Dieser hatte für das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (Ceta) empfohlen, anstatt von Schiedsgerichten einen Investitionsgerichtshof einzurichten. Zudem sollten Gesetzesänderungen keinen Klagegrund für Unternehmen mehr darstellen. Ceta gilt als Blaupause für das Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA.
Die IG BAU kritisiert grundsätzlich den in den Abkommen geplanten Investorenschutz als Bedrohung für die unabhängige Gestaltungsmacht der Politik. „TTIP und Ceta stellen die Marktinteressen über das Gemeinwohl. Kein noch so wünschenswerter Konjunkturvorsprung rechtfertigt es aber, die demokratischen Grundwerte einfach über Bord zu werfen“, sagte Feiger. „Der Vorstoß des Bundeswirtschaftsministers geht zwar in die richtige Richtung, bietet jedoch keine Lösung des eigentlichen Grundproblems. Selbst wenn sich Sigmar Gabriel in Brüssel mit seinem Vorschlag durchsetzen sollte, bleibt die Politik nach wie vor in ihrem Handlungsspielraum beschränkt. Unterhalb der Gesetzesebene gibt es eine Vielzahl von Verordnungen und Entscheidungen, gegen die Schadenersatz in enormer Höhe drohen. Kein Haushalt, weder auf Bundes-, Landes- noch kommunaler Ebene, könnte das verkraften. Politische Entscheidungen sind dann nicht mehr frei, sondern stehen unter dem Vorbehalt, ob US-Konzerne dagegen Einwände haben könnten.“






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