Informationen und Infos über Anti-Atom, Antimilitarismus und NaturFreunde.

antikohle

Während einer Aktion im Rahmen der Climate Games in Amsterdam wurden am Samstag zwei Menschen festgenommen. Ihnen war es gelungen an Sicherheitspersonal mit Hunden vorbeizukommen und auf einen Verladekran im Kohlehafen zu gelangen um dort ein Banner mit der Aufschrift „ Coal Kills“ zu entfalten. Die zwei Aktivist*innen aus Deutschland wurden nach diesem Bannerdrop noch auf dem Kran von Polizist*innen festgenommen.

Seit über 20 Stunden sind die beiden nun schon in Gewahrsam. Laut Aussagen des legal teams und des Anwalts vor Ort ist den niederländischen Behörden möglich, sie für bis zu drei Tage festzuhalten. Es ist dennoch nicht auszuschließen, dass versucht werden wird, sie noch der*m Haftrichter*in vorzuführen um so die Inhaftierung zu verlängern. Ihr Vorwurf lautet derzeit Hausfriedensbruch und Widerstand gegen die Staatsgewalt. Nach Einschätzungen des legal teams ist allerdings Widerstand gegen die Staatsgewalt in diesem Fall reine Polizeiwillkür um sie möglicherweise zur Herausgabe der Identität zu zwingen.

Solidarität für unsere beiden Freund*innen! Für eine Welt ohne Knäste!

Mehr Infos im Laufe der nächsten Zeit (und hoffentlich auch
Bildaufnahmen) unter ausgeCO2hlt.de

antikohle

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Pressemitteilung
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Düren – Heute nacht ab 2:55 haben Klimaaktivist_innen erneut Schaufelradbagger von RWE besetzt. Diesmal waren es gleich vier Bagger im Tagebau Hambach. Zwei davon befinden sich auf der Kohlesohle des Tagebaus in 450 m Tiefe. Erklärtes Ziel ist es, zum ersten Mal die Kohleförderung zu unterbinden. Mit der Aktion protestieren sie gegen Braunkohleförderung und -verstromung und leisten direkten Widerstand.

Wie auch bei vorangegangenen Baggerbesetzungen kletterten die Aktiven über die Treppen, Leitern und Laufstege an den Maschinen bis zur Spitze empor.
Auf 70 m Höhe schlugen sie mit Planen als Sonnenschutz ihr Lager auf und rollten Transparente aus, in denen sie erneut auf einen sofortigen Kohleausstieg und einen Rodungsstopp im Hambacher Forst drängen. „Es ist längst bekannt, dass die Bewohnbarkeit des Planeten auf dem Spiel steht.
Genau so klar ist, dass es Alternativen zur ineffizienten Kohleverstromung gibt“, sagte eine Aktivistin, die anonym bleiben will, und ergänzte: „Ein Wirtschaftssystem, das abhängig von ständigem Wachstum ist, kann nicht anders als die Umwelt auf Kosten von uns allen auszubeuten.“

Die Aktionserklärung stellt die Besetzungen in Zusammenhang mit den „Climate Games“ in Amsterdam. Dort soll der Westhafen erweitert werden, der ein wichtiger Kohleumschlagplatz ist. Über Amsterdam wird unter anderem Steinkohle von Südamerika ins Rheinland transportiert, um dort mit Braunkohle zusammen verbrannt zu werden.

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Aktionserklärung
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We made our move – das Spielbrett ist gewachsen:
Vier Schaufelradbagger im Braunkohletagebau Hambach sind besetzt!

Bei den Klimaspielen in Amsterdam machen heute unzählige Spielgruppen ihre Züge. Team Blau (die Polizei) und die Teams der Industrieunternehmen spielen ihre gewohnte Strategie: In Amsterdam wollen sie den Kohleumschlagplatz Westhafen erweitern und in den ansässigen Betrieben tragen sie fleißig dazu bei, dass das Weltklima verschiedene Kipppunkte überschreitet. Danach würde die weitere Erwärmung unberechenbar und unumkehrbar. Unsere Teams behindern sie dabei, möglichst ohne von Team Blau geschlagen zu werden: Deren Spielziel ist es, einen möglichst reibungslosen Ablauf der Zerstörungsarbeit zu ermöglichen.
Dieses Jahr ist ein Team im Rheinland über die Tatsache gestolpert, dass das Spielfeld sich gar nicht auf den Amsterdamer Westhafen beschränkt.
Es ist zwar durch allerlei Grenzen zusammen gefaltet, aber wir können es auseinander klappen und unseren Spielzug an jedem erdenklichen Ort machen – schließlich arbeitet die Gegenseite ja auch so gut wie überall auf der Welt.
Unsere „neue“ Spielerweiterung ist das rheinische Braunkohlerevier zwischen Aachen und Köln. Dieses großindustrielle Uhrwerk (bestehend aus fünf Kraftwerken, drei Tagebauen, einem Netz von Kohle-Eisenbahnen und zig Kilometern von Förderbändern und Rohrleitungen für abgepumptes
Grundwasser) ist der größte Einzelverursacher von Treibhausgasemissionen in Europa – und an sehr vielen Stellen verdammt leicht angreifbar für Sabotage! Ein bewährter Zug auf diesem Spielplatz ist die
Baggerbesetzung: In den größten Maschinen der Welt, die hier rund um die Uhr Landschaft vernichten und Kohle fördern, arbeitet eine Menge Kapital
– bis wir sie stoppen! Dass RWE Aktionen dieser Art allein wegen der gigantischen Ausmaße der Tagebaue auch in Zukunft nicht stoppen kann, hat ein_e Sprecher_in des Konzerns beim letzten Mal öffentlich bestätigt.
Das Motto der diesjährigen Klimaspiele ist „BIGGER, BOLDER, STRONGER“, und da wollen wir uns natürlich nicht lumpen lassen. Deshalb sind diesmal seit 2:55 vier Bagger besetzt: Der erste wie gehabt an der Tagebaukante, wo er jetzt keine Landschaft mehr fressen kann. Die drei anderen besetzten Schaufelradbagger stehen ganz unten im Tagebau: Damit sind zum ersten Mal im rheinischen Revier unter anderem die beiden Kohlebagger im Tagebau Hambach besetzt! Mindestens eine Person ist leider nicht bis zu ihrem Ziel gekommen und unterstützt jetzt die anderen, indem sie ihre Kerkerwärter_innen von Team Blau nervt. Sie wird ja sicherlich nicht lange alleine bleiben…

Das Spiel geht weiter – unter anderem im rheinischen Braunkohlerevier.
Am 14.-16.08 mobilisieren unsere Freund_innen von der Kampagne „Ende Gelände“ zu einer massenhaften Blockadeaktion im Rheinland, und wir sind gespannt, was darum herum noch passieren wird. Im Oktober findet auf der Wiesenbesetzung am Rand des akut rodungsbedrohten Hambacher Forsts wieder ein Skill Sharing Camp statt. Und im Dezember tagen in Paris Delegationen der Vereinten Nationen über die Frage, wie sie den Klimawandel weg reden können, ohne etwas an ihren ausbeuterischen Wirtschaftssystemen zu ändern – und natürlich werden auch dort viele andere Teams mitspielen, um die Lügen zu demaskieren.
Make your move!

Namibia

Pressemitteilung vom 6.7.2015

Völkermord kein Thema? 

Kurz vor dem 100 Jahrestages des Endes der deutschen Kolonialherrschaft im heutigen Namibia hat das Bündnis „Völkermord verjährt nicht!“ heute am Vormittag um 10 Uhr im Beisein einer hochrangigen namibischen Delegation unter Leitung des OvaHerero Paramount Chief Adv. Vekuii Rukoro und der Parlamentsabgeordneten und Namavertreterin Ida Hoffmann beim Bundespräsidialamt den Appell „Völkermord ist Völkermord!“ mit den ersten 2000 Unterschriften abgegeben. Trotz Voranmeldung waren weder Bundespräsident Gauck noch das Bundespräsidialamt dazu bereit, die aus Berlins Partnerstadt Windhoek (Nam) stammenden Nachfahren der Genozidopfer zu empfangen.

In ihrem Appell rufen das Bündnis „Völkermord verjährt nicht!“, mehr als 150 prominente Erstunterzeichner*innen aus Wissenschaft und Politik, Kirche, Kultur und Black Community sowie fast 50 NGO den Bundespräsidenten, den Bundestag und die Bundesregierung dazu auf, zum 100. Jahrestag des Endes von „Deutsch-Südwestafrika“ am  9. Juli 2015 endlich auch den Völkermord an den OvaHerero und Nama beim Namen zu nennen. Außerdem drängen die Unterzeichnenden auf eine offizielle Bitte um Entschuldigung, zur Rückgabe der vielen für rassistische Forschungen geraubten menschlichen Überreste aus Afrika und zur direkten Einbeziehung der OvaHerero und Nama in die Verhandlungen über geeignete Versöhnungsmaßnahmen.

Am  morgigen 7. Juli 2015 um 17 Uhr werden die Vertreter*innen der Zivilgesellschaft und der namibischen Opferverbände am beschämenden „Namibia-Stein“ – dem einzigen Berliner Gedenkort für die Opfer der deutschen Kolonialherrschaft – auf dem Garnisonsfriedhof am Columbiadamm in Neukölln gemeinsam Blumen niederlegen. Um 19 Uhr werden sie als Gäste des Bündnisses „Völkermord verjährt nicht!“ in der Werkstatt der Kulturen im Rahmen einer Podiumsdiskussion über den Genozid 1904-08 sowie über ihren anhaltenden Kampf für „restorative justice“ berichten.

Ida Hoffmann, Mitglied im namibischen Parlament und Vertreterin der Nama, erklärt zur heutigen Übergabe:             „Ich bin sehr enttäuscht darüber, dass wir trotz Ankündigung unseres Besuchs vom Bundespräsidenten nicht einmal hineingebeten und schon am Eingangstor abgefertigt wurden. Geht man so mit den Nachfahren von Opfern eines Genozids um? Ich sorge mich sehr um die namibisch-deutschen Beziehungen: Die herablassende Haltung des deutschen Staates ist heute leider erneut deutlich geworden – wir werden sehen, wie die namibische Regierung darauf reagiert, dass ihre Bürgerinnen und Bürger hier derart behandelt werden. Unser Dank gilt den Organisatoren des Appells in Deutschland, der ohne Zweifel einen Durchbruch darstellt.“

Appell, Regierungsantwort, Oppositionsanträge, etc.: http://genocide-namibia.net/

Gedenkveranstaltung: 7.7. um 17 Uhr, Friedhof Columbiadamm 122, 10965 Berlin

Podiumsdiskussion: 7.7. um 19 Uhr, Werkstatt der Kulturen, Wissmannstr. 32, 12049 Berlin

Kontakt: Bündnis „Völkermord verjährt nicht!“, 01799 100 976, buero[at]berlin-postkolonial.de

NaturFreunde Griechenland OXI

Berlin, 6. Juli 2015 – „Das griechische Referendum ist eine große Chance, endlich über einen neuen Kurs der EU zu reden“, mahnt Michael Müller, Bundesvorsitzender der NaturFreunde Deutschlands. „Griechenland will seine Würde bewahren, Menschen in ganz Europa wollen ihre Würde bewahren. Darum geht es und das müssen Politiker, Banker, Wirtschaftsberater und Journalisten endlich begreifen“, betont Müller, der im Einzelnen erklärt: 

„Das griechische Referendum ist ein harter Schuss vor den Bug von IWF, EZB und Euro-Finanzminister, die mit ihrer Geldpolitik dabei waren, dem griechischen Volk die Würde zu nehmen. IWF, EZB und Euro-Finanzminister setzten die EU gleich mit dem Euro. Ihre Politik setzt auf Anpassung und fordert Unterordnung.

Das Referendum ist auch eine Warnung, dass die Kursbestimmung Europas nicht länger Banken, Unternehmensberatern und engstirnigen Wirtschaftswissenschaftlern überlassen werden darf – überall in Europa, nicht nur in Griechenland. Die Mehrheit der griechischen Bevölkerung sieht ihre Entscheidung als Befreiung an. Ob sie tatsächlich eine wird, ist allerdings nicht ausgemacht.

Bringt Griechenland die EU zum Einsturz?

Politisch vernünftig ist es, den neoliberalen Kurs jetzt zu beenden. Denn Griechenland könnte genau der Dominostein werden, der die gesamte EU zum Einsturz bringt. Es geht nicht um die Fortsetzung der Verhandlungen, es geht jetzt um die Verantwortung für ein soziales und ökologisches Europa: Wird das griechische Referendum zum Scherbenhaufen gemacht oder wird die Austeritätspolitik endlich überwunden.

Manche Kommentatoren haben mit ihrer Feststellung, Griechenland hätte sich isoliert, nicht verstanden, was unter der Oberfläche der Auseinandersetzung tatsächlich vor sich geht. Die Menschen in Griechenland wollen sich nicht länger in Geiselhaft der Finanz- und Haushaltspolitik nehmen lassen.

 

Flotte Geldhändler aus den Finanztempeln werfen

Unbeschadet der Fehler, die gemacht wurden, haben sie sich zu Recht gewehrt – ganz im Geiste des Vertragsabschlusses von Bretton Woods, wo die internationale Staatengemeinschaft die Weltwirtschaftsordnung der Nachkriegszeit im Konsens festlegte und dabei erklärte: „Krisen, Kriege und schwere Konflikte können nur verhindert werden, wenn die Geldhändler aus den Tempeln der internationalen Finanzen geworfen werden.“

Die Politik muss die Entscheidung des griechischen Volkes nicht nur akzeptieren, sondern endlich zu einem neuen Kurs in Europa kommen. Und das gilt nicht nur für die Politik: Der 5. Juli 2015 war auch ein schwarzer Tag für zahlreiche Wirtschaftsberater, die wollen, dass sich die Welt nur um ihre ökonomistische Logik dreht. Und es war ein schwarzer Tag für viele Journalisten, die diese Logik einfach übernommen haben. In manchen Redaktionen hat sich eine ökonomistische Engstirnigkeit eingenistet, die blind macht für das, um was es eigentlich geht.

 

In der Griechenland-Krise sollte es nicht um Formfragen gehen

Natürlich erscheint Alexis Tsipras manchmal wie ein Azubi, der seine Unsicherheit durch forsches Auftreten gegenüber den eigenen Leuten zu überspielen sucht. Natürlich hat er Fehler gemacht und mit eigenen Regeln und Karten gespielt. Dennoch: In der Griechenland-Krise, die längst eine Krise Europas ist, sollte es nicht um Formfragen gehen, sondern der richtige Kurs Europas debattiert werden.

Dafür müssen die geistigen und politischen Blockaden, die unter anderen Schulmeister Wolfgang Schäuble mit seinem BILD-gestützten Kurs aufgebaut hat, endlich überwunden werden. Dafür müsste aber auch Bundeskanzlerin Angela Merkel endlich wissen, was zu tun ist. Wieder einmal erweckt sie einen genau gegenteiligen Eindruck. Welchen Schaden diese beiden Akteure bereits angerichtet haben, zeigt sich auch daran, dass eine deutschlandfeindliche Stimmung in Griechenland entstanden ist, dessen Eliten in der Zeit der Militärdiktatur so zahlreich in unserem Land Zuflucht gesucht haben.

NaturFreunde streiten für die soziale Emanzipation

Seit Gründung der NaturFreunde im Jahr 1895 treibt uns der Kampf für die Gleichheit der Menschen, für die Entfaltung der sozialen Emanzipation und die Verwirklichung von Gerechtigkeit an. Wir wollen kein Europa der Banken, kein Europa der Technokraten, sondern ein Europa der Menschen, ein sozial-ökologisches Europa.

Es darf nicht länger sein, dass der Euro zum Goldenen Kalb gemacht wird. Deshalb ist die Entscheidung in Griechenland auch eine Ermutigung für uns, weiter für ein anderes, für ein sozial-ökologisches Europa zu streiten.“

Griechenland 1

Tabelle 1 – Griechenland: Vorabmaßnahmen

Politische Zielsetzung
In Abstimmung mit der Europäischen Kommission, der EZB und dem IWF zu ergreifende Maßnahmen:
 

1.    Nachtragshaushalt 2015 und mittelfristige Haushaltsstrategie (MTFS) 2016–2019

Verabschiedung mit Wirkung vom 1. Juli 2015 eines Nachtragshaushalts für 2015 und einer mittelfristigen Haushaltsstrategie für 2016–2019, gestützt von einem umfassenden und glaubwürdigen Maßnahmenpaket. Der neue haushaltspolitische Kurs sieht ein Primärüberschussziel von 1, 2, 3 bzw. 3,5 Prozent des BIP für 2015, 2016, 2017 bzw. 2018 vor. Das Paket umfasst Mehrwertsteuerreformen (Absatz 2), weitere steuerpolitische Maßnahmen (Absatz 3), Rentenreformen (Absatz 4), Reformen der öffentlichen Verwaltung (Absatz 5), Reformen zum Abbau der Defizite bei der Steuerbeitreibung (Absatz 6) und weitere parametrische Maßnahmen, wie nachstehend aufgeführt.
2.    Mehrwertsteuerreform
Verabschiedung von Rechtsvorschriften zur Reformierung des Mehrwertsteuersystems, die am 1. Juli 2015 in Kraft treten. Die Reform ist auf jährliche, durch parametrische Änderungen generierte Nettomehreinnahmen in Höhe von 1 Prozent des BIP ausgerichtet. Das neue Mehrwertsteuersystem wird (i) die Steuersätze vereinheitlichen und hierzu einen Standardsteuersatz von 23 Prozent, dem auch Restaurants, Hotels und Cateringunternehmen unterliegen, einen reduzierten Steuersatz von 13 Prozent für Grundnahrungsmittel, Energie und Wasser (mit Ausnahme von Abwasser) sowie einen stark reduzierten Satz von 6 Prozent für Arzneimittel, Bücher und Theater vorsehen; (ii) Steuerbefreiungen abbauen, um die Steuerbemessungsgrundlage zu verbreitern, sowie die Steuern auf Versicherungen erhöhen; und (iii) Steuernachlässe, unter anderem bei Inseln, abschaffen.

Die vorstehend erläuterte Anhebung des Mehrwertsteuersatzes kann Ende 2016 überprüft werden, sofern durch Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung und zur Verbesserung der Einziehbarkeit der Mehrwertsteuer gleichwertige Mehreinnahmen erzielt werden. Entscheidungen über die Durchführung einer solchen Überprüfung werden im Benehmen mit den Institutionen getroffen.

3.    Haushaltspolitische Strukturreformen
Verabschiedung von Rechtsvorschriften, um

·         Möglichkeiten zur Umgehung der Einkommensteuer zu eliminieren (z. B. engere Definition des Begriffs des Landwirts); Maßnahmen zur Erhöhung der Körperschaftsteuer im Jahr 2015 und zur Anordnung von Vorauszahlungen von 100 % bei Körperschaftsteuer und Einkommensteuer von Einzelunternehmen bis Ende 2016 zu ergreifen; die steuerliche Begünstigung von Landwirten im Einkommensteuergesetz abzuschaffen; den Solidaritätsbeitrag zu erhöhen.

·         Subventionen für Landwirte bei den Verbrauchsteuern auf Dieselkraftstoff abzuschaffen sowie die Anspruchsvoraussetzungen gezielter zu steuern, so dass die Ausgaben für Heizölsubventionen im Haushalt 2016 halbiert werden.

·         im Hinblick auf eine Überarbeitung der gebietsbezogenen Immobilienwerte die Vermögenssteuersätze gegebenenfalls anzupassen, um die Vermögenssteuereinnahmen in den Jahren 2015 und 2016 von 2,65 Mrd. EUR sicherzustellen, und die alternative Mindestbesteuerung von Privateinkommen anzupassen.

·         die Quellensteuer auf grenzüberschreitende Erträge, die durch das Vorauszahlungsgesetz (installments act)(Gesetz XXXX/2015) eingeführt wurde, abzuschaffen und die jüngsten Änderungen des Einkommensteuergesetzes im Gesetz über die öffentliche Verwaltung (Gesetz XXXX/2015), einschließlich der besonderen Behandlung von landwirtschaftlichen Einkünften, aufzuheben;

·         ausstehende Reformen im Bereich der Einkommensteuer- und Steuerverfahrensgesetze zu verabschieden: Einführung neuer strafrechtlicher Bestimmungen gegen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug, um das Sonderstrafgesetz 2523/1997 und andere einschlägige Rechtsvorschriften zu ändern, und Ersetzung von Artikel 55, Absatz 1 und 2 des Steuerverfahrensgesetzes mit dem Ziel, die Definition von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung zu modernisieren und auf alle Steuerarten auszuweiten; Abschaffung aller Geldbußen gemäß dem Gesetz über die Buchführung (Code of Books and Records), einschließlich derjenigen, die gemäß dem Gesetz 2523/1997 erhoben werden; Ausarbeitung der steuerlichen Rahmenbedingungen für gemeinsame Anlageinstrumente und deren Beteiligte in Übereinstimmung mit dem Einkommensteuergesetz und im Einklang mit den in der EU geltenden bewährten Verfahren.

·         Rechtsvorschriften zur Aktualisierung des Haushaltsrahmengesetzes zu verabschieden, um (i) einen Rahmen für unabhängige Stellen einzuführen; (ii) Ex-ante-Prüfungen des griechischen Rechnungshofs und der Rechnungsprüfer (ypologos) stufenweise abzuschaffen; (iii) den Generaldirektionen für Finanzdienstleistungen (GDFS) die ausschließliche Kompetenz im Bereich Finanzdienstleistungen und dem Obersten Rechnungshof Aufsichtsbefugnisse über die öffentlichen Finanzen einzuräumen; und (iv) die Betriebsprüfungsämter schrittweise bis Januar 2017 abzuschaffen.

·         Erhöhung der Tonnagesteuer und schrittweise Abschaffung der steuerlichen Sonderbehandlungen für die Schifffahrt.

Bis September 2015 (i) Vereinfachung des Systems der Steuerfreibeträge bei den Privateinkommen; (ii) Neugestaltung des Solidaritätsbeitrags für Einkünfte im Jahr 2016 und dessen Einbindung in das Einkommensteuergesetz, um auf wirksamere Art und Weise eine Progressivität im Einkommensteuersystem zu erzielen; (iii) Veröffentlichung eines Rundschreibens zu Bußgeldern, um die umfassende und einheitliche Anwendung des Steuerverfahrensgesetzes sicherzustellen; (iv) und weitere verbleibende Reformen, wie in Absatz 9 des Länderberichts Nr. 14/151 des IWF dargelegt.

Im Gesundheitswesen mit Wirkung vom 1. Juli 2015 (i) Wiederherstellung der Verschreibung nach internationalem Freinamen (INN) in vollem Umfang und ohne Ausnahmen; (ii) als erster Schritt Reduzierung der Preise aller patentfreien Arzneimittel auf 50 Prozent und aller Generika auf 32,5 Prozent der patentierten Produkte durch die Aufhebung der Bestandsschutzklausel („Grandfathering Clause“) für Arzneimittel, die 2012 bereits auf dem Markt waren; und (iii) Prüfung und Begrenzung der Preise für Untersuchungsmethoden, um die strukturellen Ausgaben mit den Rückforderungszielen in Einklang zu bringen; und (iv) vollständige Eintreibung der Rückforderung für Privatkliniken, Diagnosen und Pharmazeutika und Ausdehnung der Rückforderungsgrenze von 2015 auf 2016.

Beginn der Überprüfung der Sozialfürsorge gemäß den vereinbarten Prüfkriterien mit technischer Unterstützung der Weltbank, um Einsparungen in Höhe von ½ % des BIP zu erzielen, welche zur Finanzierung einer haushaltsneutralen schrittweisen Einführung des garantierten Mindesteinkommens im Januar 2016 beitragen können. Aufnahme des Folgenden in den Haushaltsplan 2016:

·         Reduzierung des Ausgabenplafonds bei den Militärausgaben um 400 Mio. EUR mithilfe eines zielgerichteten Maßnahmenbündels, darunter Reduzierung in den Bereichen Personalbestand und Beschaffung.

·         Einführung einer Reform des Einkommensteuergesetzes betreffend unter anderem [die Vermögensbesteuerung], Anlageinstrumente, Landwirte und Selbständige usw.

·         Erhöhung des Körperschaftssteuersatzes von 26 % auf 28 %.

·         Einführung einer Steuer auf Fernsehwerbung.

·         Ankündigung einer internationalen öffentlichen Ausschreibung über den Erwerb von Fernsehlizenzen sowie nutzungsbezogene Gebühren für relevante Frequenzen.

·         Ausdehnung der Einführung der Luxussteuer auf Freizeitboote von über 10 m Länge und Anhebung des Satzes von 10 % auf 13 % mit Anwendbarkeit ab der Erhebung der Einkommensteuer 2014 und danach.

·         Anwendung einer Steuer auf Bruttoeinnahmen aus VLT-Glücksspielen in Höhe von 30 %, deren Einführung voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2015 und im Jahr 2016 erfolgt.

·         Einleitung des Ausschreibungsverfahrens für die Erteilung von 4G- und 5G-Lizenzen.

4.    Rentenreform
Die Regierung erkennt an, dass das Rentensystem nicht tragfähig ist und grundlegender Reformen bedarf. Daher wird sie das Rentenreformgesetz von 2010 (3863/2010) in vollem Umfang umsetzen und die Nachhaltigkeitsfaktoren für Zusatzrenten und Einmalzahlungen aus der Reform von 2012 in vollem Umfang umsetzen oder ersetzen/anpassen, um gleichwertige Einsparungen zu erzielen, und weitere Schritte zur Verbesserung des Rentensystems unternehmen.

Mit Wirkung ab dem 1. Juli 2015 werden die Behörden schrittweise Reformen einführen, mit denen geschätzte dauerhafte Einsparungen in Höhe von ¼–½ Prozent des BIP im Jahr 2015 und 1 Prozent des BIP auf Ganzjahresbasis im Jahr 2016 und danach erzielt werden, und hierzu Rechtsvorschriften verabschieden, um

·         starke negative Anreize für den Vorruhestand zu schaffen, unter anderem durch die Anpassung der Abzüge bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand, sowie – durch den allmählichen Abbau des Bestandschutzes beim gesetzlichen Renteneintrittsalter und der Vorruhestandsregelungen – eine schrittweise Angleichung an die Obergrenze eines gesetzlichen Renteneintrittsalters von 67 Jahren bzw. 62 Jahren bei 40 Beitragsjahren bis 2022 für alle Personen zu erzielen, die nach dem 30. Juni 2015 in den Ruhestand treten (ausgenommen körperlich anstrengende Berufe und Mütter von Kindern mit Behinderung).

·         Rechtsvorschriften zu erlassen, wonach Entnahmen aus dem Sozialversicherungsfonds bei den von der Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters betroffenen Personen einen jährlichen Abzug von 10 Prozent  zusätzlich zu dem bereits geltenden Abzug von 6 Prozent nach sich ziehen.

·         alle Zusatzrentenkassen in die Vereinte Zusatzversicherungsanstalt ETEA einzugliedern und sicherzustellen, dass alle Zusatzrentenkassen ab dem 1. Januar 2015 ausschließlich aus eigenen Beiträgen finanziert werden.

·         die Sozialrente durch Erhöhung der OGA-Rente für unversicherte Personen gezielter zu steuern.

·         die Solidaritätszulage (EKAS) für alle Rentner schrittweise bis Ende Dezember 2019 abzuschaffen. Für die oberen 20 Prozent der Leistungsempfänger tritt dies sofort in Kraft, die entsprechenden Einzelheiten werden mit den Institutionen vereinbart.

·         die monatlichen Obergrenzen für die garantierte beitragsabhängige Rente nominal bis 2021 einzufrieren.

·         Personen, die nach dem 30. Juni 2015 in den Ruhestand eintreten, die Grundrente, die garantierte beitragsabhängige Rente und die bedarfsabhängige Rente nur bei Erreichen des regulären gesetzlichen Rentenalters von zurzeit 67 Jahren zu gewähren.

·         die relativ niedrigen Krankenversicherungsbeiträge für Rentner von 4 Prozent auf durchschnittlich 6 Prozent zu erhöhen und auf Zusatzrenten auszuweiten.

·         ab dem 1. Juli 2015 alle staatlich finanzierten Ausnahmeregelungen schrittweise abzuschaffen und die Beitragsregeln für alle Rentenversicherungsträger mit der Struktur der Beiträge an die IKA zu harmonisieren.

Darüber hinaus wird die Regierung bis zum 31. Oktober 2015 weitere Reformen mit Wirkung vom 1. Januar 2016 erlassen: (i) gezielte konzeptionelle und parametrische Verbesserungen, um eine engere Verknüpfung zwischen Beitrag und Unterstützungsleistungen herzustellen; (ii) Erweiterung und Modernisierung der Beitrags- und Rentenbemessungsgrundlage für alle Selbständigen, unter anderem durch den Wechsel von fiktiven zu tatsächlichen Einkünften, gemäß den Vorschriften über erforderliche Mindestbeiträge; (iii) Überarbeitung und Straffung aller unterschiedlichen Systemkomponenten der Grundrente, garantierten beitragsabhängigen Rente und bedarfsabhängigen Rente unter Berücksichtigung von Arbeits- und Beitragsleistungsanreizen; (iv) die wichtigsten Elemente einer umfassenden Konsolidierung der Sozialversicherungsträger, einschließlich einer ggf. noch ausstehenden Harmonisierung von Regeln und Verfahren der Beitrags- und Leistungszahlung bei allen Versicherungsträgern; (v) Abschaffung aller Bagatellabgaben zur Finanzierung von Renten und Ausgleich durch Leistungskürzungen oder erhöhte Beiträge bei bestimmten Versicherungsträgern mit Wirkung ab dem 31. Oktober 2015; und (vi) anteilmäßige Harmonisierung der Vorschriften für die Rentenleistungen der Versicherungsanstalt für die Landwirtschaft (OGA) mit dem übrigen Rentensystem, es sei denn, die OGA wird mit anderen Versicherungsträgern verschmolzen. Die Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger wird bis Ende 2017 über einen Zeitraum von zwei Jahren erfolgen. Der Prozess wird 2015 durch den Erlass von Rechtsvorschriften zur Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger zu einer Organisationseinheit eingeleitet und die tatsächliche Zusammenlegung wird bis zum 31. Dezember 2016 abgeschlossen sein. Weitere Senkungen der Betriebskosten und eine effektivere Verwaltung der Ressourcen der Versicherungsträger, einschließlich einer verbesserten Austarierung der Bedürfnisse zwischen besser und schlechter ausgestatteten Sozialversicherungen, wird aktiv gefördert.

Die Regierung wird Rechtsvorschriften erlassen, wonach die Haushaltsauswirkungen der Umsetzung von Gerichtsentscheidungen zur Rentenreform von 2012 vollständig ausgeglichen werden.

Parallel zur Reform des Rentensystems wird eine Überprüfung der Sozialfürsorge durchgeführt, um sicherzustellen, dass die verschiedenen Reformen gerecht sind.

Die Institutionen sind bereit, als Ersatz für einige der oben genannten Maßnahmen andere parametrische Maßnahmen innerhalb des Rentensystems mit gleichwertiger Wirkung in Erwägung zu ziehen, und zwar unter Berücksichtigung ihrer Auswirkungen auf das Wachstum und vorausgesetzt, dass diese Maßnahmen den Institutionen während der konzeptionellen Phase vorgelegt werden und ausreichend konkret und quantifizierbar sind und dass in dem Fall der Nichterfüllung dieser Voraussetzungen die oben angegebenen Maßnahmen gelten.

5.    Öffentliche Verwaltung, Justiz und Korruptionsbekämpfung
Erlass von Rechtsvorschriften zu folgenden Zwecken:

·         die einheitliche Tarifordnung mit Wirkung ab dem 1. Januar 2016 zu reformieren, wobei die Schlüsselparameter haushaltsneutral und im Einklang mit den vereinbarten Zielvorgaben für die Lohn- und Gehaltskosten festgelegt und flächendeckend im öffentlichen Sektor angewendet werden, einschließlich der Dekomprimierung der Lohnskala für alle Gehaltsgruppen in Bezug auf die Fähigkeiten, die Leistung und die Aufgaben der Beschäftigten.

·         Rechtsvorschriften zur Rationalisierung der fachbezogenen Tarifordnungen werden bis Ende November 2015 verabschiedet.

·         Lohnnebenleistungen, wie beispielsweise Urlaubsregelungen, Tagegeld, Reisekosten und Vergünstigungen, mit Wirkung vom 1. Januar 2016 an die in der EU geltenden bewährten Verfahren anzugleichen.

·         innerhalb der neuen mittelfristigen Haushaltsstrategie Obergrenzen für die Lohn- und Gehaltskosten und das Beschäftigungsniveau im öffentlichen Sektor festzulegen, in dem Rahmen, in dem dies mit dem Erreichen der Haushaltsziele und der Gewährleistung eines Abwärtstrends der Lohn- und Gehaltskosten im Verhältnis zum BIP bis 2019 vereinbar ist.

·         Manager einzustellen und die Leistungen aller Bediensteten zu beurteilen (mit dem Ziel, die Einstellung neuer Manager nach Abschluss eines Überprüfungsprozesses bis zum 31. Dezember 2015 abzuschließen).

·         die Zivilprozessordnung (Civil Procedure Code) in Übereinstimmung mit früheren Vereinbarungen zu reformieren.

·         die  Verwaltungsstrukturen von ELSTAT zu stärken. Dies umfasst (i) die Rolle und Struktur der beratenden Gremien des griechischen Statistiksystems (ELSS), einschließlich der Umgestaltung des Rates des ELSS in einen beratenden Ausschuss des ELSS, und die Rolle des beratenden Ausschusses zu bewährten Verfahren (Good Practice Advisory Committee, GPAC); (ii) das Einstellungsverfahren für den Präsidenten von ELSTAT, um sicherzustellen, dass ein Präsident mit höchstmöglichen fachlichen Qualifikationen eingestellt wird, unter Beachtung transparenter Verfahren und Auswahlkriterien; (iii) gegebenenfalls die Einbeziehung von ELSTAT in Gesetzesvorschläge oder andere Vorschläge zu Rechtsakten, die im Zusammenhang mit statistischen Themen stehen; (iv) weitere Belange mit Auswirkung auf die Unabhängigkeit von ELSTAT, einschließlich der finanziellen Autonomie, der Ermächtigung von ELSTAT zur Neuzuweisung von bestehenden Planstellen, zur Einstellung von Mitarbeitern bei Bedarf und zur Einstellung von wissenschaftlichem Fachpersonal sowie der Einstufung der Institution als Organ der Finanzpolitik im jüngsten Gesetz 4270/2014; die Rolle und Befugnisse der griechischen Zentralbank im Statistikbereich im Einklang mit europäischem Recht.

Veröffentlichung eines überarbeiteten strategischen Plans zur Korruptionsbekämpfung bis zum 31. Juli 2015. Änderung und Umsetzung des Rechtsrahmens für die Offenlegung des Vermögens und der Finanzierung der politischen Parteien und Verabschiedung von Rechtsvorschriften, um Untersuchungen im Bereich der Wirtschaftskriminalität und Korruptionsbekämpfung gegen politische Einflussnahme in Einzelfällen  abzuschirmen.

6.    Steuerverwaltung

Durchführung folgender Maßnahmen:

·         Erlass von Rechtsvorschriften zur Einrichtung einer autonomen Steuerbehörde, in denen Folgendes festgelegt wird: (i) Rechtsform, Organisation, Status und Zuständigkeitsbereich der Behörde; (ii) die Befugnisse und Funktionen des CEO und des unabhängigen Verwaltungsrats; (iii) das Verhältnis zum Finanzminister und anderen Regierungsstellen; (iv) die personelle Flexibilität der Behörde und ihre Beziehung zum öffentlichen Dienst; (v) die Haushaltsautonomie, mit eigener Generaldirektion der Finanzdienste (GDFS) und einer neuen Finanzierungsformel, um Anreize mit der Steuererhebung zu verknüpfen und die Planbarkeit und Flexibilität des Haushalts zu gewährleisten; (vi) die Berichterstattung an die Regierung und das Parlament; und (vii) die unmittelbare Übertragung aller steuerbezogenen Kapazitäten und Beschäftigten in anderen Einrichtungen (einschließlich SDOE) auf die Behörde.

·         In Bezug auf Pfändungen Erlass von Rechtsvorschriften, um die Obergrenze von 25 Prozent für Gehälter und Renten abzuschaffen und alle Pfändungsgrenzen von 1.500 EUR auf ein Niveau zu reduzieren, das noch angemessene Lebensbedingungen gewährleistet; Beschleunigung der Beschaffung der IT-Infrastruktur zur Automatisierung der elektronischen Pfändung; Verbesserung der Regeln für die Abschreibung von Steuerschulden [noch näher festzulegen]; Abschaffung der persönlichen Haftung der Steuerbeamten für die Nichtverfolgung von Altschulden; Abschaffung der Einschränkungen bei der Durchführung von Prüfungen von Steuererklärungen von 2012 gemäß der Regelung über externe Steuerbescheinigungen; soweit gesetzlich möglich, Beitreibung von Vorauszahlungen in Steuerstreitigkeiten.

·         Änderung (i) der Teilzahlungsregelungen 2014–2015 für Steuer- und Sozialversicherungsschulden, um diejenigen auszunehmen, die ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, und Einführung einer Auflage zur Kürzung der Frist für diejenigen, die in der Lage sind, früher zu zahlen, sowie von Marktzinssätzen; LDU und KEAO nehmen bis September 2015 eine Bewertung der großen Steuerschuldner mit Steuer- und Sozialversicherungsschulden in Höhe von über 1 Mio. EUR vor; und (ii) der Basisteilzahlungsregelung (basic instalment scheme)/des Steuerverfahrensgesetzes, um die Marktzinssätze anzupassen und bis Ende 2017 Überprüfungen durch Dritte und Anforderungen an Bankgarantien auszusetzen.

·         Erlass von Rechtsvorschriften, um Abmeldeverfahren zu beschleunigen und erneute Mehrwertsteuerregistrierungen einzuschränken, um die Mehrwertsteuereinnahmen zu schützen, und die Beschaffung einer Netzwerkanalyse-Software zu beschleunigen; Erwirkung des Präsidialerlasses, der erforderlich ist, um die Umorganisation der Abteilung für die Mehrwertsteuerbeitreibung umfassend zu stützen und so die Mehrwertsteuerbeitreibung und Bekämpfung des Mehrwertsteuer-Karussellbetrugs zu intensivieren. Die Behörden werden dem Mehrwertsteuerausschuss der EU einen Antrag vorlegen und eine Abschätzung zu den Auswirkungen einer Erhöhung der Mehrwertsteuerschwelle auf 25.000 EUR ausarbeiten.

·         Bekämpfung des Treibstoffschmuggels durch den Erlass von gesetzlichen Regelungen zur Lokalisierung von (stationären oder mobilen) Speichertanks.

·         Vorlage eines Plans, mit dem die Intensivierung der Bekämpfung der Steuerflucht und unversteuerter Einlagen seitens des Generalsekretärs der Steuerverwaltung (SGPR) durch die Prüfung von Bankgeschäften bei Banken in Griechenland und im Ausland zur Ermittlung nicht entrichteter Steuern vorangetrieben wird.

·         Aufstellung eines Kostenplans zur Förderung der Nutzung elektronischer Zahlungsmittel unter Inanspruchnahme der Struktur- und Investitionsfonds der EU.

7.    Finanzsektor
Verabschiedung von (i) Änderungen der Insolvenzgesetze für Unternehmen und Privathaushalte, um u. a. alle Schuldner einzubeziehen und die Unternehmensinsolvenz an das Gesetz über die außergerichtliche Abwicklung (OCW) anzugleichen; (ii) Änderungen des Privatinsolvenzgesetzes, um einen Mechanismus zur Trennung strategischer Schuldner von redlichen Schuldnern einzuführen sowie die Verfahren zu vereinfachen und zu stärken und Maßnahmen einzuführen, um den Bearbeitungsrückstand bei Rechtssachen abzubauen; (iii) Änderungen zur unmittelbaren Verbesserung des gerichtlichen Rahmens für Unternehmens- und Privatinsolvenzfälle; (iv) Rechtsvorschriften zur Einführung des reglementierten Berufs des Insolvenzverwalters, der nicht auf eine bestimmte Berufsgruppe beschränkt ist und sich an den bewährten grenzüberschreitenden Erfahrungen orientiert; (v) einer umfassenden Strategie für das Finanzsystem: Diese Strategie basiert auf dem Strategiepapier von 2013 und berücksichtigt das neue Umfeld und die neuen Bedingungen des Finanzsystems und verfolgt das Ziel, die Banken in den Privatbesitz zurückzuführen, indem internationale strategische Investoren gewonnen werden, und mittelfristig ein nachhaltiges Finanzierungsmodell zu erreichen; und (vi) einer ganzheitlichen Strategie zur Abwicklung notleidender Kredite, die mit der Unterstützung eines strategischen Beraters erarbeitet wird.
8.    Arbeitsmarkt
Einleitung eines Konsultationsprozesses, der mit dem zur Festsetzung der Höhe des Mindestlohns (Art. 103 des Gesetzes 4172/2013) vorgesehenen vergleichbar ist, um die bestehenden Rechtsrahmen für Massenentlassungen, Arbeitskampfmaßnahmen und Tarifverhandlungen zu prüfen, unter Berücksichtigung der bewährten Verfahren im übrigen Europa. Weitere Beiträge zu der vorstehend beschriebenen Prüfung werden internationale Organisationen, darunter die IAO, leisten. Organisation und Zeitplanung sind in Abstimmung mit den Institutionen aufzustellen. Vor Abschluss der Prüfung und vor Ende 2015 werden keine Änderungen an dem gegenwärtigen Rahmen für Tarifverhandlungen vorgenommen. Vorgeschlagene Änderungen der Rechtsrahmen werden ausschließlich in Abstimmung mit der Europäischen Kommission, der EZB und dem IWF verabschiedet. Die Behörden unternehmen Schritte zur Bekämpfung von Schwarzarbeit, um die Wettbewerbsfähigkeit legaler Unternehmen zu stärken und Arbeitnehmer sowie Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen zu schützen.
9.    Produktmarkt
Erlass von Rechtsvorschriften zu folgenden Zwecken:

·         alle ausstehenden Empfehlungen des Toolkit I der OECD zur Bewertung des Wettbewerbs, einschließlich unter anderem LKW-Führerscheine, und die Empfehlungen des Toolkit II der OECD zu Getränken und Erdölprodukten umzusetzen.

·         die reglementierten Berufe des Ingenieurs, Notars, Versicherungsmathematikers und Gerichtsvollziehers zu öffnen und den Markt für die Vermietung von Immobilien an Touristen und den Fährverkehr zu liberalisieren.

·         wechselseitige und  einseitige Bagatellgebühren abzuschaffen.

·         (i) Abbau der Bürokratie, unter anderem bei horizontalen Zulassungsanforderungen von Investitionen und bei risikoarmen Tätigkeiten gemäß den Empfehlungen der Weltbank, sowie des Verwaltungsaufwands der Unternehmen auf der Grundlage der OECD-Empfehlungen, und (ii) Einrichtung eines Ausschusses für die ressortübergreifende Ausarbeitung von Rechtsvorschriften. Zur Umsetzung der Lockerung der Zulassungsanforderungen wird die technische Unterstützung der Weltbank erbeten.

·         die Reform des Gasmarkts und den entsprechenden Fahrplan zu verabschieden, und die Umsetzung sollte folgen.

·         unumkehrbare Schritte (einschließlich der Bekanntgabe des Datums für die Einreichung von verbindlichen Angeboten) zur Privatisierung des Stromnetzbetreibers ADMIE zu unternehmen.

·         Im Hinblick auf die Strommärkte werden die Behörden das System der kapazitätsbezogenen Zahlungen und weitere Regeln für den Strommarkt reformieren, um zu verhindern, dass einige Kraftwerke gezwungen sind, unter ihren variablen Kosten zu agieren, und um die Aufrechnung der Rückstände zwischen PPC und Marktteilnehmer zu verhindern; Festsetzung der Tarife der PPC auf der Grundlage der Kosten, einschließlich Ersetzung der 20-Prozent-Vergünstigung für Kunden mit Strombezug in Hochspannung durch kostenbasierte Tarife; und Meldung von NOME-Produkten bei der Europäischen Kommission. Die Regierung wird auch die Umsetzung des Fahrplans zur Erreichung des von der EU angestrebten Modells für den Strommarkt fortsetzen,  einen neuen Rahmen für die Förderung von erneuerbaren Energien und zur Verwirklichung von Energieeffizienz ausarbeiten und die Energiebesteuerung überprüfen.

·         die finanzielle und operative Unabhängigkeit der Stromaufsichtsbehörde zu stärken.

Die Regierung wird Rechtsvorschriften für die Ratifizierung der Richtlinie 27/2012/EU zur Energieeffizienz erlassen.

10.  Privatisierung
·         Das Direktorium des Privatisierungsfonds HRADF (Hellenic Republic Asset Development Fund) wird seinen Vermögensentwicklungsplan genehmigen, der alle ab dem 31.12.2014 vom HRADF gehaltenen Vermögenswerte für die Privatisierung umfasst; das Kabinett wird den Plan billigen.

·         Um den Abschluss der Ausschreibungsverfahren zu erleichtern, werden die Behörden alle ausstehenden Maßnahmen der Regierung abschließen, darunter auch diejenigen, die für die Regionalflughäfen, TRAINOSE, Egnatia, die Häfen Piraeus und Thessaloniki und Hellinikon (detaillierte Liste im Technischen Memorandum) erforderlich sind. Diese Liste der Maßnahmen wird regelmäßig aktualisiert, und die Regierung wird sicherstellen, dass alle ausstehenden Maßnahmen fristgerecht umgesetzt werden.

·         Die Regierung und der HRADF werden verbindliche Daten zur Angebotsabgabe für die Häfen Piräus und Thessaloniki spätestens für Ende Oktober 2015 und für TRAINOSE ROSCO ohne wesentliche Änderungen der Ausschreibungsbedingungen bekanntgeben.

·         Die Regierung wird die staatlichen Anteile an OTE auf den HRADF übertragen.

·         Sie unternimmt unumkehrbare Schritte für den Verkauf der Regionalflughäfen zu den gegenwärtigen Bedingungen, bei denen der Bieter, der den Zuschlag erhält, bereits ausgewählt ist.

Griechenland

Presseamt des Ministerpräsidenten                                                                                       28.06.2015

Erklärung des Ministerpräsidenten Alexis Tsipras

 

Die gestrige Entscheidung der Eurogroup, dem Gesuch der griechischen Regierung nach einer wenige Tage umfassenden Verlängerung des Programms, in denen sich das Volk zum Ultimatum der Gläubiger äußern kann, nicht zu entsprechen, verkörpert für europäische Verhältnisse offenkundig einen Akt, der das Rechts eines souveränen Staates auf ein demokratisches Votum, auf das höchste und heilige Recht der Meinungsäußerung, infrage stellt.

Diese Entscheidung hat heute dazu geführt, dass die EZB die Liquidität der griechischen Banken nicht erhöhen wird und die Bank von Griechenland zur Inkraftsetzung von Maßnahmen der Bankenschließung und der Beschränkung der Bankabhebungen gezwungen. Es ist mehr als sicher, dass dieser Beschluss kein anderes Ziel verfolgt, als den Willen des griechischen Volkes unter Druck zu setzen und das normale demokratische Verfahren des Volksentscheides zu behindern.

Sie werden es nicht schaffen. Diese Schritte werden genau das Gegenteil bewirken. Sie werden das griechische Volk nur noch mehr in seiner Wahl bestätigen, die nicht hinnehmbaren Vorschläge des Kürzungsprogrammes und die Ultimaten der Gläubiger abzulehnen.

Eine Sache bleibt jedoch gewiss: Die Verweigerung einer nur wenige Tage umfassenden Verlängerung und der Versuch der Entwertung eines der wertvollsten demokratischen Verfahren stellt einen Akt der Entwürdigung und der größten Schande für die demokratische Tradition Europas dar.

Aus diesem Grund habe ich heute erneut die Bitte um eine kurzzeitige Verlängerung vorgebracht, in diesem Fall beim Vorsitzenden des Europarates und bei den 18 Regierungschefs der Länder der Eurozone, ebenso wie bei den Leitungen der EZB, der Kommission und des Europaparlaments. Ich erwarte ihre unverzügliche Reaktion auf eine begründete Forderung nach Demokratie.

Es sind die Einzigen, die so bald wie möglich, sogar noch heute Abend, den Entschluss der Eurogroup wenden und der EZB die Möglichkeit geben können, den Liquiditätsfluss der Banken wiederherzustellen. Dessen ungeachtet ist in den nächsten Tagen Nüchternheit und Geduld in jedem Fall erforderlich.

Die Bankeinlagen der Bürger bei den griechischen Banken sind absolut sichergestellt.

Ebenso sichergestellt ist auch die Überweisung von Gehältern und Renten.

Jedweden auftretenden Schwierigkeiten muss mit Besonnenheit und Entschlossenheit begegnet werden. Je besonnener wir den Schwierigkeiten begegnen, desto eher werden wir sie überwinden und desto milder werden ihre Auswirkungen sein.

Wir haben heute die Möglichkeit, uns selbst und der ganzen Welt zu beweisen, dass das Recht gewinnen kann. Wir haben ein weiteres Mal die historische Chance, eine Botschaft der Hoffnung und der Würde nach Europa und in die ganze Welt hinaus zu schicken.

Und mögen wir uns daran erinnern: In diesen kritischen Stunden, in denen wir uns alle mit der Größe unserer Geschichte messen, ist unsere einzige Angst die Angst. Wir werden es nicht zulassen, dass sie über uns siegt.

Wir werden es schaffen.

Die würdevolle Haltung der Griechen gegenüber den Erpressungen und dem Unrecht wird eine Botschaft der Hoffnung und des Stolzes nach ganz Europa hinaus schicken.

Übersetzung: CS

Griechenland 1

Europa steht an der Wegscheide: Jetzt ist der Geist der Solidarität gefordert

 

Berlin, 29. Juni 2015 – Zur Eskalation in der Griechenland-Krise erklärt Michael Müller, Bundesvorsitzender der NaturFreunde Deutschlands:

 

Die Griechenland-Krise hat Europa an die Wegscheide geführt: Folgt es den ökonomistischen Ideologien der Eurokratie oder der Idee eines gemeinsamen und demokratischen Europas?

Diese Entscheidung darf nicht den Finanzministern der Eurogruppe überlassen werden. Denn das verbiesterte Schnarren des deutschen Zuchtmeisters Wolfgang Schäubles oder die kalten Absagen des holländischen Euro-Chefs Jeroen Dijsselbloem sind ebenso deplatziert wie das modisch-selbstverliebte Gehabe des griechischen Finanzministers Gianis Varoufakis.

Klar ist: Griechenland hat sich über Jahre selbst in eine schwierige Situation gebracht; das Land hat die notwendige Modernisierung versäumt und auch seine Chancen in der östlichen Mittelmeerregion zu wenig genutzt. Zum Beispiel hat Griechenland sein Potenzial als Brücke für den Ausbau der Solarenergie in Nordafrika nicht gehoben.

Europa folgt den Interessen der Banken und lässt die Menschen fallen

Klar ist aber auch: Der Umgang mit Griechenland ist doppelbödig. Die aktuelle europäische Politik folgt den Interessen der Banken und lässt die Menschen fallen. Die Griechen etwa haben enorme soziale Kürzungen hinnehmen müssen, welche in jedem anderen Land auch zu massiven Protesten geführt hätten.

Hat denn beispielsweise Bundeskanzlerin Merkel wirklich vergessen, dass sie ein Glücksritter der Agenda 21 ist, die der Regierung Schröder die Mehrheit gekostet hatte? Will Angela Merkel Europa mit ihrer Austeritätspolitik tatsächlich weiter spalten? Und was eigentlich tut die EU für ein gemeinsames und starkes Europa? Die EU-Politik ist auf dem falschen Weg und muss umkehren.

Griechenland versucht aus dieser Spirale auszubrechen. Im Zentrum steht der Versuch, die Idee der sozialen Demokratie in allen Ländern in der EU zu stärken und zu bewahren. Allerdings hat Alexis Tsipras seine Kräfte überschätzt, vor allem weil die erhoffte Hilfe ausgeblieben ist.

Überall in Europa wachsen populistisch-nationalistische Kräfte

Man muss die politische und taktische Linie der Tsipras-Regierung nicht teilen. Doch für die Zukunft Europas ist es unverzichtbar, dass der neoliberale Kurs und die Abhängigkeit von der untauglichen Geldpolitik beendet werden. Dieser Kurs hat der Demokratie eine Schlinge um den Hals gezogen, die sich nun langsam zuzieht. Überall in Europa wächst die Antistimmung gegen Europa. Populistisch-nationalistische Kräfte nutzen das aus und versuchen die nationalen Gesellschaften wie auch Europa handlungsunfähig zu machen.

Natürlich ist es das gute Recht der griechischen Regierung, das eigene Volk zu befragen, auch wenn sie diese Idee weit früher ins Spiel hätte bringen müssen. Deshalb ist es auch entlarvend, wenn die EU-Finanzminister diese Befragung des griechischen Volkes als Irrsinn bezeichnen. Und es ist auch entlarvend, wenn Außenminister Frank-Walter Steinmeier das Referendum als „Geiselhaft des griechischen Volkes“ bezeichnet. Waren es denn nicht die Banken, die nach 2008 die Politik in Geiselhaft genommen haben?

Finanzminister denken nicht über ihr Ressort hinaus

Also: Entzieht den Finanzministern endlich das Verhandlungsmandat, denn sie sind nicht fähig, über ihr Ressort hinauszudenken. Heute muss es um ein starkes, sozial-ökologisches Europa gehen. Was soll denn erst mit Großbritannien passieren, wenn nicht einmal die Griechenlandfrage gelöst wird?

Die NaturFreunde Deutschlands fordern einen fairen Umgang mit dem am Boden liegenden Griechenland. Nur so können sich die Kräfte entfalten, die der sozial-ökologische Neuanfang braucht.

Namibia

Pressemitteilung vom 25.6.2015

Bundesregierung verhandelt mit Namibia über Anerkennung des Genozids 1904-08. Übergabe des Appells „Völkermord ist Völkermord“ und Gedenkveranstaltungen mit hochrangiger Delegation der Opferverbände am 6./7. Juli 2015

In ihren Antworten auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen zur deutschen Kolonialvergangenheit (BT Drucksache 18/5166)hat die Bundesregierung u.a. angegeben, dass sie sich in einem Dialog mit der namibischen Regierung befindet, der „erstmals auch die Suche nach einer gemeinsamen Haltung und einer gemeinsamen Sprache in Bezug auf den grausamen Kolonialkrieg der Jahre 1904 bis 1908“ umfasst.

Die Bundesregierung reagiert damit auf den Druck der Öffentlichkeit, der sich nach den deutschen Forderungen zur Anerkennung des Genozids an den Armenierinnen und Armeniern von 1915 deutlich erhöht hat. Bereits im März 2015 war in verschieden deutschen Botschaften und in Berlin eine online-Petition der OvaHerero übergeben worden, die von Deutschland die Bereitschaft zu Reparationsleistungen forderte. In einem aktuellen Appell fordern nun das Bündnis „Völkermord verjährt nicht!“ und mehr als 150 Erstunterzeichner*innen aus Politik und Wissenschaft, Kirche und Kultur, Black Community und NGOs den Bundespräsidenten, den Bundestag und die Bundesregierung dazu auf, zum 100. Jahrestages des Endes der deutschen Kolonialherrschaft im heutigen Namibia am 9. Juli 2015 auch den Völkermord an den OvaHerero und Nama endlich beim Namen zu nennen.

Der Aufruf „Völkermord ist Völkermord“ drängt Deutschland außerdem zu einer offiziellen Bitte um Entschuldigung, zur Rückgabe der vielen für rassistische Forschungen geraubten menschlichen Überreste aus Afrika und zur direkten Einbeziehung der OvaHerero und Nama in die Verhandlungen über geeignete Versöhnungsmaßnahmen. Neben Entwicklungsministerin a.D. Wieczorek-Zeul, MdB Diaby (beide SPD), Wagenknecht und Movassat (Die LINKE) haben zuletzt der SPD-Schatzmeister Nietan, die Bundestags-Vizepräsidentin Roth (B90/Die Grünen) sowie die Fraktions- bzw. Parteivorsitzenden Gysi und Riexinger (Die LINKE) unterzeichnet.

Die Übergabe des Appells an den Bundespräsidenten und die Gedenkveranstaltungen werden am 6. bzw. 7. Juli in Berlin erfolgen. Dazu werden in der Partnerstadt von Windhoek (Namibia) hochrangige Vertreterinnen und Vertreter der namibischen Opferverbände erwartet, darunter OvaHerero Chief Adv. Vekuii Rukoro – Nachfolger von Paramount Chief Kuaima Riruako – und die Parlamentsabgeordnete und Namavertreterin Ida Hoffmann .

Appell, Antwort der Bundesregierung und weitere Infos: http://genocide-namibia.net/

Gedenkveranstaltungen: 7. 7. um 17 Uhr Friedhof Columbiadamm 122, 10965 Berlin sowie um 19 Uhr in der Werkstatt der Kulturen, Wissmannstr. 32, 12049 Berlin

Kontakt: Bündnis „Völkermord verjährt nicht!“, 01799 100 976, buero[at]berlin-postkolonial.de

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Staatsanwaltschaft Koblenz beschlagnahmt und öffnet Briefe.

Rheinland-Pfälzische Behörden begehen erneut Briefzensur.

Das Amtsgericht Koblenz hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft am 16.06.2015 beschlossen, 38 an Mitglieder der Verbandsgemeinde Ulmen gerichtete Briefe eines Atomwaffengegners zu beschlagnahmen. Der Staatsanwaltschaft wurde die Befugnis erteilt, die Briefe zu öffnen. (Az: 30 Gs 4484/15)

Hintergrund der erneuten Briefzensur ist ein atomwaffenkritisches Schreiben des Heidelberger Friedensaktivisten und Mitglied des Grundrechtekomitees, Hermann Theisen, womit dieser Kommunalpolitiker der Verbandsgemeinde Ulmen in persönlichen Briefen angeschrieben und ihnen ein atomwaffenkritisches Flugblatt übersandt hatte. In den Briefen werden die Politiker der Verbandsgemeinde Ulmen, in deren kommunalpolitische Zuständigkeit das Atomwaffenlager Büchel fällt, zu ihrer Haltung zu der geplanten Modernisierung der in Büchel gelagerten US-amerikanischen Atomsprengköpfe befragt. Zudem wurde ihnen ein Flugblatt übersandt, in dem sie aufgefordert werden, die Zivilgesellschaft über die Hintergründe der geplanten Atomwaffenmodernisierung zu informieren.

Erst am 24.04.2015 hatte die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz entschieden, dass die Beschlagnahme und die Vernichtung solcher Briefe und Flugblätter, wie sie die Staatsanwaltschaft Koblenz im Juli 2014 vorgenommen hatte, gegen Art. 10 GG (Briefgeheimnis) und Art. 14 GG (Eigentum) verstoßen hat (2 K 1030/14.KO). Und am 29.01.2015 entschied die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz sogar, dass das Verbot der Verteilung solcher Flugblätter (während einer angemeldeten Kundgebung) rechtswidrig gewesen ist (1 K 893/14.KO).

Ungeachtet dieser Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Koblenz wurden nun wieder Briefe beschlagnahmt und geöffnet, was erneut Theisens Grundrechte aus Art. 10 GG und Art. 14 GG verletzt. Die Staatsanwaltschaft Koblenz begründet ihr Vorgehen damit, dass die Flugblätter „als Beweismittel erforderlich“ seien, da mit ihnen die Soldaten und Zivilbeschäftigten des Atomwaffenstützpunktes Büchel zum Verrat von Dienstgeheimnissen gem. § 353b StGB aufgefordert würden: „Es ist zu erwarten, dass jeder einzelne vom Beschuldigten versandte Brief das in Rede stehende Flugblatt, in welchem zu strafbarem Verhalten aufgefordert wird, enthält.“

Theisen wird den Beschluss anfechten und kritisiert die erneute Briefzensur aufs Schärfste: „Das Briefgeheimnis ist ein in der Verfassung demokratischer Staaten garantiertes Grundrecht, das die Unverletzlichkeit von Briefen garantiert. Wenn dieses bedeutsame Grundrecht von rheinland-pfälzischen Behörden wiederholt ignoriert wird, so ist dies eine erschreckende Ignoranz elementarer Verfassungsgrundsätze. Erschreckend ist das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Koblenz auch deshalb, weil es in eine Zeit fällt, in der wir alle um eine neue atomare Aufrüstung fürchten müssen.“

Martin Singe vom Grundrechtekomitee erklärt hierzu: „Alle demokratischen Alarmglocken müssen läuten, wenn Atomwaffengegner schon mit den Mitteln der Grundrechtseinschränkung bekämpft werden. Es ist rechtsstaatlich absurd, wenn die Justiz in Rheinland-Pfalz mit dem neuen Amtsgerichtsurteil die eigene Rechtsprechung außer Kraft setzt.“

Griechenland braucht Hilfe und keine Zuchtmeister

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Berlin, 26. Juni 2015 – Berlin, 26. Juni 2015 – Zu den aktuellen Entwicklungen um Griechenland erklärt Michael Müller, Bundesvorsitzender der NaturFreunde Deutschlands:

 

Die Geschichte der NaturFreunde ist geprägt von unserem Streben nach einer besseren, sozialeren Gesellschaft, von einem Kampf um die Veränderung bestehender Verhältnisse. Das ist auch das Ziel der griechischen Regierung, unbeschadet der Frage, ob die Strategie und alle Ziele geteilt werden. Sie steht gegen die Austeritätspolitik, die vor allem von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Wolfgang Schäuble vertreten wird und die Europa spaltet. Diese Austeritätspolitik unterscheidet sich grundsätzlich von der Idee eines sozialen Europas. Jürgen Habermas hat deshalb die Bundesregierung aufgefordert, nicht länger ein Europa der Banken, sondern ein Europa der Menschen zu fördern.

Eine Politik, die zu einer Totalisierung finanzpolitischer Ziele führt, muss überdacht werden. Was wir brauchen, ist eine politische Gestaltung der Europäischen Union. Davon aber sind die EU-Kommission, der Europäische Rat, die Europäische Zentralbank und der Internationale Währungsfonds weit entfernt. Nicht die Politik dominiert in Europa, sondern die Interessen der Finanzmärkte. Das ist letztlich eine Selbstaufgabe dessen, was Politik eigentlich sein soll.

Die NaturFreunde Deutschlands fordern die Bundesregierung und den Bundestag auf, endlich zu einer Politik der Fairness und der sozialen Gerechtigkeit zurückzukehren und dabei auch die ökologischen Notwendigkeiten ernst zu nehmen. Wir brauchen ein soziales und ökologisches Europa, nicht aber ein Europa, in dem unter dem Diktat der Finanzmärkte eine Krise die andere jagt. Die Geldgeber verlangen den Griechen Maßnahmen ab, die sie selbst nie akzeptieren würden. Das hat nichts mit der europäischen Idee zu tun.

Und wir müssen alles tun, damit das griechische Experiment, nämlich der Versuch zu einer politischen Gestaltung zurückzukehren, nicht scheitert. Die Alternative wäre nicht nur in Griechenland eine populistische-nationalistische Bewegung, sondern eine Ausbreitung dieser restaurativ-antidemokratischen Tendenzen, die Europa in eine Blockade der Politik und ins Unglück führen würden. Also: Helfen statt Zuchtmeister zu sein.