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Beiträge mit Schlagwort ‘#Mobilitätswende’

Autofreie Tage selber machen: Soziale und klimagerechte Mobilitätswende jetzt!

Presseankündigung

24. Mai 2022

Bündnis ruft zu bundesweiten Aktionstagen am 18. und 19. Juni auf

Spätestens mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ist auch jenen, die sich bisher wenig mit dem Thema befasst haben, klar geworden: Wir müssen uns nicht nur von den fossilen Energien verabschieden, sondern als gesamte Gesellschaft unseren Energieverbrauch senken. Das gilt nicht zuletzt im Verkehrssektor, in dem die Emissionen seit 30 Jahren auf hohem Niveau stagnieren.

Trotzdem schließt die Bundesregierung konkrete Maßnahmen wie ein generelles Tempolimit oder autofreie Sonntage aus und treibt stattdessen den Neubau von Autobahnen und Bundesstraßen weiter voran. Auch die Ampelkoalition setzt auf immer mehr Verkehr auf den Straßen und immer größere, schwerere Autos. Die Klimaziele, eine sichere, lebenswerte Umgebung und eine langfristige kostengünstige Mobilität für alle Menschen haben bislang keine Priorität.

Unter dem Motto „Sozial- und klimagerechte Mobilitätswende jetzt!“ ruft daher eine bundesweite Vernetzung verschiedener Gruppen und Organisationen für das Wochenende 18. und 19. Juni zu dezentralen Aktionstagen auf. Mit breit gefächerten Aktionen an verschiedenen Orten wollen sie gemeinsam auf die Probleme und immer dringendere Notwendigkeit von substanziellen Veränderungen im Verkehrssektor hinweisen und für eine soziale und klimagerechte Mobilitätswende aktiv werden.

Gemeinsam fordern sie:

    • Kein weiterer Neu- und Ausbau von Autobahnen und Bundesstraßen. Der Bundesverkehrswegeplan 2030 darf so nicht umgesetzt werden, sondern muss auf seine Klimaverträglichkeit überprüft werden.

    • Ausreichend Geld vom Bund für besseren ÖPNV. Bus und Bahn müssen sofort zukunftsfähig ausgebaut und für alle bezahlbar werden.

    • Mobil ohne Auto: Wir brauchen Städte und Dörfer mit kurzen Wegen und besten Bedingungen für klimafreundliche Fortbewegung und gute Lebensqualität.

    • Ein reiner Antriebswechsel greift zu kurz: Der Autoverkehr, die Zahl der Autos und deren Produktion müssen deutlich reduziert werden.

Bereits im vergangenen Jahr hatten die beteiligten Gruppen zu gemeinsamen Aktionstagen unter demselben Motto aufgerufen und waren im Juni und Oktober 2021 an mehr als 70 Orten gemeinsam in Aktion.

Chance ergreifen für nachhaltige Batterien und eine umfassende Mobilitätswende

Umwelt- und Entwicklungsorganisationen fordern Bundesregierung und Europa-Abgeordnete auf, nachhaltige Batterien wirksam und zügig zu regulieren.
[Berlin, 3. März 2022] Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern die Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf, den fraktionsübergreifenden Entwurf der Batterieverordnung am Mittwoch, den 9. März 2022, zu verabschieden. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat bereits im Februar einen starken Entwurf vorgelegt. Er beinhaltet Regeln, um Batterien in Zukunft nachhaltiger und reparierbarer zu produzieren sowie menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen in Batterielieferketten zu verankern.

Die neue Batterieverordnung ist dringend nötig und soll die überholte Batterierichtlinie aus dem Jahr 2006 ablösen. Diese hatte Menschenrechte und Umweltschutz beim Rohstoffabbau für Batterien außen vorgelassen.
Jetzt gibt es die Chance für mehr Gerechtigkeit. Mit der Batterieverordnung können umfassende Sorgfaltspflichten gesetzlich festgeschrieben werden. Ein längst überfälliger Schritt. Nur mit ambitionierten Regeln für die Batterieproduktion können Menschenrechts-, Umwelt- und Klimaschutz miteinander verzahnt werden“, sagt Johanna Sydow von Germanwatch.  

Eine Woche später, am 17. März, positionieren sich die europäischen Mitgliedsstaaten. Aktuell gibt es Kontroversen zwischen einzelnen Staaten darüber, ab wann gewisse Nachhaltigkeitsaspekte der Verordnung in Kraft treten sollen.

Schluss mit Verzögerung und Verwässerung! Die Bundesregierung muss sich im EU-Rat für den Entwurf des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments und eine zügige Umsetzung aussprechen. Wirksame Regeln für Menschenrechts- und Umweltschutz dürfen angesichts des massiven Ausbaus der E-Mobilität in Deutschland nicht auf die lange Bank geschoben werden”, kommentiert Lara Louisa Siever von INKOTA.

Mit der immensen Förderung der Elektromobilität und der Ausweitung der Batterieproduktion in Deutschland steigen die Rohstoffbedarfe bei Lithium, Kobalt, Bauxit und anderen Metallen. Gleichzeitig verschärfen sich dadurch die menschenrechtlichen und ökologischen Risiken durch den Bergbau.

Die Batterieverordnung ist ein wichtiger Meilenstein für eine nachhaltigere Mobilität. Aber eine reine Antriebswende reicht nicht aus! Eine wirkliche Mobilitäts- und Rohstoffwende muss die Anzahl und Größe der Autos deutlich reduzieren. Nur wenn der Bergbau reduziert wird, kann es gelingen, Menschenrechte und Umweltschutz in den Abbauregionen zu stärken”, betont Michael Reckordt von PowerShift.

Weitere Informationen: PowerShift (2022): Die politische Debatte um die europäische Batterieverordnung – klare Regeln für nachhaltige Produkte.

Germanwatch, INKOTA, PowerShift (2021): Positionspapier: Für konsequenten Schutz der Menschenrechte und der Umwelt in der EU-Batterieverordnung    

Pressekontakt: Lara Louisa Siever, Referentin Rohstoffpolitik, Wirtschaft und Menschenrechte, INKOTA-netzwerk, 0157 344 74 810, siever@inkota.de, Twitter: @LaraLouisa16 Michael Reckordt, Referent Rohstoffpolitik, PowerShift, 0163 633 63 72, michael.reckordt@power-shift.de, Twitter: @MichaelReckordt Johanna Sydow, Referentin für Ressourcenpolitik, Germanwatch, 0176 260 95 273, sydow@germanwatch.org, Twitter: @JohannaSydow Stefan Küper, Pressesprecher, Germanwatch, 0151 252 110 72, presse@germanwatch.org  

Brief an die Koalitionsverhandler*innen und die Medien vom Bündnis Verkehrsinitiativen

Klimaziele im Verkehrssektor nur mit einem Set von Maßnahmen erreichbar
 
 
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 ist es nun verpflichtende Aufgabe der Politik, bis Ende 2022 konkrete Schritte zur Erreichung der Klimaziele für die Zeit nach 2030 zu regeln. Der Verkehrssektor ist für ein Fünftel der deutschen THG-Emissionen verantwortlich. „Eine Projektion der CO2-Emissionen im Verkehrssektor auf das Jahr 2030 ergibt eine große Klimalücke in Bezug auf das von der Bundesregierung verabschiedete Klimaschutzgesetz“ (Umweltbundesamt). Alle Verkehre belasten die Umwelt durch ihre Emissionen. Daher muss eine klimaneutrale und nachhaltige Mobilität umgebaut werden nach der Devise: Vermeidung – Verlagerung – Verbesserung. Wir fordern einen Plan mit konkreten und messbaren Schritten für die einzelnen Jahre bis 2035:
Umweltverträglichere Verkehrsträger wie Schiene und Wasserstraße stärken. 
Die Ziele des Klimaschutzplanes für 2030 sind im Verkehr nur mit einem Set von weitreichenden Maßnahmen und Instrumenten erreichbar, welche Effizienz und alternative Antriebe fördern, die zu kleineren Kfz, zu einer geringeren Leistung und einem geringeren Gewicht der Kfz führen (was auch den Straßenverkehrslärm mindert), den motorisierten Individualverkehr stärker bepreisen und den Umweltverbund ausbauen und stärken.
Integratives Bundesmobilitätsgesetz BMobG statt Einzelgesetzte (u.a. AEG, BFSTrG, LuftVG) einführen. Das BMobG muss Richtschnur sein aller Gesetze im Mobilitätsbereich inkl. Klima- und Gesundheitsschutz, Flächenverbrauch und –gerechtigkeit.
Klimaschädliche Subventionen im Verkehrssektor (Entfernungspauschale, geringe Diesel- und Kerosinsteuer, Dienstwagen, Agrardiesel) müssen abgebaut werden. 
Einführung von Tempolimits auf Autobahnen (z.B. 120 km/h) und innerhalb von Ortschaften (z.B. 30 km/h). Diese sind gut für Sicherheit, Entschleunigung, Gesundheit, Klima und andere Fahrzeugkonzepte. 
  
Neue Kriterien für die Überprüfung des Bundesverkehrswegeplanes
Der Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) soll umgehend überarbeitet werden im Einklang mit dem Natur-, Arten- und Klimaschutz. Diese sind bei der bisherigen Aufstellung nicht angemessen berücksichtigt worden. Angesichts der Emissionsentwicklungen im Verkehrssektor braucht es jetzt schnell ein Sofortprogramm, durch welches das 1,5 Grad Ziel erreicht werden kann. Gerade Straßenbauprojekte fördern noch mehr Verkehr und steigern die Klimagas-Emissionen auch durch den Bau. Zudem zementieren, im wahrsten Sinne des Wortes, die jetzt geplanten und realisierten Straßenbauprojekte die Mobilität der nächsten Jahrzehnte. Zudem kann durch die Versiegelung von Vegetationsflächen weniger CO2 abgebaut werden. Durch neue Straßen induzierter motorisierter Straßenverkehr ist klimaschädlich.
  
Kriterien der Bedarfsplanüberprüfung müssen sein:
Berücksichtigung von Klimawandel und Natur- und Artenschutz
Verkehrsverlagerung von der Straße auf Schiene und Wasserwege
Realistische Schätzung von Nutzen und Kosten
Neubewertung der Einzelprojekte statt einer bloßen Gesamtbeurteilung des BVWPs
Reale Bürgerbeteiligung sowie Einbeziehung der Umwelt- und Verkehrsinitiativen und -verbände bei der Überprüfung 
 
Der Bundesverkehrswegeplan 2030 ist nicht kompatibel mit den Klimazielen. Er ist rechtlich unverbindlich und in seiner Priorisierung unklar. Mehrere Rechtsgutachten belegen:
Eine kurzfristige Überarbeitung des aktuellen Plans ist rechtlich unproblematisch möglich.
Eingestellte Projekte können auch gestrichen werden.
Auch in der Phase der Planfeststellung ist es rechtlich widerspruchsfrei möglich, die Ausbaugesetze zu ändern oder aufzuheben und damit den Planungsprozess zu stoppen. 
 
 
Beteiligung von Umweltexperten bei Überarbeitung des Methodenhandbuches
 Das Methodenhandbuch zum BVWP wurde von Transport-Unternehmen anstelle von Experten für Klimawandel, Natur und Umwelt entwickelt und muss überarbeitet werden. Die Überarbeitung des Methodenhandbuches zum BVWP soll nach der Devise erfolgen: „Mit nachhaltiger Mobilität gegen den Klimawandel“.
 
 
Verkehrswende ist auch Schutz vor Schadstoffen und Lärm 
 Für eine Senkung der Schadstoff- und Lärm-Emissionen im Verkehr müssen deutlich ambitioniertere/niedrigere Grenzwerte, für alle Kfz in allen Betriebszuständen und ohne Ausnahmen, ohne Einfluss der Kfz-Hersteller und Kfz-Zulieferer erstellt werden, die dann auch unter Androhung empfindlicher Strafen einzuhalten sind. Verschiedene Gutachten dazu, auch vom Bundesumweltamt, liegen bereits vor.
  
Verantwortungsvoller Umgang mit finanziellen Ressourcen
 Da die Corona-Pandemie und die Flutkatstrophe viele Milliarden Euro kosten, darf im Verkehrssektor nur das Notwendige in Angriff genommen werden: Mehr Investitionen in Erhalt statt Neubau und die Gelder umwidmen zur Verbesserung, vor allem der Bahn.
 
Vorbild: Österreich hat bereits mit der Verkehrswende begonnen
 Österreich konkretisiert seine Klimapolitik bereits seit Mitte 2021. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket ist beschlossen, Bundesstraßen-Projekte werden evaluiert, es liegt ein Mobilitätsmasterplan 2030 für Österreich vor und ab Oktober 2021 gibt es das Klimaticket für Österreich. Leonore Gewessler, Bundesministerin für Klimaschutz …: „was wir jetzt bauen bestimmt, wie unser Verkehrssystem in Zukunft funktioniert“. Für nachhaltige Mobilität in Österreich werden als Ziele und Maßgaben formuliert: 1. Vermeidung von Verkehr, 2. Verlagerung, 3. Verbesserung. 
Wir müssen jetzt die Weichen stellen für nachhaltige Mobilität. Die geplanten Bundesfernstraßen müssen überprüft werden. Denn Wirtschaft und Gesellschaft richten sich an dem vorhandenen Verkehrssystem aus, und zwar für viele Jahrzehnte. Wir brauchen Lösungspakete mit verkehrsträgerübergreifenden Alternativen.
 
 
 Deshalb: Zukünftiges Ressort Mobilität und Verkehr muss von Bündnis90/Die Grünen geleitet werden
Das Ressort Mobilität und Verkehr soll in einer neuen Bundesregierung anstatt wie bisher viele Jahre von der CSU nun von Bündnis 90/Die Grünen geleitet werden. In ihrem Wahlprogramm haben die GRÜNEN ein Moratorium zum Neubau von Fernstraßen beschlossen. Dieses Anliegen wird auch vom Bündnis Verkehrsinitiativen unterstützt.




 
Verkehrswende JETZT beginnen: Moratorium für den Neu- und Ausbau von Bundesfernstraßen!
 Die Verpflichtungen aus dem Klimaschutzgesetz gebieten mindestens bis zum Abschluss der aktuell laufenden Bedarfsplanüberprüfung und der Überprüfung des Fernstraßenausbaugesetzes einen „Verzicht“ auf die Einleitung neuer straßenrechtlicher Planfeststellungsverfahren, eine Aussetzung laufender Planfeststellungsverfahren sowie eine Aussetzung der Realisierung planfestgestellter Bundesfernstraßen jedenfalls für diejenigen Abschnitte, mit deren Bau noch nicht und nur unwesentlich begonnen wurde. Es gibt keine verbindlichen zeitlichen Vorgaben oder sonstigen gesetzlichen Durchführungspflichten, die in den unmittelbar kommenden Jahren den Neu- oder Ausbau von Bundesfernstraßen verlangen. Das Fernstraßenausbaugesetz ist dafür mit einem entsprechenden Vorbehalt zu versehen, so dass vorerst für neue und laufende Planfeststellungsverfahren keine Planrechtfertigung gegeben ist. 
Für den Klimaschutz fordern wir die sofortige Aussetzung des Neu- und Ausbaus von Autobahnen und Bundesstraßen sowie eine grundlegende Überprüfung der Bedarfspläne.
 
Um der Forderung nach einer Verkehrswende Nachdruck zu verleihen, wurden bundesweit vom 8. bis 10. Oktober Aktionstage durchgeführt, an denen sich viele Mitglieder unseres Bündnisses beteiligt haben.
Weitere werden folgen.
 
Barbara Siebenkotten, Hamburg
Dr. Irmtraud Kannen, Cloppenburg
Ernst-Josef Spindler, Burghausen i.OB
Stefan Schwaller, Weilheim i.OB.

im Namen aller bei uns beteiligten Verkehrsinitiativen aus ganz Deutschland.
www.buendnis-verkehrsinitiatven.de
Kontakt: info@buendnis-verkehrsinitiativen.de

Mobilitätsgesetz scheitert in Koalitionsrunde: SPD blockiert die Mobilitätswende in Berlin


Pressemitteilung

Berlin, 25.08.2021

SPD blockiert die Mobilitätswende in Berlin

Eine gerechte Flächenaufteilung ist mit Frau Giffey nicht zu machen

„Das ist ein herber Rückschlag für die nötige Mobilitätswende in Berlin. Wir brauchen das Mobilitätsgesetz, damit Berlin auch in Zeiten des Klimawandels funktioniert und alle sicher und unbedrängt von A nach B kommen“ erklärt der Landesvorsitzende des VCD Nordost Heiner von Marschall. „Das ist mit der SPD von Frau Giffey offensichtlich nicht zu machen.“

Der Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) am Modal Split betrug bei der letzten offiziellen Erhebung 2018 27%. Gleichzeitig nimmt der MIV rund 80% der Verkehrsflächen ein. Das ist ein offensichtliches Missverhältnis zulasten der umwelt- und klimafreundlichen sowie flächeneffizienten Verkehrsarten im Umweltverbund: ÖPNV, Fahrrad und Fußverkehr. Allein die im öffentlichen Straßenland in Berlin geparkten Autos beanspruchen eine Fläche von der Größe des ehemaligen Flughafens TXL.

„Um Mobilität in Berlin zukunftsfest zu gestalten, umwelt- und klimafreundlich, sozial gerecht auch für diejenigen, die sich kein Auto leisten können oder wollen, sowie vor allem platzsparend und flächeneffizient, muss das Auto Flächen abgeben: für neue Tramlinien, sichere Radverkehrsanlagen, mehr Platz für Fußverkehr, urbane Plätze mit Aufenthaltsqualität und nicht zuletzt für mehr Liefer- und Ladezonen für den Wirtschaftsverkehr“ so von Marschall weiter.

Die SPD lehnte in den Verhandlungen jegliche Einschränkung für private Kfz ab. Gleichzeitig schwadroniert Frau Giffey von milliardenschweren Programmen, deren Umsetzung Jahrzehnte dauern würde, um den ÖPNV unter die Erde zu verlegen und so den Autos mehr Platz zu machen.

„Das ist die Ideologie der autogerechten Stadt aus den Sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts“ erklärt von Marschall. „Wir müssen endlich weg von einem Verkehrssystem, das von privatem Autobesitz von allen ausgeht. Dafür haben wir in Berlin schlicht nicht genug Platz, schon jetzt sind wir Stauhauptstadt. Wir müssen hin zu einer klimafreundlichen, sicheren und flächeneffizienten Mobilität im Umweltverbund aus ÖPNV, Fahrrad und Fußverkehr.“

Auch künftig wird es notwendigen Kfz-Verkehr geben: Für Polizei und Rettungsfahrzeuge, Wirtschaftsverkehr, Transporte, Handwerker, Kundendienste, mobile Pflege und nicht zuletzt Sharing- und Fahrdienste. Aber es müssen weniger und kleinere Fahrzeuge sein, die lokal emissionsfrei unterwegs sind.

Genau dies sollte das Mobilitätsgesetz in den noch fehlenden Abschnitten regeln: Eine gerechtere und effizientere Flächenaufteilung, auch für mehr Verkehrssicherheit für alle, sowie Liefer- und Ladezonen für den notwendigen Wirtschaftsverkehr, um das gefährliche und stauträchtige Halten in zweiter Reihe zu beenden.

„Es ist mehr als bedauerlich, dass die SPD sich hier auf den letzten Metern querstellt“ erklärt von Marschall

Hintergrund:

2018 wurde das Mobilitätsgesetz verabschiedet mit den ersten drei Abschnitten grundsätzliche Ziele, Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) und Fahrradverkehr. 2020 folgte der vierte Abschnitt zu Fußverkehr. Die letzten Abschnitte „Neue Mobilität“ und „Wirtschaftsverkehr“ sollten noch in dieser Legislatur verabschiedet werden.

Der VCD Nordost war jeweils als einer von zwei Mobilitäts-Verbänden an den Eckpunktedialogen bei SenUVK zu den Abschnitten Fußverkehr sowie Neue Mobilität und Wirtschaftsverkehr beteiligt.

Die Verhandlungen in der Koalitionsrunde von Rot-Rot-Grün, auch die beiden noch fehlenden Abschnitte Neue Mobilität und Wirtschaftsverkehr noch in dieser Legislatur im Abgeordnetenhaus zu verabschieden, sind gestern gescheitert, offensichtlich an einer Blockade durch die SPD.


Pressekontakt VCD Nordost:

Heiner von Marschall, Landesvorsitzender
Email: heiner.v.marschall@vcd-nordost.de Tel: 0174 465 65 23

www.vcd-nordost.de

Der VCD (Verkehrsclub Deutschland) setzt sich ein für Mobilität für Menschen, ein positives Miteinander aller Verkehrsarten und eine ökologische Verkehrswende. Schwerpunkte sind dabei die Förderung des Umweltverbundes (ÖPNV, Fahrrad und Fußverkehr) und mehr Verkehrssicherheit gerade auch für die schwächeren Verkehrsteilnehmer: Kinder, Ältere und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen.

Der VCD Nordost ist der Landesverband für Berlin und Mecklenburg-Vorpommern.