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NaturFreunde Berlin: Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts europarechtlich fragwürdig

nfd-bildmarke_4c-outline-cmyk-cmyk.jpgZum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Klage der NaturFreunde Berlin zum Abflugverfahren für den Flughafen Berlin Brandenburg (sog. Müggelseeroute) erklärt der stellvertretende Landesvorsitzende der NaturFreunde Berlin, Uwe Hiksch:

NaturFreunde prüfen Gang zum Bundesverfassungsgericht

Leipzig, 18.12.2014 – Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die Revisionsklage der NaturFreunde Berlin abzuweisen, werden die NaturFreunde weitere rechtliche Schritte prüfen. Es ist nicht akzeptabel, dass Flugrouten willkürlich festgelegt werden, ohne dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfinden muss.

Die NaturFreunde werden sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Durchführung einer ordentlichen Umweltverträglichkeitsprüfung und FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Verträglichkeitsprüfung für die Festlegung von Flugrouten in Deutschland rechtlich verbindlich vorgeschrieben wird. Mit der heutigen Entscheidung verweigert das Bundesverwaltungsgericht Umwelt- und Naturschutzverbänden grundsätzliche Rechte und Beteiligungs-möglichkeiten.

Auch die Weigerung des Gerichts, diese grundsätzliche Frage zu einer Klärung an den Europäischen Gerichtshof zu überweisen, ist nicht akzeptabel. Die Richter haben mit ihrer Ablehnung des Antrags der NaturFreunde europäisches Recht bewusst ignoriert. Die NaturFreunde Berlin müssen als anerkannter Umwelt- und Naturschutzverband das Recht haben, zu möglichen Auswirkungen auf betroffene Arten im Rahmen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie Stellung zu beziehen. Die NaturFreunde werden prüfen, ob gegen das Urteil des BVerwG vor dem Bundesverfassungsgericht Einspruch eingelegt werden kann, da das Gericht durch sein Urteil die grundsätzlichen Rechte von Umweltverbänden massiv einschränkt.

Mit einer Reihe von Vorlageanträgen haben die NaturFreunde das BVerwG gebeten, vor dem Europäischen Gerichtshof klären zu lassen, ob eine zwingende Umweltverträglichkeitsprüfung nach der Richtlinie 2011/92/EU (Umweltverträglichkeitsprüfungs-Richtlinie) in einem mehrstufigen Genehmigungsverfahren, wie z.B. der Festlegung von Flugrouten nach einem Planfeststellungsbeschluss für einen Flughafen, vorgeschrieben ist. Weiter regten die NaturFreunde an, vor dem EuGH zu prüfen, ob nach Artikel 6. Abs. 3 der Richtlinie 92/43/EWG (Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen – Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) die Beteiligung von Natur- und Umweltverbänden zwingend vorgeschrieben ist, da durch die Festlegung eines Flugverfahrens erhebliche Auswirkungen auf Erhaltungsgebiete wie die FFH-Gebiete und Natura-2000-Gebiete im Bereich des Müggelsee bestehen. Weiter regten die NaturFreunde an, zu prüfen, ob Art. 9 Abs. 3 des Aarhus-Übereinkommens im Anwendungsbereich der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie), Anwendung bei Flugverfahren Anwendung finden muss, damit Natur- und Umweltverbände ihr im Aarhus-Übereinkommen zugesichertes Recht auf Zugang zu verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahren haben, um umweltbezogene Forderungen durchsetzen zu können. Ein vierter Vorlagenantrag forderte die Prüfung vor dem EuGH, ob bei der Festlegung von sog. Ruhigen Gebieten ein Verfahren nach Art. 8 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 2002/49 EG (Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) vorgenommen werden muss, da dort festgeschrieben ist, dass eine Verschlechterung des Lärmniveaus in einem Ruhigen Gebiet zu vermeiden ist.

Die NaturFreunde Berlin werden sich aktiv für die Sicherung der Rechte von Umweltverbänden bei öffentlichen Planungen einsetzen und die vom BVerwG vertretene Meinung, das Natur- und Umweltschutzverbände keine umfassende Mitwirkungsmöglichkeiten bei öffentlichen Planungen, die die Umweltsituation verschlechtern hätten, nicht akzeptieren. Sie werden für eine Umsetzung europäischen Rechts auch in Deutschland streiten und ihr Recht, bei der Festlegung von Flugrouten angehört zu werden und gegen falsche Festlegungen von Flugrouten vorzugehen, verteidigen.

Mit der heutigen Entscheidung wird eine fachlich nicht zu verantwortende und den Planfeststellungsverfahren zuwiderlaufende Flugroute nachträglich legitimiert. Die Planungen und Versprechungen, mit dem neu zu bauenden Flughafen ein metropolenabgewandtes Flugverfahrenskonzept durchzusetzen, wurden ignoriert. Der geplante Flughafen BER wird über 900 000 Betroffene durch Fluglärm terrorisieren. Die NaturFreunde Berlin werden sich mit dieser Entwicklung nicht abfinden und Möglichkeiten einer Verhinderung dieses planerischen Alptraums suchen.

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur „Müggelseeroute“ am Donnerstag, 18.12.2014:

nfd-bildmarke_4c-outline-cmyk-cmyk.jpgAm morgigen Donnerstag, 18.12.2014, 9.30 Uhr wird vom Bundesverwaltungsgericht das Urteil zur sog. „Müggelseeroute“ verkündet. Die Hauptverhandlung fand am 10.12.2014 statt.

Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
9.30 Uhr

Die Kläger werden vor Ort sein und stehen anschließend auch für eine Stellungnahme zur Verfügung.
Die NaturFreunde Berlin haben während der Verhandlung deutlich aufgezeigt, dass die Durchführung einer ordentlichen Umweltverträglichkeitsprüfung und FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Verträglichkeitsprüfung für die Festlegung von Flugrouten in Deutschland nach ihrer Überzeugung nach EU-Recht notwendig ist. Deswegen haben sie beantragt, ihrer Revision stattzugeben und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg aufzuheben. Die NaturFreunde sind der Überzeugung, dass das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg gegen europäisches Recht verstößt.

Um hier Rechtsklarheit zu bekommen haben sie gegenüber dem BuVerwG beantragt, das Verfahren auszusetzen und dem EuGH folgende Fragen im Wege der Vorabentscheidung zu unterbreiten:

  • Ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach EU-Recht im Rahmen des mehrstufigen Verfahrens für die Festlegung von Flugrouten notwendig?
  • Ist die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung bei der Festlegung von Flugrouten notwendig?
  • Muss das Aarhus-Übereinkommen so ausgelegt werden, dass anerkannte Umweltvereinigungen im Rahmen einer zulässigen Klage auch geltend machen können, dass die Festlegung eines Flugverfahrens ihnen die Möglichkeit gibt, Einspruch einzulegen, wenn sie der Überzeugung sind, dass sie gegen nationales oder EU-Recht verstoßen?
  • Haben Natur- und Umweltverbände das Recht, bei sog., „Ruhigen Gebieten“, eine Prüfung der Vermeidung einer Verschlechterung des Lärmniveaus zu verlangen und einen bestmöglichen Schutz der Ruhigen Gebiete als Entscheidungskriterium für die Festlegung von Flugrouten einzufordern?

Dazu Uwe Hiksch, stellv. Landesvorsitzender der NaturFreunde Berlin: „Die NaturFreunde erwarten, dass eine europarechtlichen Klärung durch den Europäischen Gerichtshof vorgenommen wird, damit anerkannte Umwelt- und Naturschutzverbänd das Recht haben, bei Einwirkungen auf Umwelt und möglichen Auswirkungen auf betroffene Arten ihre Rechte wahrzunehmen und z.B. im Rahmen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie Stellung zu beziehen.

Wenn Bayern es will, bekommt Deutschland die Maut, eine Herdprämie und einen Flughafen BER am falschen Standort!

Flughafen BER

Pressemitteilung der Friedrichshagener Bürgerinitiative zum Bild- Beitrag: „Stolpe enthüllt – Bund wollte BER nicht in Sperenberg“ v. 17.November 2014

Die Region Berlin/Brandenburg wurde mit Festlegung des falschen, stadtnahen Standortes um ein gut funktionierendes Flug-Drehkreuz betrogen.

Die falsche Standortwahl führt zwangsläufig zu eine Schwächung der wirtschaftlichen Möglichkeiten der Region.

Gleichzeitig werden hunderttausende Bürger gesundheitsschädlichen Lärm ausgesetzt. Die Verlärmung bester Wohn- und Naherholungsgebiete am Rande der Millionenmetropole Berlins wird zu einer spürbaren Verringerung der Lebensqualität und damit auch zu einer Infrastrukturschädigung der Region führen, die wiederum die Konkurrenzfähigkeit Berlins beim Kampf um die klügsten Köpfe in der Welt, mindert.

Staatssekretär Knittel war seinerzeit Mitglied der CSU, also auch Interessensvertreter Bayers. Wenn er nun sagte: „Wir können es nicht zulassen, dass ihr dort (Anm.: gemeint ist Speerenberg) einen Flughafen mit 24 Stunden Betrieb baut…“ um München zu schützen, so stellt sich die Frage, wen er mit „wir“ meinte?

Nahm Bayern möglicherweise seinerzeit bewusst Einfluss auf die Standortentscheidung, um die Konkurrenzfähigkeit der Region Berlin/Brandenburg zu mindern?

Eines wird jedoch ganz klar deutlich: Der falsche Standort Schönefeld mit all seinen katastrophalen Auswirkungen in der die Region wurde gewählt, um den Standort München im Bundesland Bayern zu stärken!

Deshalb fordern wir jetzt ein Aufschrei der Berliner und Brandenburger Politiker. Überwinden Sie Ihre opportunistischen Gefühle! Setzen Sie die Interessen der Region Berlin-Brandenburg durch und fordern Sie jetzt und heute einen neuen , großflughafentauglichen Standort im Interesse der Region Berlin-Brandenburg!

Sprecherrat der Friedrichshagener Bürgerinitiative