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Beiträge mit Schlagwort ‘Europäische Union’

ECCHR: Spaniens „Push Backs“ an der Grenze zu Marokko – ein Fall für den EGMR

ecchr

Spanien muss bis zum 21. Dezember 2015 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg Stellung zu den „Push Backs“ an der spanisch-marokkanischen Grenze nehmen. Das entschied der EGMR am 31. Juli 2015. Das Gericht reagierte damit auf die Beschwerde, die zwei Geflüchtete aus Mali und der Elfenbeinküste auf Initiative des ECCHR und mit Unterstützung seiner Kooperationsanwälte in Madrid und Hamburg im Februar 2015 eingereicht hatten. Die Regierung in Madrid soll insbesondere die tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der Kollektivabschiebungen und sogenannten „heißen Rückführungen“, wie Spanien die menschenrechtswidrigen Abschiebungen an der Grenze zu Marokko nennt, darlegen.

Das ECCHR und Brot für die Welt sehen das Verfahren als wichtigen Schritt, um das grundlegende „Recht auf Rechte“ von Geflüchteten einzufordern und gegen die Push Backs an den EU-Außengrenzen vorzugehen.

Pressemitteilung von ECCHR und Brot für die Welt

PM_Melilla_ECCHR_BfdW_20151217.pdf (129,4 KiB)

Rechtsgutachten des UN-Menschenrechtsrats, des UNHCR und des Europarats stützen Beschwerde von zwei Geflüchteten

Beamte der Guardia Civil, Spaniens paramilitärische Polizeieinheit (Guardia Civil) hatten die beiden Beschwerdeführer am 13. August 2014 im wahrsten Sinne „zurückgeschoben“, nachdem sie von Marokko aus über die Grenzanlage von Melilla, eine der spanischen Exklaven in Nordafrika, nach Spanien gelangt waren.

Die Kläger machen vor dem Gerichtshof geltend, dass Spanien mit den Push Backs gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Dies untermauern nun auch Rechtsgutachten des UN-Menschenrechtskommissars, des UN-Flüchtlingswerks (UNHCR), des Menschenrechtskommissars des Europarats, von Amnesty International und der spanischen Flüchtlingsorganisation CEAR zu der Beschwerde.

Laut Berichten von Betroffenen wurden an diesem Tag und auf diese Weise mehr als 70 Menschen nach Marokko abgeschoben. Videoaufzeichnungen dokumentieren, dass die marokkanischen Sicherheitskräfte viele der Geflüchteten vor den Augen der Guardia Civil und unter Schlägen und Tritten durch eines der Tore im Grenzzaun nach Marokko zurücktrieben. Wie viele von ihnen in Spanien Asyl oder subsidiären Schutz hätten beantragen können, ist nicht bekannt. Rechtliches Gehör wurde den Geflüchteten nicht gewährt. Sie hatten keinerlei Möglichkeit, einen Antrag auf internationalen Schutz oder ein Rechtsmittel gegen die drohende Abschiebung einzulegen.

Die spanisch-marokkanische Grenze bei Melilla – Push Backs im rechtsfreien Raum

Fallbeschreibung_Melilla_EGMR.pdf (344,6 KiB)

Der Vorfall vom 13. August 2014 ist ebenso exemplarisch für die menschenrechtswidrige spanische Abschiebepraxis wie für den zunehmenden institutionellen Rassismus und die Gewalt, die Geflüchtete aus der Subsahara-Region im Kontext der Kooperation der EU mit Marokko erleben. Die enge Zusammenarbeit spanischer und marokkanischer Grenzbeamten in Ceuta und Melilla ist Teil einer breit angelegten Kooperation zwischen der EU mit Marokko, die darauf abzielt, Flucht und Migration nach Europa zu verhindern.

Die Push Backs – in Spanien „devoluciones en caliente“ („heiße Rückführungen“) genannt –werden seit 2005 praktiziert. Seit April 2015 regelt ein Gesetz explizit, dass Ausländer, die die Grenzanlagen von Ceuta oder Melilla zu überwinden versuchen, zurückgewiesen, d.h. unmittelbar abgeschoben, werden können. Internationale Institutionen wie der EU-Menschenrechtskommissar und zahlreiche Nichtregierungsorganisationen haben die Push Backs an der spanisch-marokkanischen Grenze wiederholt und scharf kritisiert, insbesondere nachdem die spanische Regierung diese Praxis durch das neue Gesetz quasi zu legalisieren versucht. Nun sind die Push Backs ein Fall für den EGMR.

Rat der Europäischen Union veröffentlicht CETA-Verhandlungsmandat offiziell – zweieinhalb Monate nach dem Leak

Gemeinsame Pressemitteilung von Mehr Demokratie und foodwatch
– Thema: Freihandelsabkommen EU/Kanada

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Berlin, 15. Dezember 2015. Der Rat der Europäischen Union hat heute das Verhandlungsmandat für das geplante Freihandelsabkommen mit Kanada im Internet veröffentlicht. Die Organisationen Mehr Demokratie und foodwatch hatten die Institutionen der EU sowie die Bundesregierung bereits im September dazu aufgefordert, zunächst jedoch eine Absage erhalten. Nun erfolgte die offizielle Verbreitung des bislang unter Verschluss gehaltenen CETA-Dokuments zweieinhalb Monate nachdem die Verbraucherorganisation foodwatch das geleakte deutschsprachige Mandat, klassifiziert mit der Geheimhaltungsstufe „Restreint UE/EU Restricted“ unter http://www.ceta-leak.foodwatch.de öffentlich gemacht hatte. Unter diesem Link sind auch diejenigen Stellen einsehbar, die aus der offiziellen Veröffentlichung entfernt wurden und dort als „nicht deklassifiziert“ gekennzeichnet sind.

Die Dokumente – neben dem ursprünglichen Mandatstext von 2009 eine Ergänzung von 2011 – belegen, dass von Beginn der Verhandlungen an Wirtschaftsinteressen über Gemeinwohlinteressen gestellt wurden. So wird das europäische Vorsorgeprinzip in den Verhandlungsrichtlinien nicht einmal erwähnt. Investorenschutzklauseln spielten für die Aufnahme der Verhandlungen keine Rolle, 2011 wurden sie als verbindliche Zielvorgabe aufgenommen – wohingegen das Recht, gemeinwohlbasierte Schutzstandards festzusetzen, als unverbindliche Randnotiz im Mandat steht. Zudem werfen die Dokumente ein Licht darauf, wie sehr die Europäische Kommission bemüht ist, eine Abstimmung über CETA in den nationalen Parlamenten zu verhindern, indem das Abkommen als reiner EU-Vertrag eingestuft werden soll.

Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie, erklärte: „Das Mandat zeigt, dass die Kommission im Unterschied zum Rat das CETA-Abkommen nicht für ein Abkommen hält, dem auch die Mitgliedstaaten zustimmen müssen. Es ist zu befürchten, dass die Kommission weiterhin die Mitgliedsstaaten und damit die nationalen Parlamente umgehen will.“

Lena Blanken, Volkswirtin bei foodwatch, sagte: „Die Debatte über CETA wird verlogen geführt. Von Anbeginn der Verhandlungen wurden Gemeinwohlinteressen stiefmütterlich behandelt und den Wirtschaftsinteressen untergeordnet.“

In Kenntnis der Mandatstexte erscheint die Debatte um den Investorenschutz in neuem Licht. Anders als beim Mandat für das geplante EU-US-Abkommen TTIP erklärt das CETA-Mandat Schiedsgerichte nicht zum „Sollte“-, sondern zum „Muss“-Ziel. So heißt es in der ergänzten Mandatsfassung von 2011: „Das Abkommen muss einen wirksamen und dem aktuellen Stand entsprechenden Mechanismus für die Streitbeilegung zwischen Investor und Staat vorsehen.“ (Ergänzung der Verhandlungsrichtlinien, Punkt 26 d). Während Vizekanzler Sigmar Gabriel eine Zeit lang den Eindruck erweckte, es könne ein CETA-Abkommen ohne Investorenschutzklauseln geben, war die Europäische Kommission in Wahrheit längst politisch an die Maßgabe gebunden, genau diese zwingend durchzusetzen. EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström hatte zuletzt einen Vorschlag für einen neuartigen Investitionsgerichtshof anstelle klassischer Schiedsgerichte ausschließlich auf TTIP bezogen, Änderungen bei CETA jedoch nicht vorgesehen. Gleichzeitig sind die Vorgaben des Verhandlungsmandates weder rechtsverbindlich noch unabänderlich – eine Abkehr von den Schiedsgerichten ist also auch bei CETA eine Frage des politischen Willens. Für die Aufnahme der Verhandlungen spielte dieser Bereich ohnehin noch gar keine Rolle und wurde erst 2011, nachdem die EU die Zuständigkeit für die Investitionspolitik von den Mitgliedstaaten erhalten hatte, endgültig in die Verhandlungsleitlinien aufgenommen – dann jedoch als die zitierte verbindliche Zielvorgabe, die erheblich stärker betont wird als beispielsweise das Recht, gemeinwohlbasierte Schutzstandards zu erlassen. Auf dieses „soll“ lediglich die Präambel des CETA-Vertrags verweisen.

Links:

Offizielle Veröffentlichung des Mandats durch den Rat: www.tinyurl.com/ceta-mandat

Geleaktes CETA-Mandat: www.ceta-leak.foodwatch.de

TTIP-Umfrage: Mehrheit in Baden-Württemberg erwartet von Landesregierung

NaturFreunde TTIP Demo
Ablehnung von TTIP im Bundesrat
46% halten TTIP für eine „schlechte Sache für Deutschland“
11.12.2015 – 10:48

Verden / Aller (ots) – Eine absolute Mehrheit (55%) in Baden-Württemberg
erwartet von ihrer Landesregierung, dem umstrittenen Freihandelsabkommen TTIP im Bundesrat nicht zuzustimmen. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen TNS Emnid-Umfrage im Auftrag der Bürgerbewegung Campact. 39 Prozent befürworten dabei eine Ablehnung, 16 Prozent sind für eine Enthaltung, und nur 25 Prozent für eine Zustimmung.

Auf dem Grünen-Parteitags in Reutlingen wird auch um die Positionierung der Partei zu den Abkommen TTIP und CETA gerungen. Der Bundesrat wird die Abkommen ratifizieren müssen. Die Grünen in Hamburg, Bremen und Rheinland-Pfalz haben in Beschlüssen bereits eine Zustimmung zum bereits fertig verhandelten CETA-Abkommen ausgeschlossen.

Die TTIP-Kritiker in der Partei werden sich von den Umfrageergebnissen bestärkt fühlen: In einer zweiten Fragen hielten 46 Prozent der Befragten TTIP für eine „schlechte Sache für Deutschland“, 30 Prozent für eine gute Sache.

„Die Bürger wollen vor der Wahl wissen: Werden die Grünen in der nächsten Landesregierung TTIP und CETA im Bundesrat die Zustimmung verweigern? Sie haben dafür klares Mandat der Wähler aus Baden-Württemberg“, kommentiert Gerhard Neubauer von Campact.

Hinweise:

Download: TNS Emnid Umfrage in Baden-Württemberg zu TTIP
https://campact.org/TTIPBW

Gabriel lässt bei TTIP-Beratung zu KMU nicht die Betroffenen zu Wort kommen

KMU gegen TTIP

Pressemitteilung:

Im TTIP-Beirat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist eine differenzierte Meinung des Mittelstands nicht gefragt. Am heutigen Dienstag tagt der von Sigmar Gabriel initiierte TTIP-Beirat zum Thema „Bedeutung des Freihandelsabkommens für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU)“. Zu diesem Thema referieren allerdings nur ein Vertreter des DIHK und ein Vertreter der EU-Kommission. Dabei hätte die öffentlich bekannte Initiative KMU gegen TTIP die Sicht von skeptischen Praktikern aus dem Mittelstand einbringen können.

„Offenbar ist der Minister nicht daran interessiert zu hören, welche Risiken kleine und mittlere Unternehmen durch TTIP erwarten“, kritisiert Martina Römmelt-Fella, Geschäftsführerin von Fella Maschinenbau und eine der Initiatoren von KMU gegen TTIP. „Eine ausgewogene Diskussion ist so nicht zu erwarten. Dabei zeigen Studien für andere europäische Länder schon jetzt, dass komplette Wirtschaftszweige durch TTIP unrentabel werden.“

Hintergrund: Der Anteil kleiner und mittlerer Unternehmen an den Exporten in die USA liegt nur bei 15 Prozent der deutschen Ausfuhrwerte. „Die geplanten Handelserleichterungen kommen hauptsächlich Großunternehmen zugute“, so Gottfried Härle, Brauerei Clemens Härle. Die wenigen exportierenden Unternehmen (hauptsächlich aus den Bereichen Maschinenbau, Chemie und Pharma) profitieren laut Ifo Institut für Wirtschaftsforschung nur geringfügig von niedrigeren Zöllen. Die Verlierer des Abkommens sind kleine Mittelständler, die bereits unter internationalem Wettbewerbsdruck leiden. „Die Zahlen lassen nur einen Schluss zu: TTIP lohnt sich nicht für uns – im Gegenteil, es wird regionale Märkte noch stärker unter Druck setzen“, sagt Härle.

Die Zahl der Unterzeichner der Initiative „KMU gegen TTIP“ steigt kontinuierlich und hat jetzt die Marke von 2000 erreicht. „Über die Hälfte der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner kommen aus den wirtschaftlich starken Ländern Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg“, erklärt Frank Immendorf, Messebau Egovision, einer der fünf Mitinitiatoren. Insgesamt 29 Prozent kommen aus Niedersachsen, Hessen, Berlin und Hamburg.

Besonders Unternehmen aus den Branchen Freie Berufe, Gewerbe und Handwerk, Handel sowie Information und Consulting finden sich unter den 2000 Unterzeichnern: Zusammen machen sie 77 Prozent aus. „Dass die Interessen dieser Unternehmen durch den Vertreter des DIHK beim TTIP-Beirat vertreten werden, ist unwahrscheinlich“, so Gottfried Härle, einer der Initiatoren von KMU gegen TTIP.

Initiatoren des Aufrufes unter www.kmu-gegen-ttip.de sind die Inhaber/innen von Fella Maschinenbau GmbH, der Brauerei Clemens Härle KG, der Egovision GmbH, der Ulrich Walter GmbH /Lebensbaum und der Velokonzept Saade GmbH. Aus ihrer Sicht gefährdet TTIP die Standards in Europa und bringt Nachteile für ihre Unternehmen und die regionale Wirtschaft.

Kontakt:

Arbeitsgemeinschaft „KMU gegen TTIP DE“ // www.kmu-gegen-ttip.de

pax chisti: „Die Schützenhilfe der Bischöfe für TTIP ist ein falsches Signal“

pax christi

Erklärung der Kommission „Globalisierung und soziale Gerechtigkeit“ und von Martin Pilgram, Vorsitzender des Diözesanverbands München-Freising von pax Christi Deutschland:
Die Kommission der Deutschen Bischofskonferenz für gesellschaftliche und soziale Fragen bzw. des konsultierten Expertenkreises hat ein Papier herausgegeben unter dem Titel „Gerechte Regeln für den freien Handel – Sozialethische Orientierungen für eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)“. Sie vollzieht dabei in der Bewertung des TTIP-Abkommens einen deutlichen Schwenk gegenüber der Kritik des Katholischen Büros und verschiedener katholischer Verbände, aber auch vieler Gewerkschaften, Umweltverbände, Bauernverbände und zahlreicher NGOs.

Eine plausible Begründung dafür kann das Papier nicht bieten. Pro- und Kontraargumente werden nur im Rahmen bestimmter herrschender wirtschaftstheoretischer Vorstellungen behandelt, auf viele (grundsätzliche) Argumente der Kritiker wird gar nicht erst eingegangen. Vielmehr wird ihnen – in psychologisierender Weise – ein „Unbehagen“ und „unterschwellige Kritik an den USA“ als Motive unterstellt und damit die Kritik als wenig ernst zu nehmend abqualifiziert.

Das TTIP, so die Kommission, dürfe „die Schwächsten nicht aus den Augen verlieren“. Doch NGOs der Entwicklungshilfe befürchten genau dies, dass nämlich Standards, die der neue Machtblock setzt, für die Länder des Südens noch verheerendere Folgen haben werden als die bestehenden Handelsabkommen ohnehin schon.1 Sie berufen sich auf Papst ranziskus: Er habe einer solchen „Global governance“, wie das TTIP sie ermögliche, zuletzt das Wort geredet. Vielmehr hat der Papst in seinen Schriften, dem apostolischen Schreiben „Evangelii Gaudium“ und der Enzyklika „Laudato si“, eine grundlegende Kritik des herrschenden Wirtschaftssystem vorgenommen, von der im Papier der Kommission nichts zu finden ist.

Studien haben gezeigt, dass die Wachstums- und Beschäftigungsimpulse des TTIP-Abkommens äußerst gering und wahrscheinlich negativ sein werden.2 Internationale Arbeitsteilung und Freihandel bringen keineswegs weltweite Wohlstandsgewinne hervor.

Die Bischöfe sind gut beraten, sich die Erfahrungen mit anderen Freihandelsabkommen wie dem nordamerikanischen NAFTA anzuschauen: Die Versprechen an die jeweilige Bevölkerung auf mehr Wohlstand waren groß. Die Resultate waren dagegen ernüchternd: Die wirtschaftlich Benachteiligten kamen noch mehr unter die Räder. Dies. So, fürchten Gewerkschaften, wird dies durch das TTIP auch bei gering Entlohnten, prekär Beschäftigten und in Bezug auf Arbeitslosigkeit in den USA und der EU der Fall sein.

Das TTIP-Abkommen, so heißt es, solle zu einer „Bändigung der kapitalistischen Marktprozesse“beitragen. Das ist nicht zu erwarten, das Abkommen soll ja vielmehr bestehende Bändigungsregeln abschaffen. Die erhobenen Forderungen in Kapitel 10 könnten sicher zur Abmilderung der Auswirkungen beitragen; ihre Umsetzung ist jedoch völlig unrealistisch. Dass man trotz teilweiser differenzierter Betrachtung der schwerwiegenden Folgen zu einem grundsätzlich positiven Votum kommt, wird dazu führen, dass die Kräfte, die auf Intransparenz, Abbau von Standards und weiterer Reduzierung demokratischer Mitbestimmung setzen, weiter gestärkt werden. Das sollte die katholische Kirche dringend mit verhindern helfen.
Ansprechpartnerin bei pax christi für die Medien
Generalsekretärin Christine Hoffmann

(1) Eine Kritik der Studie „Mögliche Auswirkungen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) auf Entwicklungs- und Schwellenländer“ u.a. von Gabriel Felbermayr, einem Mitglied der Kommission der DBK, findet sich unter
https://www.greenpeace.de/presse/publikationen/wunschdenken-statt-zeitgemaesser-wissenschaft
(2)Vgl. z. B. http://library.fes.de/pdf-files/wiso/10969.pdf; eine Zusammenfassung der Us-amerikanischen
Tufts-Studie: http://theorieblog.attac.de/us-studie-ttip-wuerde-zu-rueckgaengen-%E2%80%A8desvolkseinkommens-
der-der-arbeitseinkommen-%E2%80%A8und-der-beschaeftigung-in-europafuehren/

NaturFreunde: Nur eine verantwortungsvolle Politik kann den Terror zurückdrängen

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Berlin, 18. November 2015 – Zur aktuellen Debatte um Folgen und Ursachen des Terrors erklärt Michael Müller, Bundesvorsitzender der NaturFreunde Deutschlands:

Die Welt ist aus den Fugen geraten. Fundamentalistische Ideologien haben sich mit den technischen Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts verbunden. Doch der Schrecken der letzten Tage und Monate hat seine Ursachen vor allem in der Globalisierung, die zwar ökonomisch unerbittlich vorangetrieben, politisch aber nicht gestaltet wurde.

 

Mit der absehbaren Ressourcenknappheit werden sich die Konflikte weiter zuspitzen

Die wichtigsten Ursachen für Gewalt und Terror sind seit Jahrzehnten bekannt: Im Nahen Osten liegen rund zwei Drittel der weltweiten Ölreserven. Darum steht die Region seit Anfang des letzten Jahrhunderts im Zentrum der strategischen Interessen der Industriestaaten. Mit dem Aufstieg des Öls zur Weltmacht haben sich die Konflikte zugespitzt. Sie werden weiter eskalieren, weil der Höhepunkt der Ölförderung erreicht wurde. Mit der absehbaren Ressourcenknappheit prallen Interessen und Konflikte immer härter aufeinander.

 

Der Öl-Imperialismus will die undemokratischen Strukturen nicht ändern

Die Nahostregion war und ist eine Region des Öl-Imperialismus. Sie wurde über Nacht schwerreich, ohne dass es eine Entwicklung hin zu Demokratie und Gerechtigkeit gegeben hat. Bis heute sind feudalistische Strukturen vorhanden. Aber die Ölkonzerne, die reichen Scheichs wie auch die Industriestaaten haben kein Interesse daran, die Machtverhältnisse zu ändern. Insofern ist es verlogen, allein die fundamentalistischen Regime zu kritisieren, deren Entstehen auf den Öl-Imperialismus zurückzuführen ist. Reiche Staaten finanzieren den Terror, der aber erst durch die Stellvertreterkriege und die militärische Aufrüstung in Nahost möglich wurde.

 

Die Industriestaaten handeln verantwortungslos gegenüber der Dritten Welt

Ein weiterer Grund für Gewalt und Terror ist die Verantwortungslosigkeit der Industrienationen gegenüber der Dritten Welt. In der UNO werden bedeutungsschwere Resolutionen gefasst, aber in sozialen und ökologischen Fragen faktisch wenig getan. Die ökologischen Verwüstungen sind ein wichtiger Grund, warum Menschen entwurzelt werden und flüchten müssen. Diese sehen genau, wie wenig die Industrienationen tun, um Gerechtigkeit zu schaffen.

 

Unsere Gesellschaft bietet Migranten kaum Perspektiven

Und nicht zuletzt gibt es bis heute keine wirkliche Integrationspolitik. Vor allem die 2. und 3. Generation der Migranten hat zwar zum Teil eine gute Ausbildung, aber oft keine echte Perspektive. Für diese Menschen geht es nicht um Flucht, sondern um die schlechten Chancen, die sie in den Industrienationen haben. Viele wohnen an den Stadträndern oder in überlasteten Wohnvierteln und werden zur Gesellschaft in der Gesellschaft.

 

Die Berichterstattung dreht sich um spektakuläre Ereignisse statt Ursachen

Die Fluchtursachen werden nicht aufgearbeitet, das bleibt seit vielen Jahren ein leeres Gerede. Tatsächlich geht es in den Berichterstattungen um das spektakuläre Ereignis und die schnellen Internetinfos. Da ist es auch nicht hilfreich, wenn Bundesinnenminister de Maizière in Pressekonferenzen von einer gewaltigen Gefährdung spricht, dann aber die Menschen mit diffusen Andeutungen allein lässt.

 

Hannover war keine Glanzleistung deutscher Politik, London hat es ungleich besser gemacht. Bei uns herrscht Mittelmaß. Terror und Gewalt können aber nur von einer Gesellschaft zurückgedrängt werden, die selbstbewusst und offen ist. Andernfalls lässt sie sich immer mehr in die Ecke drängen und verliert den freiheitlichen Kompass. Das dürfen wir nicht wollen.

Bündnis Griechenlandsolidarität Berlin: Hände weg von VIO.ME – die Fabrik muss in den Händen der Belegschaft bleiben!

NaturFreunde Griechenland OXI

Bündnis Griechenlandsolidarität Berlin

Einladung zum Filmabend und Diskussion

Hände weg von VIO.ME – die Fabrik muss in den Händen der Belegschaft bleiben!

Sofortige Einstellung der Zwangsversteigerung!

Zur internationalen Woche des Widerstands gegen die Zwangsvollstreckung des Grundstücks der von den Beschäftigten selbstverwalteten Fabrik VIO.ME. in Griechenland lädt das Bündnis Griechenlandsolidarität Berlin zum Filmabend mit Diskussion ein:

„Occupy, Resist, Produce – VIO.ME.“

Film von Dario Azzellini (30 Min.)

und Bericht vom Besuch bei VIO.ME

Mittwoch, 18. November 2015 um 19.00 Uhr

im griechischen Restaurant „TERZO MONDO“

Grolmannstraße 28, 10623 Berlin

Das Projekt VIO.ME hat die Bedeutung der Arbeits- und sozialen Kämpfe neu definiert, zum einen mit einer Wende zum Prinzip der Selbstverwaltung jenseits der kapitalistischen Ausbeutungsverhältnisse, zum anderen mit der Mobilisierung von kämpfenden gesellschaftlichen Strukturen innerhalb und außerhalb Griechenlands für eine solidarische Unterstützung der VIO.ME-KollegenInnen. Die Stärkung der Kämpfe und die Ausbreitung des Projekts von VIO.ME passt nicht in das kapitalistische System, das mit Hilfe der Justiz die Geschäfts- und Wirtschaftsinteressen verteidigt und so sein Überleben absichert.

Am 26. November startet im Gericht von Thessaloniki das Verfahren der Zwangsversteigerung zur Veräußerung der Immobilie. Der „erfolgreiche“ Ausgang dieses Verfahrens hätte verheerende Folgen für den Kampf der Beschäftigten, denn dieser ist eng mit der Betriebsfläche der Fabrik verbunden: Zum einen ist sie lebenswichtig für die Fortführung der Produktion unter Arbeitnehmerkontrolle, zum anderen geht es auch um einen ideologischen Grundsatz von VIO.ME: „Wir geben nicht zurück, was uns gehört!“.

VENRO: Keine faulen Deals auf Kosten von Flüchtlingen

venro

 

Berlin, 10.11.2015 – VENRO fordert anlässlich des Valletta-Gipfels der Afrikanischen und Europäischen Union am 11./12. November eine wirksame Bekämpfung von Fluchtursachen.

 „Es ist der falsche Weg, Fluchtbewegungen durch Grenzschutzkooperationen mit diktatorischen Regimes, wie in Eritrea oder im Sudan, zu begegnen“, sagt Dr. Bernd Bornhorst, Vorstandsvorsitzender von VENRO. „Entwicklungszusammenarbeit darf nicht als Druckmittel für die Kooperation beim Grenzmanagement und der Rückführung von Flüchtlingen und Migranten missbraucht werden. Es darf keine faulen Deals auf Kosten von Flüchtlingen geben.“

 „Wenn die Bundesregierung Fluchtursachen wirksam angehen will, muss sie dazu beitragen, ein menschenwürdiges Leben überall zu ermöglichen.“ Dies sei eine langfristige Aufgabe, die vor allem ein entschiedenes Umsteuern in der Wirtschafts-, Finanz- und Handelspolitik erfordere, so Bornhorst weiter. „Armut  und Zukunftslosigkeit, die Menschen zwingen ihre Heimat zu verlassen, sind auch negative Folgen unseres Wirtschaftens.“  

 Kurzfristig müsse es vor allem darum gehen, humanitäre Hilfe in den aktuell besonders von Fluchtbewegungen betroffenen Regionen sicherzustellen. „Die Unterfinanzierung der humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit ist ein Skandal“, erklärt Bornhorst. „Deutschland muss endlich sein jahrzehntealtes Versprechen einlösen und 0,7 Prozent seiner Wirtschaftsleistung für globale Entwicklung einsetzen.“

 „Die Bundesregierung muss jetzt die Weichen für langfristige Verbesserungen der Lebensbedingungen in afrikanischen Staaten stellen und sich dafür auch gegenüber ihren europäischen Partnern einsetzen“, so Dr. Bernd Bornhorst. „Und sie muss Diskriminierung und Ausgrenzung von Flüchtlingen und Migranten, die inzwischen bei uns angekommen sind, entschiedener entgegen treten. Die Schutzsuchenden verdienen unsere ganze Solidarität. Sie dürfen nicht zum Spielball politsicher Auseinandersetzungen werden.“

 Lesen Sie mehr zum Thema im aktuellen Standpunkt von VENRO „Flucht und Migration – welche Rolle können humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit spielen?“ Der Standpunkt steht hier zum Download bereit.

Stop TTIP: Erfolgreichste Europäische Bürgerinitiative übergibt Unterschriften an EU-Parlamentspräsident

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Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative Stop TTIP
Presse-Einladung
05.11.2015

+++ Mo, 9.11.15, 09:20 Uhr: Erfolgreichste Europäische Bürgerinitiative übergibt Unterschriften an EU-Parlamentspräsident +++ Martin Schulz nimmt 3.284.289 Stop TTIP-Unterschriften entgegen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative Stop TTIP hat mit knapp 3,3 Millionen Unterstützerinnen und Unterstützern so viele Unterschriften erreicht wie keine Europäische Bürgerinitiative (EBI) zuvor. Das über 500 Organisationen starke Bündnis hatte die Unterschriften bereits am 7. Oktober symbolisch an die EU-Kommission in Brüssel übergeben. Nun hat sich EU-Parlamentspräsident Martin Schulz bereiterklärt, die Unterschriften am 9. November in Berlin persönlich entgegenzunehmen. Die Unterzeichnenden fordern die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten auf, die Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zu stoppen, sowie das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) mit Kanada nicht zu ratifizieren.

Wir laden Sie herzlich ein zur

Symbolische Übergabe von 3.284.289 Stop TTIP-Unterschriften an Martin Schulz
Ort: Allianz Forum Berlin, Pariser Platz 6, 10117 Berlin
Zeit: Montag, 9. November, 09:10 Uhr (Übergabe: 09:20 – 09:30 Uhr)

Hinweis für die Redaktionen: Bitte beachten Sie das kurze Zeitfenster für die Übergabe, das weiteren Terminen von Martin Schulz geschuldet ist.
Mit freundlichen Grüßen

Presseteam
Europäische Bürgerinitiative Stop TTIP

Canadian Labour Congress und DGB: CETA nicht ratifizieren

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Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 094
23.10.2015
www.dgb.de

Canadian Labour Congress und DGB: CETA nicht ratifizieren

Nach dem Regierungswechsel in Kanada fordern der Vorsitzende des Canadian Labour Congress (CLC) Hassan Yussuf und der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann in einer gemeinsamen Erklärung, das Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der EU, Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) nicht weiterzuverfolgen.

Die Erklärung im Wortlaut:

Wir, die Vorsitzenden des CLC und des DGB, befürworten faire Handelsabkommen. Wir sind überzeugt, dass faire Handelsabkommen substanzielle und einklagbare Regeln für Arbeitswelt und Umwelt umfassen müssen. Erleichterter Marktzugang für ausländische Unternehmen und verstärkter Wettbewerb dürfen sich nicht negativ auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auswirken.

Deshalb fordern wir die Regierungen unserer jeweiligen Länder, Kanada und Deutschland, auf:

. das zwischen der Europäischen Union und Kanada ausgehandelte Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) in der vorliegenden Form nicht zu ratifizieren.

. die Verhandlungen zwischen Kanada und der Europäischen Union wieder aufzunehmen, mit dem Ziel CETA zu einem fairen Handelsabkommen zu machen, das sowohl die Rechte der Arbeitnehmer achtet als auch ihren Anspruch auf menschenwürdige Arbeit und ein gutes Leben; das die Umwelt und das Klima schützt und das Verbraucherinteressen Vorrang einräumt vor den Interessen der Konzerne.
In seiner jetzigen Fassung erfüllt CETA keine der genannten Anforderungen, im Gegenteil. CETA ist umso bedeutsamer, da es als Blaupause für das Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) zwischen den USA und der EU dient. Für TTIP werden ebenso weitreichende Forderungen nach Deregulierung und Investitionsschutz laut werden, wenn sie erst einmal durch CETA eingeführt worden sind.

Als Gewerkschaftsvorsitzende sehen wir insbesondere mit Sorge, dass:

  • CETA keine effektiven, einklagbaren Regeln enthält, um die Rechte von Arbeitern und Angestellten zu schützen und auszubauen, das Kapitel zu Handel und Arbeit enthält nur unverbindliche Regelungen;
  • CETA ein problematisches Kapitel enthält, sowohl zum Investitionsschutz als auch zu Sonderrechten für Investoren um Staaten zu verklagen (Investor-State Dispute Settlement – ISDS), das gestrichen werden muss;
  • Bei der Öffnung von Dienstleistungen CETA einen Negativlisten-Ansatz verfolgt und eine „Ratchet-Klausel“ beinhaltet, öffentliche Dienstleistungen und das Allgemeinwohl sind nur unzureichend vor Wirtschaftsinteressen geschützt. Dieser Ansatz muss zurückgewiesen und ersetzt werden durch eine Positivliste, die klar die Bereiche und Sektoren definiert, die für eine Öffnung in Frage kommen;
  • CETA keinerlei Regeln enthält, die eine grenzüberschreitende öffentliche Auftragsvergabe an die Einhaltung von Tarifverträgen oder Leistungsbilanzen bindet, wie eine Anforderung, regional Arbeitsplätze zu schaffen: Dies sollte miteinbezogen werden;
  • CETA die Gründung eines Regulierungsrates vorsieht (Regulatory Cooperation Forum, RCF), der Unternehmen und Lobbygruppen einen bevorzugten Zugang gewähren kann und somit das Potenzial hat, die demokratischen Rechte der Parlamente einzuschränken.