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CETA-Gutachten: Der Kultur wurde kein eigenständiger und angemessener Raum verschafft

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Berlin, den 27.05.2016. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat nach Informationen der TAZ, eine Studie seines Landes zu CETA, dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada, fünf Monate zurück gehalten. Die Studie befasst sich umfänglich auch mit den Wirkungen von CETA auf den Kulturbereich.

 

Prof. Dr. Martin Nettesheim, Universität Tübingen, hat im Auftrag  des Staatsministeriums des Landes Baden-Württemberg das Gutachten „Die Auswirkungen von CETA auf den politischen Gestaltungsspielraum von Ländern und Gemeinden“ verfasst, das sich dezidiert auch mit dem Kulturbereich befasst.

 

Einige Zitate aus dem Gutachten:

 

Die EU unterwirft den Bereich der Kultur grundsätzlich der Disziplin von CETA. Während Kanada einen allerdings beschränkten Vorbehalt für den Bereich der Kultur erklärt, nimmt die EU nur die audio-visuellen Dienstleistungen aus, und dies nur mit Blick auf den Marktzugang und die Inländerbehandlung.

 

Der Bereich von Erziehung und Bildung fällt grundsätzlich in den Anwendungsbereich von CETA.

 

Die Übertragungsdienste („broadcasting, programming and programme distribution services“) werden heute als Teil des Telekommunikationssektors („Telecommunications, broadcasting and information supply services“) angesehen. Ebenfalls sollte die Ausnahme auch auf das Investitionsschutzkapitel (Kapitel „Investment“, Section 4) erstreckt werden. Andernfalls könnten über den „FET“-Standard materielle Regelungsbefugnisse in Frage gestellt werden. Eine Klarstellung scheint vor allem deshalb sinnvoll, um außer Frage zu stellen, dass die Verantwortung der Länder für den Bereich des (privaten) Rundfunks weiterhin unbeschränkt wahrgenommen werden kann.

 

Die Filmwirtschaft wird nicht von der EU geschützt.

 

Es läge im Interesse des Landes und der Gemeinden, das Kapitel „Investment“, Art. X.4, um eine Bestimmung zu ergänzen, wonach Regelungen zum Schutz kulturpolitischer Anliegen ebenfalls nicht als Beschränkung des Marktzugangsrechts angesehen werden können.

 

Auch hier fällt auf, dass sich die Verhandlungspartner von CETA nicht darum bemüht haben, dem Bereich der Kultur einen eigenständigen und angemessenen Raum zu verschaffen.

 

Man kann sich des Eindrucks nicht ganz verschließen, dass zwischen der Programmatik der Präambel und den konkreten operativen Bestimmungen bewusst eine Differenz geschaffen wurde.

 

Die Regelungs- und Gestaltungsinteressen von Ländern und Gemeinden können auch durch den Vorgang der grenzüberschreitenden Dienstleistung berührt werden. Im Kultursektor ist dies etwa mit Blick auf die grenzüberschreitende Übertragung von Fernsehsendungen der Fall; im Bildungssektor geht es etwa um den künftig immer mehr Gewicht annehmenden Bereich der über das Internet vermittelten Bildung.

 

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: “Der Gutachter Prof. Nettesheim stellt fest, das dem Kulturbereich im CETA-Abkommen kein eigenständiger und angemessener Raum verschafft wurde und dass zwischen der Programmatik der Präambel und den konkreten operativen Bestimmungen bewusst eine Differenz besteht. Schlimmer kann wohl ein Urteil über die kulturellen Auswirkungen von CETA auf den Kulturbereich nicht ausfallen. Baden-Württemberg hat das  Gutachten fünf Monate versteckt, jetzt erwarten wir unmittelbares Handeln von Bund und Ländern um Schaden von der Kultur abzuhalten. CETA darf so nicht ratifiziert werden!“

 

Hintergrundinformationen zu CETA finden Sie auch in dem Buch „TTIP, CETA & CO: Zu den Auswirkungen der Freihandelsabkommen auf Kultur und Medien„.

Deutscher Kulturrat: TTIP: EU-Kommission muss ISDS jetzt beerdigen!

Pressemitteilung

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EU-Kommission will eine offene, ehrliche Diskussion mit Zivilgesellschaft führen
Berlin, den 13.01.2015. Die Europäische Kommission veröffentlichte heute ihre Auswertung der fast 150.000 Antworten auf die Online-Konsultation zum Investitionsschutz und zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investor und Staat (investor-to-state dispute settlement, ISDS) im Rahmen des geplanten Freihandelsabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP).

„Aus der Konsultation geht klar hervor, dass gegenüber dem Instrument der ISDS äußerste Skepsis herrscht“, erklärte die für Handel zuständige Kommissarin Cecilia Malmström in einer Stellungnahme. Weiter erklärte Frau Malmström: „Wir müssen mit den Regierungen der EU-Länder, dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft eine offene, ehrliche Diskussion über den Investitionsschutz und die ISDS in der TTIP führen, bevor wir dazu irgendwelche politischen Empfehlungen abgeben.“

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Online-Konsultation zum ISDS spricht eine klare Sprache. Die Organisationen, Verbände und Einzelpersonen, die sich an der Konsultation beteiligt haben, lehnen ISDS in ihrer großen Mehrheit ab. Die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström verschweigt diese Tatsache nicht und bietet eine offene und ehrliche Diskussion mit der Zivilgesellschaft an. Das ist der richtige erste Schritt. Doch wenn die EU-Kommission ihr eigenes Konsultationverfahren wirklich ernst nimmt, muss sie das ISDS jetzt beerdigen!“

Weitere Informationen zum EU-Konsultationsverfahren finden Sie auf der neuen Seite des Deutschen Kulturrates: http://www.tag-gegen-ttip.de/

Olaf Zimmermann
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates

Deutscher Kulturrat e.V.

Deutscher Kulturrat: 21. Mai 2015, der Tag der kulturellen Vielfalt, wird zum Aktionstag gegen TTIP, CETA und Co.

Pressemitteilung
Deutscher Kulturrat bittet um breite Unterstützung für den Aktionstag

STOP_TTIP_Logo_groß_web_04Berlin, den 11.12.2014. Der Sprecherrat, das höchste politische Gremium des Deutschen Kulturrates, hat gestern beschlossen, dass der 21. Mai 2015, der Tag der kulturellen Vielfalt, zum Aktionstag gegen TTIP, CETA und Co. werden soll. Im November 2001 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen den 21. Mai zum internationalen Tag der kulturellen Vielfalt ausgerufen.

Der Deutsche Kulturrat bittet um breite Unterstützung für den Aktionstag, damit im kommenden Jahr an diesem besonderen Tag in vielen Städten und Gemeinden Aktionen gegen die Freihandelsabkommen EU-USA (TTIP) und EU-Kanada (CETA) stattfinden. Dabei sieht der Deutsche Kulturrat eine besondere Chance darin, Veranstaltungen im Schulterschluss mit anderen gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen durchzuführen.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Welcher Tag im Jahr ist besser geeignet, um gegen TTIP, CETA und Co. zu kämpfen, als der internationale Tag der kulturellen Vielfalt. Die gerade in Verhandlung befindlichen Freihandelsabkommen gefährden die kulturelle Vielfalt fundamental. Wir bitten deshalb alle Künstler, Kultureinrichtungen und Organisationen überall im Land darum, an diesem Tag in die Öffentlichkeit zu gehen, über die Gefahren von TTIP, CETA und Co. zu informieren und gegen die Abkommen zu demonstrieren. Doch wir wollen den Aktionstag nicht auf den Kulturbereich begrenzen, sondern laden herzlich alle aus dem Umwelt-, Sozial- und Verbraucherbereich, den Demokratiebewegungen, den Kirchen, den Parteien, den Gewerkschaften und den Kommunen ein, an diesem Tag mit dem Kulturbereich gemeinsam im ganzen Land dezentral aktiv zu werden. Wir freuen uns auf viele neue Bündnisse gegen TTIP, CETA und Co.!“

Der Deutsche Kulturrat hat ein Infotelefon für Fragen zum Aktionstag eingerichtet: Gabriele Schulz, Telefon: 030/226 05 28 – 18, E-Mail: g.schulz@kulturrat.de
Ab Mitte Januar wird eine Homepage für den Aktionstag freigeschaltet werden. Dort kann dann Informationsmaterial abgerufen werden. Auch wird eine Kontaktbörse angeboten werden, die Aktive innerhalb und außerhalb des Kulturbereiches für Aktionen vor Ort in Verbindung bringen kann.