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Beiträge mit Schlagwort ‘Flughafen’

Jetzt Reißleine ziehen! Keinen weiteren Euro für das Milliardendeaster BER

Flugafen BER

Gemeinsame Presseerklärung der Bürgerinitiativen und Bündnisse gegen Fluglärm der Hauptstadtregion (mit der Bitte um Veröffentlichung)

Jetzt die Reißleine ziehen! Keinen weiteren Euro für das Milliardendesaster BER am falschen Standort
Im Auftrag von über 100.000 Bürger Berlins und Brandenburgs wenden sich die Unterzeichner an die Volksvertreter in den Parlamenten Berlins und Brandenburgs:

Wie lange wollen Sie sich als Abgeordnete noch mit Falschaussagen der FBB abfinden und Ihre Kontrollaufgaben versäumen? Wie lange wollen Sie durch Untätigkeit oder Desinteresse dem kriminellen Treiben auf der BER-Baustelle Vorschub leisten?

Am 11. Dezember 2014 fragte Martin Delius, der auch Vorsitzender des BER-Untersuchungsausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus ist, den Senat schriftlich: „Trifft es zu, dass in Bereichen des Terminals des Flughafens Berlin Brandenburg zu hohe Deckenlasten festgestellt wurden? Wenn ja, in welchen Bereichen?“ BER-Aufsichtsratsvorsitzender und Regierender Bürgermeisters Berlins Michael Müller (SPD) antwortete damals: „Nach Angaben der FBB wurden in keinem Bereich des Terminals des Flughafens Berlin Brandenburg zu hohe Deckenlasten festgestellt.“ Auf die Nachfrage von Delius, welche Maßnahmen nach Feststellung zu hoher Deckenlasten in welchen Bereichen ergriffen wurden, wurde geantwortet: „Nach Angaben der FBB waren Maßnahmen wegen zu hoher Deckenlasten nicht erforderlich.“

Diese vorsätzlichen Lügen der FBB gegenüber den Parlamenten sind kein Einzelfall. Bereits im Oktober 2012 wurde gemutmaßt, dass der BER im märkischen Sand versinkt, weil es Probleme mit dem Untergrund gäbe.

Der Regierende Bürgermeister Wowereit (SPD) antwortete auf entsprechende Anfragen der Piraten: „Es gab und gibt bis zum heutigen Zeitpunkt keine problematischen Entwicklungen“.

Nur einen Monat zuvor, im September 2012 hatten 3 Mitglieder der CDU-Fraktion des Brandenburgischen Landtages bei einer Besichtigung der Baustelle erschreckende Feststellungen von Rissen u.a. in tragenden Pfeilern im Untergeschoss des Terminals gemacht. Konsequenzen sind nicht bekannt.

Weit davor, zum Jahreswechsel 2011 zu 2012, sollen die Rauchgasventilatoren mit doppelter Last als zulässig montiert worden sein. Erst die Veröffentlichung eines BILD-Zeitungsberichtes fast 4 Jahre später, veranlasst die Bauaufsichtsbehörde von Landrat Loge (SPD) zum Einschreiten durch die Verfügung eines Baustopps.

Diese organisierte Verantwortungslosigkeit, die nicht nur das Unternehmen FBB betrifft, sondern sich durch alle beteiligten Gremien wie Gesellschafter, Aufsichtsrat und Behörden zieht wie ein roter Faden, gehört radikal beendet.
Wir fordern Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt und alle, die eine politische Verantwortung am Projekt BER tragen auf, jetzt sofort die Reißleine zu ziehen:

Beenden Sie die Bauarbeiten am Flughafen BER am falschen Standort und stoppen Sie die gigantische Vernichtung und Umverteilung von Steuergeldern!

Unterstützen Sie die Entwicklung eines freifinanzierten Flughafens, der den Interessen und Bedürfnissen der Region Berlin-Brandenburg gerecht wird:

– Wirtschaftsfreundlich durch einen großflughafentauglichen Standort mit zukunftsfähigem Entwicklungspotential – Gesundheitsfreundlich durch einen Standort, der möglichst wenig Bürgerinnen und Bürger gesundheitsschädlichem Lärm- und Abgasemissionen aussetzt – Bürgerfreundlich durch den Verzicht auf die Verlärmung der traditionellen Naherholungsgebiete der Millionenmetropole Berlins (Dahmegewässer, Spree und Havelseen) – Berlinfreundlich durch eine Lärmentlastung Berlins sowie eine schnelle Bahnanbindung – Brandenburgfreundlich durch die Schaffung vieler neuer Arbeitsplätze
Ein solcher Flughafen muss im Interesse ganz Deutschlands sein!
Schaffen Sie einen Flughafen, der den ethischen und sozialen Werten unserer Gesellschaft entspricht!
Niemand kann eine falsche Sache zu einem guten Ende führen!

Für die wirtschaftlich sinnvolle und profitable Nachnutzung der verbauten Milliarden in Schönefeld gibt es unabhängig geprüfte plausible Konzepte.

Berlin hat einen jährlichen Zuzug von ca. 40.000 Menschen (in diesem Jahr sollen es sogar ca. 70.000 Personen werden). Diese Entwicklung wird voraussichtlich auch weiter andauern, so dass dafür beträchtlicher Raum für Wohnungsbau benötigt wird. Die Konsequenz kann somit nur sein: Bauen Sie Wohnungen auf dem freien Areal des jetzigen BER, das verkehrsmäßig hervorragend angeschlossen und immerhin 40 % größer als Kreuzberg ist – Wohnungen zur Beseitigung der Wohnungsknappheit und zur Sicherung bezahlbarer Mieten.

Friedrichshagener Bürgerinitiative: Sonntag, 2.8.2015, um 16 Uhr Demo am Flughafen Schönefeld

P R E S S E M I TT E I L U N G
Berlin-Friedrichshagen, 28.7.2015

FBI Flughafen

Sonntag, 2.8.2015, um 16 Uhr Demo am Flughafen Schönefeld
TOUR de Natur 2015: aktiv – umweltbewegt – unaufhaltsam
=> 15 Tage mit dem Fahrrad für eine nachhaltige Umweltpolitik und Lebensweise – erstmals auch mit dem Thema Luftverkehr
Am 25. Juli ist es wieder soweit – ca. 120 Umweltschützer werden in diesem Jahr die Tour de Natur in Braunschweig beginnen. Die Fahrradtour endet nach 15 Tagen und 634 km in der Lausitz in Groß Gastroe (nahe Cottbus). Geradelt wird mit Kind und Kegel für eine nachhaltige, klimafreundliche Umweltpolitik und Lebensweise. Die Tour findet als „Mitmachtour“ jährlich seit 2006 statt.

Erstmalig wird in diesem Jahr auch die Flugverkehrspolitik im Allgemeinen und im Besonderen am exemplarischen Beispiel BER thematisiert werden. Wenn richtigerweiser erkannt wird, dass der Standort des BER ein „Geburtsfehler“ (Müller, reg. BM Berlin) ist, dann darf Politik sich nicht gleichzeitig „Denkpausen“ (Müller, reg. BM Berlin) verordnen, wenn es um nachhaltige Verkehrspolitik und -entwicklung geht.

Auf der Etappe Potsdam-Schulzendorf werden sich Aktivisten der Berlin-Brandenburger Bürgerbündnisse gegen Fluglärm (ABB, Bündnis Südost und BVBB) der Tour de Natur anschließen. Zwischenhalte gibt es am alten Sxf-Terminal in Schönefeld und am neuen Terminal des BER:

Programm, Sonntag, 2.8.2015:

16.00-17.00 Uhr Kundgebung (Inhouse-Demo) im Terminal des Flughafen Schönefeld (alt) zu den Folgen des Flugverkehrs, Thema Klimaschutz und Lärm, Gastredner: Prof. Dr. Hans Behrbohm, HNO-Arzt
anschließend: Gemeinsamer Demozug zum Terminal BER (neu)
17.45 – 18.15 Uhr: Kundgebung auf dem Willy-Brandt-Platz direkt am neuen Terminal gegen die Verschwendung von Steuergeldern für unsinnige Großprojekte
Die Friedrichshagener Bürgerinitiative (FBI) unterstützt die Veranstaltung der Tour de Natur organisatorisch und durch die Teilnahme von Mitgliedern.

Die FBI setzt sich für eine Begrenzung der Kurzstreckenflüge zu Gunsten der Bahn und für den Betrieb von Flugdrehkreuzen außerhalb dicht bewohnter Gebiete und ein Nachtflugverbot von 22-6 Uhr für bestehende, metropolennahe Flughäfen ein. Darüberhinaus fordert sie die Neuerrichtung eines freifinanzierten und konkurrenzfähigen neuen Flughafens an einer großflughafentauglichen Stelle und eine Nachnutzung des jetzigen BER–Areals in Schönefeld zum Wohle der Berliner und Brandenburger Bürger. Die FBI führt seit 2011 jeden Montag eine Protest-Mahnwache auf dem Marktplatz in Friedrichshagen durch. Die 214. Mahnwache findet am 03. Aug. 2015 statt.

Sprecherrat Friedrichshagener Bürgerinitiative

Falsches Spiel am falschen Standort – 200. BER-Montagsdemo am 27.4. um 19 Uhr in Friedrichshagen

Pressemitteilung
Berlin, 24.4.2015

FBI Flughafen

Bürgerinitiativen der Standorte Frankfurt, München und Berlin/Brandenburg rücken enger zusammen.

Willkommen im Casino BER. Hier wird am großen Rad gedreht, hier wird gezockt und verspielt, was das Zeug hält. Und gekunkelt und gemunkelt. Und die Kugel rollt weiter…

Riesige Summen werden seit Jahren eingesetzt – wer weiß schon noch, um welche 1,1 Milliarden es gerade geht. Steuergeld mithin, derweil Schuldächer einzustürzen drohen. Aber auch Gesundheit und Vertrauen in Politik werden aufs Spiel gesetzt. Längst steht das Kürzel BER als Synonym für Politikversagen, Lobbyismus und künstlich geschaffene Bedarfe. Wofür?

Dieser Frage gehen am kommenden Montag auf dem Friedrichshagener Marktplatz Bürger aus der gesamten Region des BER nach. Und sie begrüßen die Sprecher der Bündnisse der Bürgerinitiativen aus Frankfurt am Main und München. „Überall regt sich regionaler Widerstand der Bevölkerung. Dabei geht es um gesellschaftliche Fragen wie Klimaschutz, die Finanzierbarkeit von Großprojekten, aber auch persönliche Betroffenheit bei der Frage des Rechts auf körperliche Unversehrtheit, Schutz des Eigentums und Bewahrung der Heimat.“*
Am Spieltisch im Casino BER nehmen am Montag Platz:

Christine Dorn, Vorsitzende des Bürgervereins Berlin-Brandenburg e.V.
Gabriele Franz, Sprecherin des Bündnis der Bürgerinitiativen Frankfurt am Main
Hartmut Binner, Sprecher des Aktionsbündnis aufgeMUCkt München
Dr. Henning Thole, Ärzte gegen Fluglärm
Prof. Dr. med. Hans Behrbohm, HNO-Arzt
Sigrid Strachwitz, Vorsitzende des Bürgervereins Friedrichshagen e.V.
Uwe Hiksch, Naturfreunde Deutschland
Ralf Müller, Sprecher der Friedrichshagener Bürgerinitiative

Die 200. Montagsdemo in Friedrichshagen ist der Auftakt der Aktionswoche gegen Fluglärm.

BVBB wählte neuen Vorstand

BVBB-Presseinfo vom Sonntag, 22. März 2015

BVBB Flughafen BER

Am 20.03.2015 führte der BVBB seine turnusmäßige Jahreshauptversammlung in Blankenfelde durch. Auf der Tagesordnung der Delegiertenkonferenz standen die Rechenschaftslegung und Entlastung des bisherigen sowie die Wahl des neuen Vorstands.

In geheimer Wahl wählten die Delegierten der BVBB-Ortsgruppen aus Blankenfelde-Mahlow-Diedersdorf, Eichwalde, Schulzendorf, Bohnsdorf, Karolinenhof-Schmöckwitz, Müggelheim, Gosen-Neu-Zittau, Erkner, Rahnsdorf-Wilhelmshagen-Hessenwinkel, Woltersdorf und Grünheide Christine Dorn (Bohnsdorf) zur neuen Vorsitzenden. Die 49-jährige Diplomingenieurin und Mutter von 4 erwachsenen Kindern ist weithin durch ihr Engagement im Bündnis-Südost und im Aktionsbündnis für ein lebenswertes Berlin-Brandenburg (ABB) bekannt. Insbesondere ihre Kompetenz in Fragen des Schallschutzes macht sie bei den Flughafenprotagonisten zu einer ebenso gefürchteten wie geachteten Anwältin der Betroffenen.

Als Stellvertretender Vorsitzende wurde erneut Gernut Franke (Schulzendorf) bestätigt. Marcus Friedrich (Blankenfelde) wählten die Delegierten zum neuen Schatzmeister. Er löst den langjährigen Schatzmeister Hans-Joachim Stefke (Berlin-Neukölln) ab, der dem BVBB seit dem Jahre 2001 durch seine konsequente und verantwortungsvolle Tätigkeit ein stabiles finanzielles Fundament gesichert hat.

Zu Beisitzern wurden Hilla Uppenkamp (Müggelheim), Andy Noack (Blankenfelde), Dr. Bernhard Jurisch (Müggelheim), Dr. Philip Zeschmann (Schöneiche) und Kristian-Peter Stange (Müggelheim) gewählt.
Die Delegierten sprachen in offener Wahl den Kassenprüfern Hans-Joachim Stefke und Werner Szafranski ihr Vertrauen aus.

Christine Dorn erklärte, dass alle Mitglieder des neuen Vorstands in den Bündnissen und verschiedenen örtlichen Bürgerinitiativen gut vernetzt sind. Somit ist sichergestellt, dass die Verteidigung der Bürgerrechte gegen den Flughafen am falschen Standort mit breit aufgestellter einheitlicher Kraft so lange fortgesetzt wird, bis die politische Einsicht gegeben ist, dass es einen zukunfts- und entwicklungsfähigen Flughafen nur an einem verträglichen Standort geben kann. Wie mit dem BVBB-Nachnutzungskonzeptes „Zentralflughafen für Deutschland“ bewiesen, stehen zweifelsfrei nachhaltige Lösungen zur Verfügung.

Aktuell jedoch gelte es, den wiederholten vorsätzlichen Schallschutzbetrug der Flughafengesellschaft, der mit Duldung der Gesellschafter und der Landesregierung in schamlos herabwürdigender Art und Weise an den Betroffenen betrieben wird, zu entlarven und den Betroffenen Schutz nach den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses zu sichern.

„Die Verantwortlichen in Politik, Verwaltung und Wirtschaft werden wir zwingen, den an diesem Standort notwendigen aktiven und passiven Schutz vor Fluglärm vollständig und ohne Abstriche umzusetzen und sowohl die Kosten des baulichen Schallschutzes als auch ein Nachtflugverbot von 22-6 Uhr als Preis der falschen Standortentscheidung zu begreifen. Ständig für die Öffentlichkeit vom weltbesten Schallschutz zu reden und in der Praxis die Betroffenen in vielen Fällen abzuspeisen und über den Tisch zu ziehen, schaffen weder Akzeptanz noch „gute Nachbarschaft“. „

Friedrichshagener Bürgerinitiative: Die deutsche Luftfahrt schmückt sich beim Kampf gegen Fluglärm offenbar mit fremden Federn

Pressemitteilung:

Nachtflugverbot

Offener Brief mit Nachfragen an den Präsidenten des Bundesvebandes der Deutschen Luftfahrt e.V. (BDL)

Der Bundesverband der Deutschen Luftfahrt e.V. (BDL) hat am 15.01.2015 zum Thema „Lärmkartierung des Umweltbundesamtes“ eine Pressemitteilung herausgegeben. Darin wird ausdrücklich hervorgehoben, dass Erfolge beim Kampf gegen Fluglärm auf Maßnahmen der deutschen Luftfahrt zum Lärmschutz zurückzuführen seien:
»Die Anzahl der in Deutschland von Fluglärm betroffenen Menschen ist laut der neusten Lärmkartierung des Umweltbundesamtes (UBA) von 746.500 im Jahr 2007 auf 738.000 im Jahr 2012 gesunken. Das ist ein besonders guter Wert, da diesmal mit den Flughäfen Berlin-Schönefeld und Leipzig/Halle zwei zusätzliche Großflughäfen in die Berechnung aufgenommen wurden. „Die Lärmkartierung des UBA belegt, dass die deutsche Luftfahrt mit ihren Maßnahmen zum Lärm-schutz auf dem richtigen Weg ist …“ sagte der BDL-Präsident Klaus-Peter Siegloch heute in Berlin.« http://www.bdl.aero/de/presse/pressemitteilungen/2015/108/

Auch die Friedrichshagener Bürgerinitiative FBI hat sich mit den UBA-Lärmkartierungen beschäftigt, konnte dabei aber die Erfolge der deutschen Luftfahrt beim Lärmschutz an vielen Großflughäfen nicht entdecken.
„Das verfügbare Datenmaterial der UBA-Lärmkartierung belegt eher das Gegenteil“ sagte Ralf Müller, Sprecher der Friedrichshagener Bürgerinitiative FBI. „An 5 der 9 schon 2007 erfassten Flughäfen ist die Anzahl der Betroffenen gar nicht gesunken, an 4 dieser 5 Flughäfen ist sie sogar gestiegen. Beim Flughafen Frankfurt hat erst ein gerichtlich verhängtes Nachtflugverbot die Betroffenenzahl nahezu halbiert. Dort, wo beim nächtlichen Fluglärm die Luftfahrt ohne gerichtliches Nachtflugverbot selbst in der Verantwortung steht, wie z.B. am Flughafen Köln/Bonn, ist die Zahl der Betroffenen gestiegen. Die deutsche Luftfahrt möchte sich anscheinend mit fremden Federn schmücken, denn das Gute kommt eher woanders her“ führt Ralf Müller weiter aus.

Um hier für sachliche Aufklärung zu sorgen, hat die Friedrichshagener Bürgerinitiative den Präsidenten des BDL, Herrn Klaus-Peter Siegloch, in einem offenen Brief gebeten, die statistischen Effekte, wie z.B. stark gesunkene Flugbewegungszahlen, aus Sicht des BDL zu erläutern. Es geht dabei um die nachfolgend aufgeführten Fragestellungen:

1.
Die Anzahl der Betroffenen (Kriterium: L DEN > 55 dB(A)) ist im Jahr 2012 an 5 der 9 bereits 2007 erfassten Verkehrsflughäfen gar nicht gesunken (55,5 %), an 4 dieser 5 Flughäfen dagegen trotz gesunkener Flugbewegungszahlen sogar gestiegen.
Falls wir Ihnen bei der Nachforschung behilflich sein dürfen: Betrachten Sie bitte die Daten von Düsseldorf, Köln/Bonn, München und Hamburg hinsichtlich gestiegener Betroffenenzahlen (zusammen + 23.500) bei gleichzeitig gesunkenen Flugbewegungszahlen (zusammen – 91.387). In Stuttgart ist die Zahl der Betroffenen trotz eines Einbruchs der Flugbewegungszahlen (- 33.007) offenbar konstant geblieben.
Welche Maßnahmen der deutschen Luftfahrt zum Lärmschutz rufen derartige Ergebnisse hervor?

2.
In Frankfurt wirkt sich in den Daten von 2012 das gerichtlich verhängte Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr massiv aus. Gab es 2007 bei dem Kriterium L Night > 50 dB(A) ohne dieses Nachtflugverbot noch 107.600 Betroffene, sank diese Zahl für 2012 mit Nachtflugverbot auf 59.800 Betroffene. In Köln/Bonn hingegen stieg die Zahl der Betroffenen von 43.600 in 2007 auf 45.200 in 2012. Hier gibt es kein gerichtlich verhängtes Nachtflugverbot.
Welche Maßnahmen der deutschen Luftfahrt zum Lärmschutz lassen diesbezüglich die Schlussfolgerung zu, dass sich die deutsche Luftfahrt auf dem richtigen Weg befindet?

3.
Wären in der Auswertung 2012 beim Fluglärm die Erfassungskriterien der Stufe 2 gegenüber der Stufe 1 im Jahr 2007 ebenso halbiert worden, wie bei den anderen Verkehrsarten, hätten nicht 2, sondern bis zu 12 Verkehrsflughäfen neu gelistet werden müssen (davon 5 der Kategorie „International“; Kriterium: Statt min. 50.000 Flugbewegungen wären alle Flughäfen ab min. 25.000 Flugbewegungen erfasst worden).
In der Gesamtbilanz 2012 wäre ein Anstieg der Gesamtzahl der Betroffenen gegenüber 2007 zu verzeichnen. Der BDL argumentiert mit der gesunkenen Gesamtzahl der Betroffenen von 746.500 in 2007 auf 738.000 in 2012.
Handelt es sich bei dieser Nichtanpassung der Erfassungskriterien um eine Maßnahme der deutschen Luftfahrt zum Lärmschutz?

Die Friedrichshagener Bürgerinitiative geht von einer sachlich fundierten Beantwortung dieser Fragen seitens des BDL aus.

Weiterführende Links:

UBA 9.1.2015: Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung: In vielen deutschen Städten ist es zu laut http://www.umweltbundesamt.de/daten/umwelt-gesundheit/laermkartierung-laermaktionsplanung
UBA 12.9.2013: Lärmkarten mit Links zu den Länderkarten: http://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/umgebungslaermrichtlinie/laermkarten
Anlage: UBA-Daten

Mit freundlichem Gruß,
Presseteam FBI

Bundesverwaltungsgericht verweigert Anrufung des Europäischen Gerichtshofs

FBI Flughafen

PRESSEERKLÄRUNG
Baumann Rechtsanwälte:

Revision gegen OVG-Urteil zur Flugroute über den Müggelsee zurückgewiesen

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom heutigen Tage die Revision der Naturfreunde Berlin e.V. und mehrerer Einwohner Berlins gegen ein Urteil des OVG Berlin-Brandenburg zurückgewiesen. Das OVG Berlin-Brandenburg hatte die umstrittene Flugroute vom künftigen Flughafen Berlin-Brandenburg über den Müggelsee in erster Instanz als rechtmäßig angesehen, hiergegen hatten die durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte vertretenen Kläger die vom OVG zugelassene Revision zum BVerwG eingelegt.

Rechtsanwältin Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) ist von der Entscheidung des Gerichts enttäuscht:

„Das BVerwG hat leider die Gelegenheit nicht genutzt, das Vertrauen der Bevölkerung in die Zuverlässigkeit behördlicher Entscheidungen wiederherzustellen. Die Müggelseeroute ist eine vollständige Abkehr von wesentlichen Grundannahmen, die der Entscheidung für die Realisierung eines Großflughafens am Standort Schönefeld zugrunde lagen. Vor allem die Bevölkerung Berlins wird nun mit erheblichem Fluglärm überzogen, dem sie nach den Aussagen im Ausbauverfahren gerade nicht ausgesetzt werden sollte. Zugleich wird das größte traditionelle Naherholungsgebiet im Berliner Osten, das eigentlich nach der Lärmaktionsplanung des Landes Berlin auch künftig ein sog. Ruhiges Gebiet bleiben soll, verlärmt und die dort vorhandenen, europäisch geschützten Naturschutzgebiete werden beeinträchtigt. Ob diese Auswirkungen rechtmäßig sind, hängt unter anderem auch von der Interpretation vorrangiger europäischer Rechtsvorschriften ab. Völlig unverständlich ist für uns deshalb, dass das BVerwG hierzu nicht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen hat, obwohl dies im Verfahren ausdrücklich beantragt wurde und eine klare Äußerung des EuGH zu den strittigen Fragen bisher nicht vorliegt.“

Dr. Helmut Jahne, einer der Kläger im Verfahren, ist mit der Entscheidung nicht einverstanden: 

„Die Konsequenz aus dem heutigen Urteil ist, dass Flughäfen unter völlig anderen Voraussetzungen geplant werden dürfen, als sie später betrieben werden. Da drängt sich doch die Frage auf, welchen Sinn die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens mit Beteiligung der Öffentlichkeit hat, wenn später dann die Flugrouten ohne Rücksicht auf die Annahmen in der Planfeststellung letztlich beliebig festgelegt werden können und völlig andere Gebiete verlärmt werden, als ursprünglich angenommen. Nach intensiver Auseinandersetzung mit allen Dokumenten der Planfeststellung, des Landesentwicklungsplanes, der Flugroutenabwägung usw. kann ich mir aus meiner Sicht nun kein Flugverfahren mehr vorstellen, welches noch mehr von allen ursprünglichen Planungen abweicht, in völlig andere Gebiete führt, um Größenordnungen mehr Menschen mit Fluglärm belastet und zudem in ihren Umweltauswirkungen weniger betrachtet wurde als die Müggelseeroute. Wenn diese Flugroutenfestsetzung nun rechtmäßig erfolgt ist, dann bedarf es zukünftig keinerlei Grobplanung und keinerlei Planungsgrundsätzen mehr, weil offenbar jede beliebige Flugroute zulässig zu sein scheint. Ich fühle mich als betroffener Bürger von den Behörden getäuscht und von der Justiz im Stich gelassen. Wir werden jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann gemeinsam mit unseren Rechtsanwälten intensiv einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht prüfen.“

NaturFreunde Berlin: Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts europarechtlich fragwürdig

nfd-bildmarke_4c-outline-cmyk-cmyk.jpgZum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Klage der NaturFreunde Berlin zum Abflugverfahren für den Flughafen Berlin Brandenburg (sog. Müggelseeroute) erklärt der stellvertretende Landesvorsitzende der NaturFreunde Berlin, Uwe Hiksch:

NaturFreunde prüfen Gang zum Bundesverfassungsgericht

Leipzig, 18.12.2014 – Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die Revisionsklage der NaturFreunde Berlin abzuweisen, werden die NaturFreunde weitere rechtliche Schritte prüfen. Es ist nicht akzeptabel, dass Flugrouten willkürlich festgelegt werden, ohne dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfinden muss.

Die NaturFreunde werden sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Durchführung einer ordentlichen Umweltverträglichkeitsprüfung und FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Verträglichkeitsprüfung für die Festlegung von Flugrouten in Deutschland rechtlich verbindlich vorgeschrieben wird. Mit der heutigen Entscheidung verweigert das Bundesverwaltungsgericht Umwelt- und Naturschutzverbänden grundsätzliche Rechte und Beteiligungs-möglichkeiten.

Auch die Weigerung des Gerichts, diese grundsätzliche Frage zu einer Klärung an den Europäischen Gerichtshof zu überweisen, ist nicht akzeptabel. Die Richter haben mit ihrer Ablehnung des Antrags der NaturFreunde europäisches Recht bewusst ignoriert. Die NaturFreunde Berlin müssen als anerkannter Umwelt- und Naturschutzverband das Recht haben, zu möglichen Auswirkungen auf betroffene Arten im Rahmen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie Stellung zu beziehen. Die NaturFreunde werden prüfen, ob gegen das Urteil des BVerwG vor dem Bundesverfassungsgericht Einspruch eingelegt werden kann, da das Gericht durch sein Urteil die grundsätzlichen Rechte von Umweltverbänden massiv einschränkt.

Mit einer Reihe von Vorlageanträgen haben die NaturFreunde das BVerwG gebeten, vor dem Europäischen Gerichtshof klären zu lassen, ob eine zwingende Umweltverträglichkeitsprüfung nach der Richtlinie 2011/92/EU (Umweltverträglichkeitsprüfungs-Richtlinie) in einem mehrstufigen Genehmigungsverfahren, wie z.B. der Festlegung von Flugrouten nach einem Planfeststellungsbeschluss für einen Flughafen, vorgeschrieben ist. Weiter regten die NaturFreunde an, vor dem EuGH zu prüfen, ob nach Artikel 6. Abs. 3 der Richtlinie 92/43/EWG (Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen – Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) die Beteiligung von Natur- und Umweltverbänden zwingend vorgeschrieben ist, da durch die Festlegung eines Flugverfahrens erhebliche Auswirkungen auf Erhaltungsgebiete wie die FFH-Gebiete und Natura-2000-Gebiete im Bereich des Müggelsee bestehen. Weiter regten die NaturFreunde an, zu prüfen, ob Art. 9 Abs. 3 des Aarhus-Übereinkommens im Anwendungsbereich der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie), Anwendung bei Flugverfahren Anwendung finden muss, damit Natur- und Umweltverbände ihr im Aarhus-Übereinkommen zugesichertes Recht auf Zugang zu verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahren haben, um umweltbezogene Forderungen durchsetzen zu können. Ein vierter Vorlagenantrag forderte die Prüfung vor dem EuGH, ob bei der Festlegung von sog. Ruhigen Gebieten ein Verfahren nach Art. 8 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 2002/49 EG (Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) vorgenommen werden muss, da dort festgeschrieben ist, dass eine Verschlechterung des Lärmniveaus in einem Ruhigen Gebiet zu vermeiden ist.

Die NaturFreunde Berlin werden sich aktiv für die Sicherung der Rechte von Umweltverbänden bei öffentlichen Planungen einsetzen und die vom BVerwG vertretene Meinung, das Natur- und Umweltschutzverbände keine umfassende Mitwirkungsmöglichkeiten bei öffentlichen Planungen, die die Umweltsituation verschlechtern hätten, nicht akzeptieren. Sie werden für eine Umsetzung europäischen Rechts auch in Deutschland streiten und ihr Recht, bei der Festlegung von Flugrouten angehört zu werden und gegen falsche Festlegungen von Flugrouten vorzugehen, verteidigen.

Mit der heutigen Entscheidung wird eine fachlich nicht zu verantwortende und den Planfeststellungsverfahren zuwiderlaufende Flugroute nachträglich legitimiert. Die Planungen und Versprechungen, mit dem neu zu bauenden Flughafen ein metropolenabgewandtes Flugverfahrenskonzept durchzusetzen, wurden ignoriert. Der geplante Flughafen BER wird über 900 000 Betroffene durch Fluglärm terrorisieren. Die NaturFreunde Berlin werden sich mit dieser Entwicklung nicht abfinden und Möglichkeiten einer Verhinderung dieses planerischen Alptraums suchen.

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur „Müggelseeroute“ am Donnerstag, 18.12.2014:

nfd-bildmarke_4c-outline-cmyk-cmyk.jpgAm morgigen Donnerstag, 18.12.2014, 9.30 Uhr wird vom Bundesverwaltungsgericht das Urteil zur sog. „Müggelseeroute“ verkündet. Die Hauptverhandlung fand am 10.12.2014 statt.

Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
9.30 Uhr

Die Kläger werden vor Ort sein und stehen anschließend auch für eine Stellungnahme zur Verfügung.
Die NaturFreunde Berlin haben während der Verhandlung deutlich aufgezeigt, dass die Durchführung einer ordentlichen Umweltverträglichkeitsprüfung und FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Verträglichkeitsprüfung für die Festlegung von Flugrouten in Deutschland nach ihrer Überzeugung nach EU-Recht notwendig ist. Deswegen haben sie beantragt, ihrer Revision stattzugeben und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg aufzuheben. Die NaturFreunde sind der Überzeugung, dass das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg gegen europäisches Recht verstößt.

Um hier Rechtsklarheit zu bekommen haben sie gegenüber dem BuVerwG beantragt, das Verfahren auszusetzen und dem EuGH folgende Fragen im Wege der Vorabentscheidung zu unterbreiten:

  • Ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach EU-Recht im Rahmen des mehrstufigen Verfahrens für die Festlegung von Flugrouten notwendig?
  • Ist die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung bei der Festlegung von Flugrouten notwendig?
  • Muss das Aarhus-Übereinkommen so ausgelegt werden, dass anerkannte Umweltvereinigungen im Rahmen einer zulässigen Klage auch geltend machen können, dass die Festlegung eines Flugverfahrens ihnen die Möglichkeit gibt, Einspruch einzulegen, wenn sie der Überzeugung sind, dass sie gegen nationales oder EU-Recht verstoßen?
  • Haben Natur- und Umweltverbände das Recht, bei sog., „Ruhigen Gebieten“, eine Prüfung der Vermeidung einer Verschlechterung des Lärmniveaus zu verlangen und einen bestmöglichen Schutz der Ruhigen Gebiete als Entscheidungskriterium für die Festlegung von Flugrouten einzufordern?

Dazu Uwe Hiksch, stellv. Landesvorsitzender der NaturFreunde Berlin: „Die NaturFreunde erwarten, dass eine europarechtlichen Klärung durch den Europäischen Gerichtshof vorgenommen wird, damit anerkannte Umwelt- und Naturschutzverbänd das Recht haben, bei Einwirkungen auf Umwelt und möglichen Auswirkungen auf betroffene Arten ihre Rechte wahrzunehmen und z.B. im Rahmen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie Stellung zu beziehen.

Wenn Bayern es will, bekommt Deutschland die Maut, eine Herdprämie und einen Flughafen BER am falschen Standort!

Flughafen BER

Pressemitteilung der Friedrichshagener Bürgerinitiative zum Bild- Beitrag: „Stolpe enthüllt – Bund wollte BER nicht in Sperenberg“ v. 17.November 2014

Die Region Berlin/Brandenburg wurde mit Festlegung des falschen, stadtnahen Standortes um ein gut funktionierendes Flug-Drehkreuz betrogen.

Die falsche Standortwahl führt zwangsläufig zu eine Schwächung der wirtschaftlichen Möglichkeiten der Region.

Gleichzeitig werden hunderttausende Bürger gesundheitsschädlichen Lärm ausgesetzt. Die Verlärmung bester Wohn- und Naherholungsgebiete am Rande der Millionenmetropole Berlins wird zu einer spürbaren Verringerung der Lebensqualität und damit auch zu einer Infrastrukturschädigung der Region führen, die wiederum die Konkurrenzfähigkeit Berlins beim Kampf um die klügsten Köpfe in der Welt, mindert.

Staatssekretär Knittel war seinerzeit Mitglied der CSU, also auch Interessensvertreter Bayers. Wenn er nun sagte: „Wir können es nicht zulassen, dass ihr dort (Anm.: gemeint ist Speerenberg) einen Flughafen mit 24 Stunden Betrieb baut…“ um München zu schützen, so stellt sich die Frage, wen er mit „wir“ meinte?

Nahm Bayern möglicherweise seinerzeit bewusst Einfluss auf die Standortentscheidung, um die Konkurrenzfähigkeit der Region Berlin/Brandenburg zu mindern?

Eines wird jedoch ganz klar deutlich: Der falsche Standort Schönefeld mit all seinen katastrophalen Auswirkungen in der die Region wurde gewählt, um den Standort München im Bundesland Bayern zu stärken!

Deshalb fordern wir jetzt ein Aufschrei der Berliner und Brandenburger Politiker. Überwinden Sie Ihre opportunistischen Gefühle! Setzen Sie die Interessen der Region Berlin-Brandenburg durch und fordern Sie jetzt und heute einen neuen , großflughafentauglichen Standort im Interesse der Region Berlin-Brandenburg!

Sprecherrat der Friedrichshagener Bürgerinitiative