängig, neutral und unparteilich medizinische Nothilfe leistet. Im Jahr 2014 arbeitete die Organisation weltweit in 63 Ländern. MOAS ist eine Nichtregierungsorganisation, die 2014 im Laufe eines 60-tägigen Einsatzes im Mittelmeer 3.000 Migranten rettete. Die Organisation ist als gemeinnützige Stiftung in Malta registriert.

Berliner VVN-BdA: Rassistische Brandstifter auf dem Berliner Oranienplatz?

Pressemitteilung der Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes- Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V [VVN-BdA]

Berlin, den 31. März 2015

vvnbda antifa
Das Flüchtlings-Kunstprojekt „Das Haus der 28 Türen“ wurde niedergebrannt
Die Kunstinstallation „Das Haus der 28 Türen“ auf dem Oranienplatz in Kreuzberg, die Flüchtlingsschicksale thematisiert, ist in der vergangenen Nacht niedergebrannt worden. Die Polizei spricht von Brandstiftung.
Die Berliner VVN-BdA erklärt dazu:
Der Brandanschlag hat ein Kunstprojekt zerstört, aber die unbekannten Täter_innen zielten auf die Menschen, für die dieses Kunstprojekt stand. Die Täter_innen zielten auf Geflüchteteund ihre Unterstützer_innen auf ihren Kampf für gleiche Rechte und ein besseres Leben. Die Geflüchteten-Bewegung hat nicht nur in Berlin immer wieder die rasstischen Zustände in diesem Land thematisiert und die brutale Behandlung von Geflüchteten durch Behörden und Gesellschaft in die Öffentlichkeit gezerrt.
Die Berliner VVN-BdA erklärt weiterhin:
Solange nicht das Gegenteil bewiesen ist, ist dieser Anschlag für uns ein rassistischer Anschlag. Wir fordern die Ermittlungsbehörden auf, intensiv in diese Richtung zu ermitteln, auch wenn diesmal keine Menschen direkt betroffen sind.
Es gibt in Berlin nach wie vor eine aktive rassistische und neofaschistische Szene, die rassistischen Proteste und Aufmärsche gegen Geflüchtete in Berlin sind von organisierten Neonazis durchsetzt und gelenkt. Diese sind die geistigen Brandstifter für solch eine Tat.
Bleiberecht für Alle! Refugees are welcome here!
Berliner VVN-BdA e.V.

Flüchtlingsrat Berlin: Flüchtlinge in Berlin menschenwürdig unterbringen und versorgen!

Flüchtlingsrat BER

Pressemitteilung vom 25. Februar 2015

 

Spätestens seit November 2014 befinden sich die Standards der Unterbringung und Versorgung Asylsuchender in Berlin im freien Sinkflug: Container, Tragluft- und Turnhallen, und gänzlich obdachlos gelassene Asylsuchende. Der Flüchtlingsrat hat in den letzten Wochen die neuen Notunterkünfte besucht und mit zahlreichen Asylsuchenden, Beratungsstellen und Initiativen gesprochen. Wir ziehen Bilanz:

Unterbringung

Aktuell werden in Berlin von 62 Unterkünften für Asylsuchende 22 als „Notunterkünfte“ deklariert und unter Nichteinhaltung der geltenden Mindeststandards belegt, darunter Schulen, Bürogebäude, zwei Traglufthallen und sieben Turnhallen.

In den Hallen fehlt es am Allernötigsten. Bis zu 200 Menschen sind gemeinsam in einem Raum untergebracht, in manchen Hallen stehen Feldbetten ohne jeden Sichtschutz dicht an dicht. Privatsphäre und Rückzugsmöglichkeiten gibt es nicht. Es fehlen Möglichkeiten Wäsche zu waschen und zu trocknen, es gibt oft keine Waschmaschinen. Schränke zur Aufbewahrung von Wertgegenständen, Kleidung und anderen persönlichen Gegenständen fehlen. Nur in den Traglufthallen und in einer Turnhalle wurden Schließfächer aufgestellt. Die Menschen sind in den Hallen anders als von Sozialsenator Czaja angekündigt nicht nur für wenige Tage, sondern häufig bereits seit Eröffnung der Notunterkunft, oft über Wochen und Monate untergebracht.

Bei seinen Besuchen in den Notunterkünften hat der Flüchtlingsrat festgestellt, dass auch besonders schutzbedürftige Asylsuchende unterschiedslos in Turnhallen eingewiesen werden. Darunter auf den ersten Blick erkennbar Schutzbedürftige wie Hochschwangere, Erwachsene mit Rollator, Familien mit Säuglingen, sowie Asylsuchende mit Attest wie z.B. Traumatisierte, ein epilepsiekrankes Kind oder eine Frau mit Multipler Sklerose. Auch sie müssen über Wochen in den Turnhallen leben und wurden teils aus dem Krankenhaus wieder in die Turnhalle entlassen. Versuche, die Verlegung besonders Schutzbedürftiger in geeignetere Wohnheime zu erwirken, gestalten sich als überaus schwierig.

Das Betreuungspersonal in den Turnhallen ist nach dem Eindruck des Flüchtlingsrats zwar bemüht, die Versorgung sicherzustellen, kann jedoch an den grundsätzlichen Problemen in den Hallen wenig ändern. Anders als in regulären Unterkünften wird in den meisten Notunterkünften lediglich sprachkundiges, aber kein fachlich qualifizierte Personal (ErzieherInnen, SozialarbeiterInnen mit Kenntnissen im Sozial- und Asylrecht) eingestellt. Zudem fehlt es meist an Arbeitsplätzen für die BetreuerInnen, es gibt in vielen Notunterkünften keine Beratungsräume, keine Computerarbeitsplätze, kein Internet.

Nach Ansicht des Flüchtlingsrats sind die Turnhallen für die Unterbringung Asylsuchender völlig ungeeignet. Durch die dichte Belegung ohne jede Privatsphäre, werden die Persönlichkeitsrechte der dort untergebrachten Menschen verletzt. Das wochenlange Schafen auf Feldbetten ohne Matratze gefährdet zudem die Gesundheit.

  • Wir fordern den Senat auf, sicherzustellen, dass niemand mehr als eine Nacht in den Hallen verbringen muss.
  • Alle Notunterkünfte müssen ausgestattet werden mit Waschmaschinen und Trocknern, Betten mit Matratzen, abschließbaren Schränken, Trennwänden, Internet und Beratungsräumen sowie PC-Arbeitsplätzen und Teeküchen für BetreuerInnen und BewohnerInnen.
  • Wir fordern die privaten und gemeinnützigen Betreiber der Notunterkünfte auf, sich gegenüber dem LAGeSo für die Einhaltung menschenwürdiger Standards einzusetzen und für den Betrieb von Unterkünften, in denen nicht ein Mindestmaß an Ausstattung und Privatsphäre gewährleistet ist, nicht zur Verfügung zu stehen. Die Zustände in den Turnhallen sind mit dem Selbstverständnis gemeinnütziger Betreiber nicht vereinbar.
  • Wir fordern den Senat auf, statt Turnhallen Ferienwohnungen und die laut Berliner Zeitung 7.000 leerstehenden Sozialwohnungen anzumieten oder zu beschlagnahmen, und auch leer stehende Bundesimmobilien zu beschlagnahmen und ggf. instand zu setzen, z.B. Kasernen, leerstehende Wohnhäuser in der Beermannstr. an der Autobahntrasse in Treptow usw.

Fehlende Versorgung und Nichteinleitung des Asylverfahrens beim LAGeSO

Aufgrund fehlender Personalausstattung der Zentralen Aufnahmestelle für Asylsuchende ZAA beim LAGeSo Berlin erhalten viele neu ankommende Asylsuchende derzeit nicht die ihnen gesetzlich zustehende Versorgung mit Krankenscheinen, Bargeld für den persönlichen Bedarf und den BerlinPass für ein vergünstigtes BVG-Ticket. Auch das Asylverfahren wird häufig entgegen bundesgesetzlicher Vorgaben nicht umgehend eingeleitet.

Asylsuchenden wird bei der ersten Vorsprache – so sie denn überhaupt vorgelassen werden – oft nur die Kostenübernahme für einen Platz in einer Traglufthalle oder Turnhalle ausgehändigt mit der Aufforderung, in einer Woche oder 10 Tagen erneut vorzusprechen.

In der Zwischenzeit ist die medizinische Versorgung nicht sichergestellt. Wohnheimpersonal und Ehrenamtliche improvisieren. In Dahlem hat die Kirche gespendetes Geld bei der Apotheke zur Versorgung mit Medikamenten hinterlegt, Anwohner haben die aus gegebenem Anlass erforderlich gewordene Impfung gegen Masern organisiert.

  • Wir fordern den Senat auf, die Einleitung der Asylverfahren nicht zu verzögern und die sofortige Registrierung Asylsuchender bei ihrer Erstvorsprache bei der ZAA und ihre unverzügliche Weiterleitung zur förmlichen Asylantragstellung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF sicherzustellen.
  • Wir fordern den Senat auf, entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen bei der Erstvorsprache die materielle Existenzsicherung der Asylsuchenden sicherzustellen (Barbetrag nach § 3 AsylbLG, Kleidung, Krankenscheine, Berlinpass, Unterkunft).
  • Wir fordern den Senat auf, seinen Verpflichtungen aus den einschlägigen gesetzlichen Maßgaben (AsylVfG; AsylbLG, IfSG, GDG Berlin)[1] nachzukommen und eine unverzügliche Gesundheitsuntersuchung und erforderliche Impfungen der Asylsuchenden auch im Hinblick auf deren Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften – ggf. auch durch Beauftragung niedergelassener ÄrztInnen – sicherzustellen.
  • Das LAGeSo ist räumlich und personell entsprechend arbeitsfähig

Unzumutbare Zustände bei der Asylaufnahme- und Leistungsstelle ZAA und ZLA

Um bei der Zentralen Asylaufnahmestelle ZAA (neu ankommende Asylsuchende) oder der der Zentralen Leistungsstelle ZLA (bereits registrierte Asylsuchende) des LAGeSo vorzusprechen, müssen die Geflüchteten über viele Stunden hinweg warten. Erst im Freien um beim Sicherheitsdienst eine Wartenummer zu erhalten, dann im Wartebereich bis sie aufgerufen werden.

Viele Menschen stellen sich nachts an und warten im Freien ohne Sitzgelegenheit und Wetterschutz, um noch eine Wartenummer zu erhalten. Berichten zufolge weigerte sich der Wachschutz, schwerbehinderte Menschen an Krücken auch nur zu einer Sitzgelegenheit vorzulassen.

Als Wartebereich für die ZAA wurde auf dem Gelände des LAGeSo ein Zelt aufgestellt. Das Zelt steht auf bloßer Erde, die eingeleitete Heizluft wirbelt den Bodenstaub auf, so dass viele Wartenden sich einen Mundschutz vorhalten. Es fehlen Sitzgelegenheiten und eine Abfallentsorgung. Unvorstellbar, dass es sich bei diesem überfüllten, überheizten, vermüllten und staubgeladenen Zelt ohne Fußboden um den Wartebereich einer deutschen Behörde handelt.

Der Flüchtlingsrat hat mit vielen Menschen gesprochen, die in dem Zelt bis zu 10 Stunden warten mussten, ohne schließlich bei der ZAA vorsprechen zu können. Wir sprachen mit zwei Irakern, die aus Mangel an Alternativen in dem Zelt übernachtet haben. Ein Asylsuchender aus Pakistan, der trotz stundenlangen Wartens nicht bedient wurde, berichtete uns, dass er im nahegelegenen Hauptbahnhof übernachtet hat.

Begleitpersonen der Asylsuchenden werden vom Wachschutz des LAGeSo neuerdings abgewiesen. Es gäbe eine Anweisung „von ganz oben“, Begleitpersonen nicht mehr in die Behörde zu lassen – ein klarer Verstoß gegen das in § 14 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz VwVerfG gesetzlich verbriefte Recht, jederzeit einen Beistand zu allen Behördenterminen und -vorsprachen mitzubringen. Auch MitarbeiterInnen des Flüchtlingsrats, die Asylsuchende begleiteten, wurden nicht in die Behörde gelassen.

  • Der Flüchtlingsrat fordert den Senat auf, unverzüglich für würdige Wartebedingungen beim LAGeSo zu sorgen, und dabei auch die besonderen Bedürfnisse und bevorzugte Abfertigung besonders vulnerabler Flüchtlinge zu berücksichtigen (u.a. Behinderte, Menschen mit Mobilitätseinschränkung, Schwangere, Kranke, Alte, Menschen mit Säuglingen und Kleinkindern).
  • Wir fordern den Senat auf, LAGeSo-Präsident Allert anzuweisen, seine rechtswidrige Weisung an das Sicherheitspersonal, Begleitpersonen den Zutritt zu seiner Behörde zu verwehren, sofort zurückzunehmen.
  • Wir fordern den Senat auf, durch ausreichend Personaleinsatz im LAGeSo sicherzustellen, dass Wartezeiten auf ein zumutbares Maß beschränkt werden.

Fehlende Unterstützung bei der Wohnungssuche

Asylsuchende, geduldete und anerkannte Flüchtlinge verbleiben oft monate- und jahrelang in den Sammelunterkünften, weil sie keine Mietwohnung finden. Sozialsenator Czaja hat im Abgeordnetenhaus berichtet, dass           derzeit über 2000 anerkannte Flüchtlinge in Not- und Gemeinschaftsunterkünften des LAGeSo leben, für die leistungsrechtlich die Jobcenter zuständig sind, und die trotz ihres gesicherten Aufenthaltsstatus keine Mietwohnung finden.

VermieterInnen (besonders die städtischen Wohnungsbaugenossenschaften) setzen häufig für einen Mietabschluss einen mindestens noch ein Jahr gültigen Aufenthaltstitel voraus und weigern sich generell an Asylsuchende zu vermieten.

Die Britzer Flüchtlingsinitiative teilt in einer Pressemitteilung vom 24. Februar 2015 mit, dass Wohnungsbaugesellschaften geflüchtete Menschen mit fadenscheinigen Argumenten ablehnen, zum Beispiel weil sie mangels Sprachkenntnissen die Hausordnung nicht lesen könnten.

Städtische Wohnungsgesellschaften nehmen regelmäßig keine Bewerbungen von asylsuchenden, anerkannten und geduldeten Flüchtlingen entgegen unter dem Verweis auf das mit dem LAGeSo vereinbarte jährliche Kontingent von 275 Wohnungen für Asylsuchende.

Dieses Kontingent ist angesichts steigender Flüchtlingszahlen viel zu gering. Zudem steht es ausschließlich für Asylsuchende zur Verfügung, nicht aber für anerkannte oder geduldete Flüchtlinge.

Eine Gruppe von Kontingentflüchtlingen aus Syrien beklagt in einem offenen Brief vom 6. Januar 2015 dieses Problem. Sie bemängeln fehlende professionelle Unterstützung bei der Wohnungssuche und weisen auf die viel zu niedrigen, realitätsfernen sozialrechtlichen Mietobergrenzen hin.

Mietübernahmescheine von Amts wegen ausstellen

Mietkostenübernahmescheine zur Vorlage bei Vermietern sind notwendig, um die eigenständigen Wohnungssuche zu ermöglichen. Sie sollten Angaben enthalten zu den einschlägigen sozialrechtlichen Konditionen (zulässige Mietobergrenze, ggf. Mietwuchergrenze, Zustand der Wohnung, Kautionsübernahme, Maßgaben zu möbliertem Wohnraum, Untermiete, befristeten Verträgen etc.).

ZLA, bezirklichen Sozialämter und die Jobcenter sollten an alle in Not- oder Gemeinschaftsunterkünften untergebrachte Asylsuchende, Geduldete und anerkannte Flüchtlinge von Amts wegen auszustellen.

Mietübernahmescheine rechtsverbindlich und verständlich formulieren

Die Mietübernahmescheine der ZLA sind in vielen Punkten verbesserungsbedürftig:

  • Der verwirrende, für Flüchtlinge und Vermieter unverständliche Vorbehalt zum Kostenvergleich mit Gemeinschaftsunterkünften muss entfallen, da diese auch für Alleinstehende immer teurer als die sozialrechtlichen Mietobergrenzen sind.
  • Der Hinweis, dass Kautionen im Einzelfall geprüft werden, muss geändert werden, dass Kautionen, Genossenschaftsanteile und Maklerkosten im nach BGB zulässigen Rahmen übernommen werden.
  • Um die eigenständige Suche und Anmietung von Wohnraum zu ermöglichen, muss der Mietübernahmeschein eine rechtsverbindliche Kostenübernahme beinhalten, adressiert an den Vermieter nach Wahl.
  • Die Mietobergrenzen-Tabelle sollte nur die auf die konkrete Personenzahl zutreffenden Werte beinhalten, dann ist sie weniger verwirrend.

LAGeSo-Bürokratie verprellt Wohnungsanbieter

Bei der ZLA erfolgt inzwischen meist eine Sofortprüfung und Zustimmung zur Mietübernahme für von Asylsuchenden gefundene Mietwohnungen.

Die Genehmigung wird jedoch nur unter der Voraussetzung eines mindestens drei oder vier Wochen in der Zukunft liegenden Mietvertragsbeginns erteilt. Die ZLA begründet dies damit, dass erst drei oder vier Wochen später ein Termin möglich sei, um die Kautionsübernahme, Erstausstattung der Wohnung usw. mit dem Asylsuchenden zu klären.

Solange müsse der Vermieter die Wohnung unvermietet lassen und der Asylsuchende in der Gemeinschaftsunterkunft verbleiben. Viele Wohnungsangebote erledigen sich dadurch. Dringend benötigte Plätze in Gemeinschaftsunterkünften werden blockiert. Dabei führt die Verlängerung der Gemeinschaftsunterbringung zu erheblichen Mehrkosten für das Land.

Die ZLA verweigert die Kostenübernahme auch, wenn die Aufenthaltsgestattung nur noch zwei Monate oder weniger gültig ist. Dabei werden Aufenthaltsgestattungen regelmäßig nur für 6 Monate ausgestellt und verlängert. Die Restlaufzeit lässt daher keinerlei Rückschlüsse auf die Bleibeprognose zu.

Die Kampagne der Berliner Integrationsbeauftragten, Wohnungen an Flüchtlinge zu vermieten wird durch das Verhalten der ZLA konterkariert.

Wohnberechtigungsscheine auch für AsylbLG-Berechtigte

In Auslegung des § 27 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz muss der Senat die Wohnungsämter anweisen, Wohnberechtigungsscheine auch an AsylbLG-Berechtigte auszugeben, wie dies auch bereits in Bremen, Köln und Potsdam der Fall ist.

Unterstützung der Wohnungssuche für alle Flüchtlingsgruppen

Der Flüchtlingsrat fordert der Unterbringung von asylsuchenden, geduldeten und anerkannten Flüchtlingen in private Mietwohnungen höchste Priorität einzuräumen und mit gezielten Maßnahmen zu fördern, u.a. durch

  • Öffentlicher Appell des Regierenden Bürgermeisters, Mietwohnungen an Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen, und nachvollziehbare Veröffentlichung der hierfür maßgeblichen Konditionen.
  • Einrichtung von SozialarbeiterInnen-Stellen zur professionellen Unterstützung bei der Wohnungssuche für alle Gruppen von Flüchtlingen, auch für Geduldete, für anerkannte Flüchtlinge und für aufgenommene Kontigentflüchtlinge. Die auf Initiative des LAGeSo eingerichtete Beratungsstelle des Evangelischen Jugend-und Fürsorgewerks EJF in der Turmstr. in Moabit berät bisher ausschließlich Asylsuchende.
  • Erhebliche quantitative Ausweitung des Kontingents bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften, Ausweitung des bisher auf Asylsuchende beschränkten Kontingents auf alle Flüchtlingsgruppen, Einbeziehung weiterer Wohnungsgesellschaften.

Viele der Probleme bei der Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden sind hausgemacht u.a. durch zu späte Reaktion des Senats auf die steigenden Flüchtlingszahlen, durch wenig vorausschauende Planung, durch mangelnden Personaleinsatz und Festhalten an bürokratischen Vorgehensweisen, und Ignoranz gegenüber den mehrfach vom Flüchtlingsrat und anderen Organisationen/Initiativen vorgetragenen Vorschlägen zur Erleichterung der Wohnungssuche und besseren medizinischen Versorgung.

 

Einführung einer Gesundheitskarte

Die Einführung einer Gesundheitskarte für Asylsuchende nach Bremer und Hamburger Vorbild könnte wesentlich zur Entlastung der Leistungsstelle und des medizinischen Dienstes beim LAGeSo beitragen.

Zahlreiche Dienstleistungen, die in Berlin bisher das LAGeSo und die Bezirkssozialämter im Zusammenhang mit der medizinischen Versorgung, der Ausgabe von Papierkrankenscheinen und der Prüfung von Krankenhausbehandlungen, ärztlichen Verordnungen usw. nach dem AsylbLG erbringen, könnten durch die Einführung einer Gesundheitskarte entfallen bzw. an die nach § 264 Abs. 1 SGB V beauftragte Krankenkasse übertragen werden.

Wie die in Hamburg vorgenommene Evaluation zeigt, würde eine solche Vereinbarung dazu beitragen, Personalkosten bei der Sozialverwaltung einzusparen, die Abrechnung durch EDV-basierte Verfahren für die Leistungserbringer zu vereinfachen, bestehende Unklarheiten beim Leistungsspektrum nach §§ 4 und 6 AsylbLG zu beseitigen, für die Asylsuchenden den Zugang zu Behandlung zu erleichtern und ohne Mehrkosten den Leistungsumfang weitgehend an das Niveau der Gesetzlichen Krankenversicherung anzugleichen.

  • Wir fordern den Berliner Senat auf, unverzüglich nach Bremer und Hamburger Vorbild mit der AOK oder einer anderen Krankenkasse eine Vereinbarung über die Einführung einer Krankenversichertenkarte nach AsylbLG abzuschließen.

 

Weitere Infos können Sie der Pressemappe zu unserem Pressegespräch vom 25. Februar 2015 entnehmen: www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/PM_Notunterkunft.pdf

 

Pressekontakt: Flüchtlingsrat Berlin, Tel: 030-243445762, buero@fluechtlingsrat-berlin.de